3664/J XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Rechungshofes

 

betreffend Tempo 160 – lebensgefährlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen

 

 

Die Unfallursache Nummer 1 in Österreich ist unangepasste, d.h. überhöhte Fahrgeschwindigkeit. Deshalb muss im Sinne von mehr Verkehrssicherheit eine Mentalitäts-Änderung angestrebt werden. Hohe Fahrgeschwindigkeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen wie in nahezu allen anderen europäischen Staaten als gesellschaftlich nicht erwünscht und lebensgefährlich gelten.

 

Im Gegensatz dazu wird durch die von Vizekanzler Verkehrsminister Gorbach gegen den Rest der Welt – zB gegen den BZÖ-Landesvorsitzenden Kärntens – betriebene Erhöhung des Tempolimits die Mentalität des Schnellfahrens und Rasens verstärkt. Damit wird nicht nur der Verkehrssicherheit einen Bärendienst erwiesen: Mit der (unter Verweis auf vorschriftswidrige „Testfahrten“ des Verkehrs-Ressorts mit über 150 km/h vorgetragenen!) Argumentation, dass derzeit bereits viele schneller als 130 unterwegs sind und deshalb das Tempolimit hinaufgesetzt werden „müsse“, wird zu laufenden Gesetzesüberschreitungen verleitet. Auch in anderen Bereichen müsste dann der Gesetzgeber die Normen dem Fehlverhalten von BürgerInnen anpassen: Schwarzbeschäftigung und Schwarzarbeit legalisieren, Steuerhinterziehung gesetzlich erlauben, Verstöße gegen die Bauordnung akzeptieren, Einbrüche tolerieren, Gewaltverbrechen hinnehmen, ...?

 

Das Vorhaben, Tempo 160 auf Autobahnen selektiv zu testen und einzuführen, widerspricht allen verkehrspsychologischen und verkehrssicherheits-orientierten Grundprinzipien. Aus verschiedensten Gutachten ist abzuleiten, dass Tempo 160 auf Autobahnen abzulehnen ist. Die Verkehrssicherheit verringert sich, Abgase steigen, Lärm erhöht sich. Insgesamt leiden VerkehrsteilnehmerInnen und AnrainerInnen an den Folgen dieser erhöhten Geschwindigkeit. Nicht von ungefähr sprach sich die eigene Fachabteilung des BMVIT gegen diese Versuche am lebenden Objekt VerkehrsteilnehmerIn aus.

 

Nachdem als eine Erfordernis der Teststrecken genaue Kontrollen und die Einrichtung von section-control angekündigt wurde, erwachsen aus diesem Tempo-Wahn der Allgemeinheit noch zusätzliche Kosten.

 

Kontrollgelder sollten zu Einhaltung bestehender Vorschriften und nicht zum Test von fachlich völlig falschen Vorhaben verwendet werden.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen der Verkehrsminister die fachlichen Vorschläge aus seinem Haus nicht akzeptiert?
  2. Ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen der Verkehrsminister entgegen seinen früheren Ankündigungen eine vierspurige Teststrecke wählte?
  3. In welcher Höhe bewegen sich die Kosten für die Tests?
  4. Wieviel kostet die Errichtung der „Section-Control“ zwischen Paternion und Spittal an der Drau?
  5. Wer trägt die Kosten? Warum bezahlt der Verkehrsminister diese nicht aus Ihrer eigenen Tasche, da es sich bei Tempo 160 allein um seine persönlichen Wünsche handelt?
  6. Wodurch kann ausgeschlossen werden, dass der Minister persönlich geklagt wird, wenn ein Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Teststrecke passiert?
  7. Welche Schritte kann der Rechnungshof setzen, um dieser ausschließlich dem persönlichen Interesse eines Regierungsmitglieds dienenden Verschwendung öffentlicher Mittel entgegenzutreten?