3679/J XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Gesundheitsdaten von Versicherten: Ermittlung von personenbezogenen

Gesundheitsdaten - Auskünfte durch Gebietskrankenkassen an Dritte (z.B. Versicherungen)

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in § 11a Abs. 2 unter welchen Voraussetzungen u.a.
private Versicherungen von Dritten (z.B. Sozialversicherungsträger) personenbezogene
Gesundheitsdaten zu den in § 11a Abs. 1 genannten Zwecken ermitteln dürfen. Notwendig ist
dafür im Einzelfall eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Betroffenen (bzw. des
Versicherten).

Aufgrund der nun eingeführten „Vorsorgeuntersuchung Neu“ wird es neue
Gesundheitsdateien bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern geben. Mit der
„Vorsorgeuntersuchung Neu" (auf freiwilliger Basis) werden sensible Gesundheitsdaten bei
Untersuchungen ermittelt und teilweise vom behandelten Arzt an die jeweils im Einzelfall
zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt. Ein Teil der ermittelten Gesundheitsdaten
verbleibt beim untersuchenden Arzt.

Dieses Datenpaket wird allerdings vom behandelnden Arzt nicht anonymisiert, sondern
weiterhin personalisiert (über den Peering Point) dem jeweiligen Sozialversicherungsträger
übermittelt.

Es werden dadurch weitere zentrale Dateien mit personalisierten Daten geschaffen (z.B.
Alkoholwertsucht, Body Mass-Index). Damit steigt natürlich bei Versicherungen,
Arbeitgebern und diversen Behörden das Verlangen, auch diese Daten zu erhalten. Sensible
Gesundheitsdaten dürften aber aus Sicht der Fragesteller nur zu statistischen Zwecken - und
damit anonymisiert - ausgewertet werden.

Mit dieser „Vorsorgeuntersuchung Neu“ wird daher ein unkontrollierter Zugriff auf diese
personalisierten Gesundheitsdaten befürchtet, nachdem beispielsweise gerade private
Versicherungen seit Jahren diesen direkten Zugriff auf diese Gesundheitsdaten angestrebt


haben. Die Begehrlichkeit auf diese Daten ist insgesamt bei vielen Interessensgruppen
vorhanden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.                           Nach welchen gesetzlichen Regelungen können Ärzte und
Gesundheitsdienstleistungsunternehmen im Sinne des Gesundheitstelematikgesetzes
(z.B. private Versicherungen) von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern Auskünfte
über personenbezogene Gesundheitsdaten von Betroffenen im Sinne des VAG erhalten?
(Ersuche um Bekanntgabe aller gesetzlichen Bestimmungen)

2.                           Erhalten auch Amtsärzte, Betriebsärzte und niedergelassene (Fach)Ärzte Auskünfte
über personenbezogene Gesundheitsdaten Betroffener von den
Sozialversicherungsträgern?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum ist diese Weitergabe untersagt?

3.                           Gibt es eine allgemeine Richtlinie oder einen Erlass des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen bzw. des Hauptverbandes wie nach § 11a VersVG bei
derartigen Ermittlungsanfragen von privaten Versicherungen bzw. generell mit
entsprechender ausdrücklicher Zustimmungserklärung vorzugehen ist?

4.             Wenn ja, wie lautet dieser Erlass bzw. Richtlinie im Wortlaut?

5.                           Wenn nein, beabsichtigen Sie oder der Hauptverband diesbezüglich tätig zu werden?

6.                           Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Wiener Gebietskrankenkasse
behandelt?

7.                           Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur


allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

8.                           Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Wiener Gebietskrankenkasse
gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

9.                           Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

10.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Wiener
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

11.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Wiener Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen
beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt? (Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

12.                    Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Wiener Gebietskrankenkasse bekannt
geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

13.                    Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Burgenländischen
Gebietskrankenkasse behandelt?

14.                    Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

15.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Burgenländische


Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

16.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

17.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Burgenländische Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

18.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Burgenländische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

19.                    Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Burgenländischen
Gebietskrankenkasse bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

20.                    Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Niederösterreichischen
Gebietskrankenkasse behandelt?

21.                    Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

22.         Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Niederösterreichische
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)


23.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

24.         Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und
nach Versicherungsunternehmen)

25.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

26.         Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Niederösterreichischen
Gebietskrankenkasse bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

27.         Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Kärntner Gebietskrankenkasse
behandelt?

28.         Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

29.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Kärntner Gebietskrankenkasse
gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

30.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)


31.         Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Kärntner
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

32.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Kärntner Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen
beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt? (Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

33.         Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Kärntner Gebietskrankenkasse
bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

34.         Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse behandelt?

35.         Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

36.         Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

37.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

38.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach


Versicherungsunternehmen)

39.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

40.         Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

41.         Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Tiroler Gebietskrankenkasse
behandelt?

42.         Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

43.         Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Tiroler Gebietskrankenkasse
gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

44.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

45.         Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Tiroler
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

46.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Tiroler Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen


beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt? (Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

47.    Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Tiroler Gebietskrankenkasse bekannt
geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

48.         Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse behandelt?

49.         Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

50.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

51.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

52.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

53.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

54.         Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Vorarlberger Gebietskrankenkasse
bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?


Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

55.                    Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse behandelt?

56.         Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

57.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Oberösterreichische
Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

58.                    Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

59.                    Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und
nach Versicherungsunternehmen)

60.         Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

61.         Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?