3704/J XXII. GP
Eingelangt am
07.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk, Erika Scharer und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung der
Kinderbetreuung
„Ein
ausreichendes, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an
Kinderbetreuungseinrichtungen leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, denn die Erwerbschancen von Eltern hängen besonders von
den zur Verfügung stehenden Betreuungsangeboten für Kinder ab. Darüber hinaus
sind diese Einrichtungen auch als Voraussetzung für eine
Chancengleichheit aller
Kinder zu sehen." Mit diesem Zitat
wird auf der Homepage des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Kapitel
„Kinderbetreuung in Österreich"
eröffnet.
Die
Industriellenvereinigung erklärt, dass durch eine deutliche Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauen wieder früher ins Erwerbsleben
einsteigen können. Dieser ökonomische Mobilisierungseffekt bewirkt laut IV eine
qualitative Verbesserung der Frauenbeschäftigung, höhere Einkommen, höhere
Nachfrage und damit eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der
Wettbewerbsfähigkeit. Auch kann, nach Ansicht der IV, durch bessere
Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der deklarierte
Kinderwunsch von Frauen und Männern
einfacher und auch früher realisiert werden.
Seit
dem 01. Jänner 2005 stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz finanzielle Mittel aus dem
Familienlastenausgleichsfonds zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durch Ausweitung der Kinderbetreuung zur Verfügung. Den Richtlinien zur
Förderungsvergabe ist u.a. zu
entnehmen, dass die zu fördernde Kinderbetreuung
dem jeweiligen Bedarf nach Betreuung
auch der im vollen Beschäftigungsausmaß
tätigen Erziehungsberechtigten entsprechen muss.
Eine Studie der Industriellenvereinigung kommt aber zu
dem Ergebnis, dass in
Österreich rund 46.000 Kinderbetreuungsplätze fehlen und bei weiteren rund
40.000
qualitative
Verbesserungen - vor allem in Hinblick auf die Öffnungszeiten -
vorgenommen werden
müssen. Nur jeder 4. Kindergarten in Österreich ist bis
mindestens 17 Uhr geöffnet. In ländlichen Regionen werden Kindergärten oft
überhaupt nur halbtags geführt. Die Arbeiterkammer hat in ihren Untersuchungen
zur Bewertung der Kinderbetreuungsplätze den Vereinbarkeitsindikator für
Familie
und Beruf (VIF) eingeführt. Dieser besteht
aus den 4 Kriterien:
•
Öffnungsdauer mindestens 40 Stunden/Woche,
•
Durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer 8 Stunden
•
Öffnungszeit an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein
Tag bis zumindest 13
Uhr
•
Angebot von Mittagessen.
Diesem VIF entsprechen nur ca. 30% der Kindergärten und 41% der Horte.
Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt ergibt die Studie der
IV, dass zur Erreichung des
Barcelona Zieles der
EU für Kinder unter 3 Jahren 49.000 Plätze und für Kinder
zwischen 3 und 5 Jahren rund 10.000 Plätze fehlen. Bei Schulkindern sind rund
26.000 neue Kinderbetreuungsplätze (Nachmittagsbetreuung) zu schaffen, um die
Betreuungsquote von derzeit 14% auf 18% zu erhöhen. (Schweden hat hier eine
Quote von 80%).
In der Studie der IV wird davon ausgegangen, dass in Österreich rund 200.000
Kinder unter 15
keinen Betreuungsplatz haben, obwohl ihre Eltern einer
Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb folgende
Anfrage
1.
Wie viele und welche Kinderbetreuungsplätze wurden seit
2000 durch eine
Förderung
mit Bundesmittel geschaffen ? (Bitte eine genaue Auflistung nach Jahr,
Bundesländern
und Bezirken sowie der Betreiber)
2.
Wie viele Bundesmittel wurden seit 2000 zur Schaffung von
Kinderbetreuungsplätzen
vergeben? (Bitte eine genaue Auflistung nach Jahr,
Bundesländern
und Bezirken)
3.
a) Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze wurden seit 01
Jänner 2005 durch die
oben
erwähnten Mittel aus dem FLAF gefördert?
b) Welche Institutionen/Vereine/Träger wurden aus dem
FLAF gefördert? (Bitte eine
genaue Auflistung
nach Bundesländern und Bezirken)
4.
Werden bei den Förderungen die seit 01.01.2005 aus dem
FLAF vergeben werden
alle Kriterien des
oben erwähnten VIF ( Öffnungsdauer mindestens 40
Stunden/Woche, durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer 8 Stunden, Öffnungszeit
an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein
Tag bis zumindest 13 Uhr und Angebot von
Mittagessen) berücksichtigt? Wenn nein, welche nicht und warum nicht?
5.
Welche Kriterien werden sonst noch bei der Vergabe der
Förderungen (seit
01.01.2005) aus dem FLAF herangezogen?