3662/J XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Tempo 160 – lebensgefährlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen

 

 

Die Unfallursache Nummer 1 in Österreich ist unangepasste, d.h. überhöhte Fahrgeschwindigkeit. Deshalb muss im Sinne von mehr Verkehrssicherheit eine Mentalitäts-Änderung angestrebt werden. Hohe Fahrgeschwindigkeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen wie in nahezu allen anderen europäischen Staaten als gesellschaftlich nicht erwünscht und lebensgefährlich gelten.

 

Im Gegensatz dazu wird durch Ihre gegen den Rest der Welt – zB gegen den BZÖ-Landesvorsitzenden Kärntens – betriebene Erhöhung des Tempolimits die Mentalität des Schnellfahrens und Rasens verstärkt. Damit leisten Sie nicht nur der Verkehrssicherheit einen Bärendienst: Mit Ihrer (unter Verweis auf vorschriftswidrige „Testfahrten“ Ihres Ressorts mit über 150 km/h vorgetragenen!) Argumentation, dass derzeit bereits viele schneller als 130 unterwegs sind und deshalb das Tempolimit hinaufgesetzt werden „müsse“, verleiten Sie zu laufenden Gesetzesüberschreitungen. Auch in anderen Bereichen müsste dann der Gesetzgeber die Normen dem Fehlverhalten von BürgerInnen anpassen: Schwarzbeschäftigung und Schwarzarbeit legalisieren, Steuerhinterziehung gesetzlich erlauben, Verstöße gegen die Bauordnung akzeptieren, Einbrüche tolerieren, Gewaltverbrechen hinnehmen, ...?

 

Ihr Vorhaben, Tempo 160 auf Autobahnen selektiv zu testen und einzuführen, widerspricht allen verkehrspsychologischen und verkehrssicherheits-orientierten Grundprinzipien. Aus verschiedensten Gutachten ist abzuleiten, dass Tempo 160 auf Autobahnen abzulehnen ist. Die Verkehrssicherheit verringert sich, Abgase steigen, Lärm erhöht sich. Insgesamt leiden VerkehrsteilnehmerInnen und AnrainerInnen an den Folgen dieser erhöhten Geschwindigkeit. Nicht von ungefähr sprach sich ihre eigene Fachabteilung gegen diese Versuche am lebenden Objekt VerkehrsteilnehmerIn aus.

 

Nachdem Sie als eine Erfordernis der Teststrecken genaue Kontrollen und die Einrichtung von section-control ankündigten, erwachsen aus diesem Tempo-Wahn der Allgemeinheit noch zusätzliche Kosten.

 

Kontrollgelder sollten zu Einhaltung bestehender Vorschriften und nicht zum Test von fachlich völlig falschen Vorhaben verwendet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Aus welchen Gründen akzeptierten sie nicht die fachlichen Vorschläge aus Ihrem Haus?
  2. Aus welchen Gründen wählten Sie entgegen Ihren früheren Ankündigungen eine vierspurige Teststrecke?
  3. In welcher Höhe bewegen sich die Kosten für die Tests?
  4. Wieviel kostet die Errichtung der „Section-Control“ zwischen Paternion und Spittal an der Drau?
  5. Wer trägt die Kosten? Warum bezahlen Sie diese nicht aus Ihrer eigenen Tasche, da es sich bei Tempo 160 allein um Ihre persönlichen Wünsche handelt?
  6. Wodurch können Sie ausschließen, dass Sie persönlich geklagt werden, wenn ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Teststrecke passiert?