3701/J XXII. GP

Eingelangt am 07.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. PUSWALD, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeige T. , Exekutivbeamter im BMI.

Im August 2003 wurde gegen den Exekutivbeamten und Piloten des BMI, Cheflnsp.
T., Anzeige von seinen eigenen Kollegen wegen des
Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in Verbindung mit einem Verkauf von
Versicherungen, im Büro f. interne Angelegenheiten (BIA) beim BMI erstattet.
Die langwierigen Erhebungen brachten noch eine Vielzahl zusätzlicher
Verdachtsmomente z.B. hinsichtlich Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen Betrugs,
aber auch Tatsachen wie Steuerhinterziehung, Übertretung nach dem
Akademikergesetz etc. zu Tage.

T. wurde im November 2003 vorläufig vom Dienst suspendiert.
Gleichzeitig wurde ihm die weitere Ausübung einer Nebenbeschäftigung bei der Fa.
SCHENK-AIR gestattet. Da die endgültige Suspendierung durch das BMI aus nicht
nachvollziehbaren Gründen erst im Sommer 2005 erfolgte, bedeutet dies, dass
T. über eineinhalb Jahre bei vollen Bezügen (ausgenommen diverse
Zulagen) auf Kosten des Steuerzahlers vom Dienst abwesend war, gleichzeitig aber
bei der Fa. SCHENK-AIR mehr als ein volles Beamtengehalt dazuverdient hat. Der
Besitzer der Fa. SCHENK-AIR, Dr. SCHENK dürfte zudem ein Naheverhältnis zum
Vizekanzler und BM für Verkehr und Infrastruktur Hubert GORBACH haben.

Außerdem wurde dem Piloten T. seine jährlich zu verlängernde
Pilotenlizenz von der AustroControl/BMVIT aus Gründen mangelnder Verlässlichkeit
nicht verlängert, was, wie man hört, massive Interventionen durch den zuständigen
Minister GORBACH bei der AustroControl, die Lizenz unbedingt zu verlängern, zur
Folge gehabt haben dürfte. Die Bediensteten dort widerstanden allerdings
glücklicherweise dem ausgeübten Druck.

Nach über einem Jahr, im Winter 2004/2005, waren die Ermittlungen von Seiten des
BIA beendet und es wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige hinsichtlich
des Verdachts mehrerer Tatbestände erstattet.

Bis zum heutigen Tag gab es noch keinen Verhandlungstermin, es wurden zwei
Staatsanwälte abgelöst, die zuständige U-Richterin wird bald in den Ruhestand
treten und das offene Verfahren liegt im BM f. Justiz ohne erkennbare Bewegung,
was den Verdacht nahe legt, dass es auch im Bereich der Justiz bereits
Interventionen für die Niederschlagung dieses Verfahrens gibt.


Da das BM f. Justiz offensichtlich beabsichtigt weiterhin untätig zu bleiben, obwohl
gerade in einem Verfahren wie diesem eine rasche Entscheidungsfindung über
Schuld oder Unschuld im Sinne aller Beteiligten liegt und diese Untätigkeit zudem zu
höheren, unnötigen Kosten für den Steuerzahler führt, stellen die unten gefertigten
Abgeordneten Dr. PUSWALD, Genossinnen und Genossen, an die Bundesministerin
für Justiz folgende

ANFRAGE:

1.           Wie lange und aus welchem Grund ist das BM f. Justiz in dieser Causa
untätig ?

a.   Wann wurde die gegenständliche Causa der Staatsanwaltschaft Wien
angezeigt?

b.   Welche Maßnahmen wurden seit diesem Zeitpunkt von
Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt und Justizministerium gesetzt?

c.    Welche Gründe gab es für die Ablösung der beiden o. a. Staatsanwälte?

d.     Was genau waren die Aktivitäten des Justizministeriums hinsichtlich
dieser Ablösen?

2.           Gab es in dieser Causa Interventionen?

a.     Können Sie ausschließen, dass Sie in dieser Causa zu irgendeinem
Zeitpunkt, von irgendeiner Stelle des BMVIT (Minister, Kabinettsmitglieder
oder Beamte) kontaktiert wurden und um Beeinflussung des Verfahrens in
irgendeine Richtung ersucht wurden?

b.     Können Sie ausschließen, dass Sie von anderer Stelle in dieser Causa
jemals kontaktiert wurden und um Beeinflussung des Verfahrens in
irgendeine Richtung ersucht wurden?

c.     Können Sie ausschließen, dass irgendeine Stelle des BMVIT (Minister,
Kabinettsmitglieder oder Beamte) jemals eine Intervention bei
Staatsanwaltschaft oder Oberstaatsanwaltschaft zur Beeinflussung des
Verfahrens getätigt hat?

d.     Können Sie ausschließen, dass in dieser Causa jemals von anderer
Stelle eine Intervention bei Staatsanwaltschaft oder Oberstaats-
anwaltschaft zur Beeinflussung des Verfahrens getätigt wurde?

e.     Wenn Sie einen der Punkte 2a - 2d nicht mit Sicherheit ausschließen
können, welche Maßnahmen werden Sie dann einleiten?

f.     Sind Sie der Überzeugung, dass Interventionen oder auch nur
diesbezügliche Versuche aus persönlichen Motiven heraus im Bereich der
Justiz den Anspruch aller Österreicherinnen und Österreicher auf
Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit unterwandern und diese deshalb
aufzudecken, zu verhindern und vehement zu verurteilen sind?


3.   Wie sollte Ihrer Ansicht nach der weitere Verlauf in dieser Causa
aussehen?

a.    Sind Sie der Überzeugung, dass es konkret in diesem Verfahren (wie
natürlich auch in jedem anderen) im Sinne aller Beteiligten (und auch des
Steuerzahlers) unabdingbar ist, so fundiert, aber auch so rasch als
möglich zu einer Entscheidungsfindung in Form einer Gerichtsverhandlung
zu kommen?

i.        Wenn ja, wann ist in dieser Causa aus Ihrer Sicht spätestens

mit einem Verhandlungstermin zu rechnen?
ii.        Wenn nein, warum nicht?

b.            Werden Sie die Untätigkeit des Ministeriums beenden und in dieser Causa
aktiv werden?

i.         Wenn ja, was genau werden die nächsten Maßnahmen sein, die

in dieser Causa gesetzt werden?
ii.        Wenn nein, warum nicht?