3664/J XXII. GP
Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Rechungshofes
betreffend Tempo 160 – lebensgefährlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen
Die Unfallursache
Nummer 1 in Österreich ist unangepasste, d.h. überhöhte Fahrgeschwindigkeit.
Deshalb muss im Sinne von mehr Verkehrssicherheit eine Mentalitäts-Änderung
angestrebt werden. Hohe Fahrgeschwindigkeit und
Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen wie in nahezu allen anderen
europäischen Staaten als gesellschaftlich nicht erwünscht und lebensgefährlich
gelten.
Im Gegensatz dazu
wird durch die von Vizekanzler Verkehrsminister Gorbach gegen den Rest der Welt
– zB gegen den BZÖ-Landesvorsitzenden Kärntens –
betriebene Erhöhung des
Tempolimits die Mentalität des Schnellfahrens und Rasens verstärkt. Damit wird
nicht nur der Verkehrssicherheit einen Bärendienst erwiesen: Mit der (unter
Verweis auf vorschriftswidrige „Testfahrten“ des Verkehrs-Ressorts mit über 150
km/h vorgetragenen!) Argumentation, dass derzeit bereits viele schneller als
130 unterwegs sind und deshalb das Tempolimit hinaufgesetzt werden „müsse“,
wird zu laufenden Gesetzesüberschreitungen verleitet. Auch in anderen Bereichen
müsste dann der Gesetzgeber die Normen dem Fehlverhalten von BürgerInnen anpassen:
Schwarzbeschäftigung und Schwarzarbeit legalisieren, Steuerhinterziehung
gesetzlich erlauben, Verstöße gegen die Bauordnung akzeptieren, Einbrüche
tolerieren, Gewaltverbrechen hinnehmen, ...?
Das Vorhaben,
Tempo 160 auf Autobahnen selektiv zu testen und einzuführen, widerspricht allen
verkehrspsychologischen und verkehrssicherheits-orientierten Grundprinzipien.
Aus verschiedensten Gutachten ist abzuleiten, dass Tempo 160 auf Autobahnen
abzulehnen ist. Die Verkehrssicherheit verringert sich, Abgase steigen, Lärm
erhöht sich. Insgesamt leiden VerkehrsteilnehmerInnen und AnrainerInnen an den
Folgen dieser erhöhten Geschwindigkeit. Nicht von ungefähr sprach sich die
eigene Fachabteilung des BMVIT gegen diese Versuche am lebenden Objekt
VerkehrsteilnehmerIn aus.
Nachdem als eine
Erfordernis der Teststrecken genaue Kontrollen und die Einrichtung von
section-control angekündigt wurde, erwachsen aus diesem Tempo-Wahn der
Allgemeinheit noch zusätzliche Kosten.
Kontrollgelder
sollten zu Einhaltung bestehender Vorschriften und nicht zum Test von fachlich
völlig falschen Vorhaben verwendet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: