3701/J XXII. GP
Eingelangt am 07.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. PUSWALD, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafanzeige T. , Exekutivbeamter im BMI.
Im August 2003 wurde gegen den Exekutivbeamten und
Piloten des BMI, Cheflnsp.
T., Anzeige von
seinen eigenen Kollegen wegen des
Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in Verbindung mit einem Verkauf von
Versicherungen, im Büro f. interne Angelegenheiten (BIA) beim BMI erstattet.
Die langwierigen Erhebungen brachten noch eine Vielzahl zusätzlicher
Verdachtsmomente z.B. hinsichtlich Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen Betrugs,
aber auch Tatsachen wie Steuerhinterziehung, Übertretung nach dem
Akademikergesetz etc. zu Tage.
T.
wurde im November 2003 vorläufig vom Dienst suspendiert.
Gleichzeitig wurde ihm die weitere Ausübung
einer Nebenbeschäftigung bei der Fa.
SCHENK-AIR gestattet. Da die endgültige Suspendierung durch das BMI aus
nicht
nachvollziehbaren Gründen erst im Sommer 2005 erfolgte, bedeutet dies, dass
T. über eineinhalb Jahre bei vollen Bezügen
(ausgenommen diverse
Zulagen) auf Kosten des Steuerzahlers vom Dienst abwesend war, gleichzeitig
aber
bei der Fa. SCHENK-AIR mehr als ein volles Beamtengehalt dazuverdient
hat. Der
Besitzer der Fa. SCHENK-AIR, Dr. SCHENK dürfte zudem ein Naheverhältnis zum
Vizekanzler und BM für Verkehr und Infrastruktur Hubert GORBACH haben.
Außerdem
wurde dem Piloten T. seine jährlich zu verlängernde
Pilotenlizenz von der AustroControl/BMVIT aus Gründen mangelnder
Verlässlichkeit
nicht verlängert, was, wie man hört, massive Interventionen durch den
zuständigen
Minister GORBACH bei der AustroControl, die
Lizenz unbedingt zu verlängern, zur
Folge gehabt haben dürfte. Die Bediensteten dort widerstanden allerdings
glücklicherweise dem ausgeübten Druck.
Nach über einem
Jahr, im Winter 2004/2005, waren die Ermittlungen von Seiten des
BIA beendet und es wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige
hinsichtlich
des Verdachts
mehrerer Tatbestände erstattet.
Bis zum
heutigen Tag gab es noch keinen Verhandlungstermin, es wurden zwei
Staatsanwälte abgelöst, die zuständige U-Richterin wird bald in den Ruhestand
treten und das offene Verfahren liegt im BM
f. Justiz ohne erkennbare Bewegung,
was den Verdacht nahe legt, dass es
auch im Bereich der Justiz bereits
Interventionen für die Niederschlagung dieses Verfahrens gibt.
Da das BM
f. Justiz offensichtlich beabsichtigt weiterhin untätig zu bleiben, obwohl
gerade in einem Verfahren wie diesem eine rasche Entscheidungsfindung über
Schuld oder Unschuld im Sinne aller
Beteiligten liegt und diese Untätigkeit zudem zu
höheren, unnötigen Kosten für den Steuerzahler führt, stellen die unten
gefertigten
Abgeordneten Dr. PUSWALD, Genossinnen und
Genossen, an die Bundesministerin
für Justiz folgende
ANFRAGE:
1. Wie lange und aus welchem Grund ist das BM f.
Justiz in dieser Causa
untätig ?
a. Wann wurde die gegenständliche Causa der
Staatsanwaltschaft Wien
angezeigt?
b. Welche
Maßnahmen wurden seit diesem Zeitpunkt von
Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt und
Justizministerium gesetzt?
c. Welche Gründe gab es für die Ablösung der beiden o. a. Staatsanwälte?
d. Was genau waren die Aktivitäten des
Justizministeriums hinsichtlich
dieser Ablösen?
2. Gab es in dieser Causa Interventionen?
a. Können
Sie ausschließen, dass Sie in dieser Causa zu irgendeinem
Zeitpunkt, von irgendeiner Stelle des BMVIT
(Minister, Kabinettsmitglieder
oder Beamte) kontaktiert wurden und um Beeinflussung des Verfahrens in
irgendeine Richtung ersucht wurden?
b. Können Sie ausschließen, dass Sie von anderer
Stelle in dieser Causa
jemals kontaktiert wurden und um Beeinflussung des Verfahrens in
irgendeine Richtung ersucht wurden?
c. Können Sie ausschließen, dass irgendeine Stelle
des BMVIT (Minister,
Kabinettsmitglieder oder Beamte)
jemals eine Intervention bei
Staatsanwaltschaft oder
Oberstaatsanwaltschaft zur Beeinflussung des
Verfahrens getätigt hat?
d. Können Sie ausschließen, dass in dieser Causa
jemals von anderer
Stelle eine Intervention bei
Staatsanwaltschaft oder Oberstaats-
anwaltschaft zur Beeinflussung des
Verfahrens getätigt wurde?
e. Wenn Sie einen der Punkte 2a - 2d nicht mit
Sicherheit ausschließen
können, welche Maßnahmen werden Sie dann einleiten?
f. Sind
Sie der Überzeugung, dass Interventionen oder auch nur
diesbezügliche Versuche aus persönlichen
Motiven heraus im Bereich der
Justiz den Anspruch aller Österreicherinnen und Österreicher auf
Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit
unterwandern und diese deshalb
aufzudecken, zu verhindern und vehement zu verurteilen sind?
3. Wie sollte Ihrer Ansicht nach der
weitere Verlauf in dieser Causa
aussehen?
a. Sind
Sie der Überzeugung, dass es konkret in diesem Verfahren (wie
natürlich auch in jedem anderen) im Sinne aller Beteiligten (und auch des
Steuerzahlers) unabdingbar ist, so fundiert, aber auch so rasch als
möglich zu einer Entscheidungsfindung in
Form einer Gerichtsverhandlung
zu kommen?
i. Wenn ja, wann ist in dieser Causa aus Ihrer Sicht spätestens
mit einem
Verhandlungstermin zu rechnen?
ii.
Wenn nein, warum nicht?
b. Werden Sie die Untätigkeit des Ministeriums
beenden und in dieser Causa
aktiv werden?
i. Wenn ja, was genau werden die nächsten Maßnahmen sein, die
in dieser Causa
gesetzt werden?
ii.
Wenn nein, warum nicht?