3704/J XXII. GP

Eingelangt am 07.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk, Erika Scharer und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung der

Kinderbetreuung

„Ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an
Kinderbetreuungseinrichtungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, denn die Erwerbschancen von Eltern hängen besonders von
den zur Verfügung stehenden Betreuungsangeboten für Kinder ab. Darüber hinaus
sind diese Einrichtungen auch als Voraussetzung für eine Chancengleichheit aller
Kinder zu sehen." Mit diesem Zitat wird auf der Homepage des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Kapitel
„Kinderbetreuung in Österreich" eröffnet.

Die Industriellenvereinigung erklärt, dass durch eine deutliche Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauen wieder früher ins Erwerbsleben
einsteigen können. Dieser ökonomische Mobilisierungseffekt bewirkt laut
IV eine
qualitative Verbesserung der Frauenbeschäftigung, höhere Einkommen, höhere
Nachfrage und damit eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der
Wettbewerbsfähigkeit. Auch kann, nach Ansicht der
IV, durch bessere
Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der deklarierte
Kinderwunsch von Frauen und Männern einfacher und auch früher realisiert werden.

Seit dem 01. Jänner 2005 stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz finanzielle Mittel aus dem
Familienlastenausgleichsfonds zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durch Ausweitung der Kinderbetreuung zur Verfügung. Den Richtlinien zur
Förderungsvergabe ist u.a. zu entnehmen, dass die zu fördernde Kinderbetreuung
dem jeweiligen Bedarf nach Betreuung auch der im vollen Beschäftigungsausmaß
tätigen Erziehungsberechtigten entsprechen muss.

Eine Studie der Industriellenvereinigung kommt aber zu dem Ergebnis, dass in
Österreich rund 46.000 Kinderbetreuungsplätze fehlen und bei weiteren rund 40.000
qualitative Verbesserungen - vor allem in Hinblick auf die Öffnungszeiten -
vorgenommen werden müssen. Nur jeder 4. Kindergarten in Österreich ist bis
mindestens 17 Uhr geöffnet. In ländlichen Regionen werden Kindergärten oft
überhaupt nur halbtags geführt. Die Arbeiterkammer hat in ihren Untersuchungen
zur Bewertung der Kinderbetreuungsplätze den Vereinbarkeitsindikator für Familie
und Beruf (VIF) eingeführt. Dieser besteht aus den 4 Kriterien:

         Öffnungsdauer mindestens 40 Stunden/Woche,

         Durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer 8 Stunden


         Öffnungszeit an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein Tag bis zumindest 13
Uhr

         Angebot von Mittagessen.

Diesem VIF entsprechen nur ca. 30% der Kindergärten und 41% der Horte.

Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt ergibt die Studie der IV, dass zur Erreichung des
Barcelona Zieles der EU für Kinder unter 3 Jahren 49.000 Plätze und für Kinder
zwischen 3 und 5 Jahren rund 10.000 Plätze fehlen. Bei Schulkindern sind rund
26.000 neue Kinderbetreuungsplätze (Nachmittagsbetreuung) zu schaffen, um die
Betreuungsquote von derzeit 14% auf 18% zu erhöhen. (Schweden hat hier eine
Quote von 80%).

In der Studie der IV wird davon ausgegangen, dass in Österreich rund 200.000
Kinder unter 15 keinen Betreuungsplatz haben, obwohl ihre Eltern einer
Vollzeitbeschäftigung nachgehen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb folgende


 

Anfrage

1.       Wie viele und welche Kinderbetreuungsplätze wurden seit 2000 durch eine
Förderung mit Bundesmittel geschaffen ? (Bitte eine genaue Auflistung nach Jahr,
Bundesländern und Bezirken sowie der Betreiber)

2.       Wie viele Bundesmittel wurden seit 2000 zur Schaffung von
Kinderbetreuungsplätzen vergeben? (Bitte eine genaue Auflistung nach Jahr,
Bundesländern und Bezirken)

3.       a) Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze wurden seit 01 Jänner 2005 durch die
oben erwähnten Mittel aus dem FLAF gefördert?

b) Welche Institutionen/Vereine/Träger wurden aus dem FLAF gefördert? (Bitte eine
genaue Auflistung nach Bundesländern und Bezirken)

4.       Werden bei den Förderungen die seit 01.01.2005 aus dem FLAF vergeben werden
alle Kriterien des oben erwähnten VIF ( Öffnungsdauer mindestens 40
Stunden/Woche, durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer 8 Stunden, Öffnungszeit
an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein Tag bis zumindest 13 Uhr und Angebot von
Mittagessen) berücksichtigt? Wenn nein, welche nicht und warum nicht?

5.       Welche Kriterien werden sonst noch bei der Vergabe der Förderungen (seit
01.01.2005) aus dem FLAF herangezogen?