3683/J XXII. GP
Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dobnigg,
Genossinnen und Genossen
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Schlechterstellungen für die Bediensteten der Polizei Leoben
Im Zuge der
Polizeireform erreichen die unterfertigten Abgeordneten immer wieder Klagen
von
Seiten der Polizeibeamtinnen und -beamten. Der jüngste uns bekannt gewordene
Fall
betrifft die
Sicherheitsverwaltung in Leoben in der Steiermark. Folgende Probleme sind dort
leider aufgetreten und verlangen eine rasche und entschiedene Lösung von Ihrer
Seite, sehr
geehrte Frau Bundesminister:
Die Ausschreibung
für die „Interessensuche" der gesamten Planstellen bei der Bundespolizei-
direktion
Leoben führt zu Schlechterstellungen bei bereits bestehenden Planposten. So
wird
der
Arbeitsplatz des Verkehrsamtsleiters nach dem Probebetrieb auf die Bewertung
A2/2
(von A2/3) abgewertet,
obwohl der Arbeitsplatz durch die Umstrukturierung keine Änderung
an der Arbeitsplatzbeschreibung wie an der Tätigkeit erfahren hat. So wurde
durch die
„Interessensuche“ allen Bediensteten der
Sicherheitsverwaltung die Möglichkeit geboten, sich
für ihre Arbeitsplätze bzw. für die Schlechterstellungen zu bewerben.
Nicht berücksichtigt scheint dabei zu
werden, dass sich durch das neue Stadtpolizeikomman-
do die Aufgaben und die Tätigkeiten
speziell im Verkehrsamt keinesfalls verringert haben. Im
Gegenteil: Durch das neu geschaffene Vormerksystem und den ab 1.1.2006
kommenden
Scheckkartenführerschein und das „WinCash" kommen sogar noch neue
Tätigkeiten dazu.
Weiterhin muss auch vom Verkehrsamtsleiter
die Vertretung für den Leiter der Fremden-
polizei (Bewertung A2/3) durchgeführt werden, obwohl es nicht mehr
vorgesehen wäre.
Dass die Tätigkeiten
im Bereich des Strafamtes weniger geworden sind, beruht darauf, dass
seit 1.7.2005 der zur Bundespolizeidirektion Leoben gehörende Autobahnabschnitt
der S 6
nicht
mehr im Überwachungsgebiet des örtlichen Stadtpolizeikommandos bzw. der
Verkehrs-
inspektion liegt und deshalb auch nicht mehr befahren und überwacht werden
darf, obwohl in
diesem wichtigen
Straßenabschnitt die Mehrzahl der Verwaltungsübertretungen hinsichtlich
Gefahrengutbeförderungsgesetz, Kraftfahrgesetz (Gewichtsüberschreitungen) und
der StVO
(Geschwindigkeitsüberschreitungen) festgestellt wurden. Ein Missstand ist auch,
dass man in
diesem Teil der S 6 kein stationäres Radargerät (Radarkasten) mehr aufstellt,
obwohl zur Zeit
die Leitschienen so wie die Betoneinfassungen
entlang dieses Streckenabschnittes ausge-
tauscht werden und somit verordnete
Geschwindigkeitsbeschränkungen zu überwachen
wären.
Laut Informationen und der Regelung des § 7 Abs. 4a SPG
sollen Angelegenheiten des inner-
en Dienstes, sowie darüber hinaus die
Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Ange-
legenheiten durch die Einführung von Programmen der Firma SAP nur mehr von der
zuständ-
igen Sicherheitsdirektion bearbeitet werden. Diesbezüglich äußerten
Leobener Polizeibeamte
das dringende Anliegen, diese Gesetzesbestimmung im SPG wieder zu Fall zu
bringen oder
eventuell per Verordnung neu zu regeln, da die zuvor angeführten personellen
Tätigkeiten bis
dato durch die an Ort und Stelle tätigen
Beamten effizient und unverzüglich erledigt werden
konnten.
Die einzelnen Abwertungen der
Planstellen und andere Verschlechterungen sind überhaupt
nicht zu verstehen,
da gerade in einer kleinen Behörde, wie sie die Bundespolizeidirektion
Leoben ist, nicht jeder einen Vertreter bzw. Sachbearbeiter hat, der ihn bei
der Bewältigung
seiner dienstlichen Aufgaben unterstützt und
somit jeder dieser Beamten auch andere
Tätigkeiten miterledigt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an die Frau Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1.
Warum wird der Arbeitsplatz des Verkehrsamtsleiters in
Leoben nach dem Probebetrieb
auf die Bewertung A2/2 (von A2/3) abgewertet, obwohl der Arbeitsplatz durch die
Um-
strukturierung keine Änderung an der Arbeitsplatzbeschreibung wie an der
Tätigkeit er-
fahren
hat?
2.
Warum wird nicht berücksichtigt, dass sich durch das neue
Stadtpolizeikommando die
Aufgaben
und die Tätigkeiten speziell im Verkehrsamt keinesfalls verringert sondern
sogar ausgeweitet
haben und sich weiter (wie oben beschrieben) ausweiten werden?
3.
Warum muss weiterhin auch vom Verkehrsamtsleiter die
Vertretung für den Leiter der
Fremdenpolizei
(Bewertung A2/3) durchgeführt werden, obwohl es nicht mehr vorgeseh-
en wäre?
4.
Warum hat in ähnlichen Bundespolizeidirektionen wie in
Wels bzw. in Villach die
Planstelle
des Verkehrsamtsleiters keine Abwertung erfahren?
5.
Welchen Sinn soll es haben, dass durch die
„Interessensuche“ allen Bediensteten der Sich-
erheitsverwaltung
die Möglichkeit geboten wird, sich für ihre Arbeitsplätze bzw. für
Schlechterstellungen
zu bewerben?
6.
Warum liegt der zur Bundespolizeidirektion Leoben
gehörende Autobahnabschnitt der S 6
nicht
mehr im Überwachungsgebiet des örtlichen Stadtpolizeikommandos bzw. der Ver-
kehrsinspektion
mit allen sich daraus ergebenden - wie oben beschrieben - negativen
Konsequenzen?
7.
Warum wird in diesem Teil der S 6 kein stationäres
Radargerät (Radarkasten) mehr aufge-
stellt,
obwohl zur Zeit die Leitschienen sowie die Betoneinfassungen entlang dieses
Streckenabschnittes
ausgetauscht werden und somit verordnete Geschwindigkeitsbe-
schränkungen zu
überwachen wären?
8.
Werden Sie die oben geschilderte Gesetzesbestimmung im SPG
(§ 7 Abs. 4 a SPG)
wieder
zu Fall bringen oder eventuell per Verordnung neu regeln, da die entsprechenden
Tätigkeiten bis dato durch die an Ort und Stelle tätigen Beamten effizient und
unverzüg-
lich
erledigt werden konnten? Wenn ja, bis wann und in welcher Form? Wenn nein,
warum nicht?
9.
Wie begründen Sie die einzelnen Abwertungen der
Planstellen, obwohl gerade in einer
kleinen Behörde, wie
sie die Bundespolizeidirektion Leoben ist, nicht jeder einen Vertret-
er bzw. Sachbearbeiter hat, der ihn
vertritt bzw. bei der Bewältigung seiner dienstlichen
Aufgaben
unterstützt und somit jeder dieser Beamten auch andere Tätigkeiten miterledigt?
10.
Ist es richtig, dass die sogenannte
Infrastrukturplanstelle (handwerklicher Dienst) ausge-
lagert
werden soll? Wenn ja, warum und wann? Werden Sie alles unternehmen, dass diese
Planstelle bei der Bundespolizeidirektion Leoben auch weiterhin erhalten
bleibt? Wenn ja,
wann und was wie?
Wenn nein, warum nicht?
11.
Wird die derzeit unbesetzte Planstelle
(verwaltungspolizeilicher Erhebungsdienst) durch
eine (Neu-)Aufnahme
wieder besetzt werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
12.
Auch gibt es derzeit zwei Bedienstete mit befristeten
Verträgen. Diese Bediensteten haben
sich
bis jetzt sehr gut eingearbeitet und es wäre für die Bundespolizeidirektion
Leoben
von
Vorteil, wenn diese Bediensteten über die Befristung hinaus als Arbeitskräfte
erhalten
werden
könnten. Werden Sie sich dafür einsetzen und können Sie zusagen, dass diese
Bediensteten über die
Befristung hinaus als Arbeitskräfte erhalten werden können? Wenn
nein, warum nicht?