3678/J XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend EU-Regelung zur Verwendung von Heilkräutern in Naturkosmetika

 

 

 

Die EU arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Änderung des EU-Kosmetikrechts, der weitreichende Folgen für Naturkosmetika haben könnte. Österreichische Kleinerzeuger und Vertreiber von Naturkosmetika äußern große Besorgnis, dass die Vorschläge der Kommission vorwiegend von den Interessen der Industrie geleitet sind. Durch die Globalisierung ist der Druck der chemischen Kosmetikindustrie auf die EU entsprechend gewachsen. Da der Markt der chemischen kosmetischen Industrie stagniert, bleibt nichts unversucht, Konkurrenten wie die derzeit aufstrebende Naturkosmetik einzudämmen.

 

Nachdem Sie bzw. Ihre ExpertInnen in den dafür zuständigen EU-Gremien an der Entwicklung des EU-Kosmetikrechts teilnehmen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Stimmt es, dass Ringelblume, Arnika, Schafgarbe, Johanniskraut - alles uralte Heilmittel, die seit jeher in der Naturapotheke ihren festen Platz haben - in der Naturkosmetik verboten werden sollen, weil sie angeblich allergische Reaktionen hervorrufen können?

 

  1. Wie ist es zu erklären, dass diese Mittel, die seit Jahrtausenden zum Wohle der Menschen angewandt wurden, jetzt plötzlich schädlich sein sollen?

 

  1. Wie viele Fälle wurden bisher bekannt, wo von diesen "Kräuteressenzen" Menschen gesundheitlich Schaden genommen haben?

 

  1. Inwiefern werden synthetische Zusätze in der herkömmlichen Kosmetik auf Allergenität geprüft bzw. sollen sie in Hinkunft auf Allergenität geprüft werden?
  2. Gibt es auf EU-Ebene oder nationaler Ebene eine Deklarationspflicht für synthetische Geruchsstoffe? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Position zur Änderung des EU-Kosmetikrechts im Zusammenhang mit dem o.a. Anliegen vertreten Sie auf EU-Ebene?

 

  1. Welche neuen Kosten (z.B. im Rahmen von Zulassungsverfahren etc.) ergeben sich aus der neuen EU-Regelung für die (in der Regel kleineren) ProduzentInnen?

 

  1. Es wird befürchtet, dass sich die Marktanteile aufgrund der neuen Regelung auf Kosten der kleineren und mittleren Unternehmen verschieben werden. Wie entkräften Sie diese Befürchtungen bzw. was ist Ihre Einschätzung hinsichtlich des Einflusses der neuen EU-Regelung auf die Marktanteile?

 

  1. Wie entkräften Sie das Argument, dass durch diese gesetzliche Änderung tendenziell natürliche durch synthetische Stoffe ersetzt werden?