3676/J XXII. GP
Eingelangt am 06.12.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend krasse Verletzung der Informationspflicht gem. 23 e B-VG über Vorhaben der Bundesregierung als Vorsitzführendes Land im Rat der Europäischen Union
Der Berichtsentwurf des Außenministeriums „Die österreichische Ratspräsidentschaft 2006“ (datiert mit 19.Oktober 2005, auch Weißbuch der Bundesregierung genannt) wurde nicht parlamentarisch vorbehandelt. Entsprechend Art. 23 e B-VG
- „Das
zuständige Mitglied der Bundesregierung hat den NR und den BR unverzüglich über
alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ –
hätte dieser „unverzüglich“ und offiziell dem Nationalrat zur Stellungnahme zugeleitet werden müssen. Informelle Übergaben können nicht hinreichen, um dem verfassungsmäßig gebotenen Informationspflicht in EU-Angelegenheiten Genüge zu tun. Dies wurde erst im Dezember mit der am 23.November 2005 datierten Letztversion nachgeholt. Sie wurde am 1.Dezember 2005 als Beilage III-291-BR/2005 zur Information zunächst dem Bundesrat später dem Nationalrat zugeleitet. Die parlamentarische Debatte konnte auf diese Weise leider keinen Eingang in die Positionierung der Bundesregierung finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Warum wurde der Berichtsentwurf des Außenministeriums „Die österreichische Ratspräsidentschaft 2006“ vom 19.Oktober 2005 formell und in verfassungskonformer Weise dem Nationalrat nicht zugeleitet?
2) Wurde diese Vorgangsweise gewählt, um eine parlamentarische Debatte und Vorbehandlung des Entwurfes zum Weißbuch hintan zu halten?