Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend EU-Regelung
zur Verwendung von Heilkräutern in Naturkosmetika
Die EU arbeitet an einem Gesetzesentwurf
zur Änderung des EU-Kosmetikrechts, der weitreichende Folgen für Naturkosmetika
haben könnte. Österreichische Kleinerzeuger und Vertreiber von Naturkosmetika
äußern große Besorgnis, dass die Vorschläge der Kommission vorwiegend von den
Interessen der Industrie geleitet sind. Durch die Globalisierung ist der Druck
der chemischen Kosmetikindustrie auf die EU entsprechend gewachsen. Da der
Markt der chemischen kosmetischen Industrie stagniert, bleibt nichts
unversucht, Konkurrenten wie die derzeit aufstrebende Naturkosmetik
einzudämmen.
Nachdem Sie bzw. Ihre ExpertInnen in den
dafür zuständigen EU-Gremien an der Entwicklung des EU-Kosmetikrechts
teilnehmen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
- Stimmt es, dass Ringelblume, Arnika, Schafgarbe, Johanniskraut
- alles uralte Heilmittel, die seit jeher in der Naturapotheke ihren
festen Platz haben - in der Naturkosmetik verboten werden sollen, weil sie
angeblich allergische Reaktionen hervorrufen können?
- Wie ist es zu erklären, dass diese Mittel, die seit
Jahrtausenden zum Wohle der Menschen angewandt wurden, jetzt plötzlich
schädlich sein sollen?
- Wie viele Fälle wurden bisher bekannt, wo von diesen
"Kräuteressenzen" Menschen gesundheitlich Schaden genommen
haben?
- Inwiefern werden synthetische Zusätze in der herkömmlichen
Kosmetik auf Allergenität geprüft bzw. sollen sie in Hinkunft auf
Allergenität geprüft werden?
- Gibt es auf EU-Ebene oder nationaler Ebene eine
Deklarationspflicht für synthetische Geruchsstoffe? Wenn nein, warum
nicht?
- Welche Position zur Änderung des EU-Kosmetikrechts im
Zusammenhang mit dem o.a. Anliegen vertreten Sie auf EU-Ebene?
- Welche neuen Kosten (z.B. im Rahmen von Zulassungsverfahren
etc.) ergeben sich aus der neuen EU-Regelung für die (in der Regel
kleineren) ProduzentInnen?
- Es wird befürchtet, dass sich die Marktanteile aufgrund der
neuen Regelung auf Kosten der kleineren und mittleren Unternehmen
verschieben werden. Wie entkräften Sie diese Befürchtungen bzw. was ist
Ihre Einschätzung hinsichtlich des Einflusses der neuen EU-Regelung auf
die Marktanteile?
- Wie entkräften Sie das Argument, dass durch diese gesetzliche
Änderung tendenziell natürliche durch synthetische Stoffe ersetzt werden?