3706/J XXII. GP

Eingelangt am 12.12.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gaál

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Präzisierung der österreichischen Vorbehalte gegen die Öffnung der
EU-Rüstungsmärkte

 

In der APA-Aussendung Nr. 678 vom 21. November 2005 war zu lesen:

 

„Platter meldet Vorbehalt gegen Öffnung der EU-Rüstungsmärkte an


Platter meldet Vorbehalt gegen Öffnung der EU-Rüstungsmärkte an

Utl.: EU-Engagement im Kosovo "mittelfristig ein Ziel" =

Brüssel (APA) - Gegen den von den EU-Verteidigungsministern beschlossenen freiwilligen Verhaltenskodex zur Öffnung der Rüstungsmärkte macht Verteidigungsminister Günther Platter (V) nationale Vorbehalte geltend. "Wir sagen Ja dazu, aber es ist Maßgabe, dass nationale Gesetze und internationale Verpflichtungen erhalten bleiben", sagte Platter am Montag in Brüssel.


Der Minister erwartet sich nach eigenen Angaben von dem Verhaltenskodex, "dass österreichische Unternehmen Nutzen daraus ziehen werden". So sei derzeit etwa der Radschützenpanzer "Pandur" von Steyr-Daimler-Puch "stark im Rennen" um einen Auftrag des kroatischen Verteidigungsministeriums für die Lieferung von gepanzerten Truppentransportern, sagte der Minister.

Die Rüstungsmärkte sind bis dato von den EU-Wettbewerbsregeln ausgenommen, daher konnten die Regierungen öffentliche Ausschreibungen mit dem Hinweis auf nationale Sicherheitsinteressen ablehnen. Der neue Verhaltenskodex, der von der neuen EU-Verteidigungsagentur (EDA) ausgearbeitet worden ist, gilt für alle Aufträge über 1 Million Euro, und soll für jene EU-Länder, die sich ihm unterwerfen, mit 1. Juli 2006 in Kraft treten. Damit sollen diese Aufträge in einem gemeinsamen Internetportal EU-weit ausgeschrieben und die Vergabe nach objektiven Kriterien gesichert werden.


"Das ist ein Meilenstein", sagte EU-Chefdiplomat Javier Solana laut Aussendung nach dem Treffen. Die Vereinbarung werde Verbesserungen für die Steuerzahler, aber auch für die Truppen bringen und sicherstellen, dass die EU-Rüstungsindustrie wettbewerbsfähig bleibe. Dänemark, das nicht in die europäische Verteidigungspolitik integriert ist, hat bereits angekündigt, dass es nicht unterschreiben wird. Auch Spanien zeigte sich im Vorfeld skeptisch. …“

 

 

Weiters war in einem Artikel der "FTD Financial Times Deutschland" vom 22.11.2005 zu lesen:

 

„Spanien und Dänemark lehnen Rüstungskodex ab

Neues EU-Abkommen soll Auftragsvergabe verbessern

 

Dänemark hält zur EU-Militärpolitik aus grundsätzlichen Erwägungen Distanz. Spanien fürchte um die Wettbewerbschancen seiner Waffenindustrie, sagten Diplomaten. Die sozialdemokratisch geführte Regierung steht innenpolitisch derzeit unter starkem Druck.

 

Der neue Kodex zielt darauf ab, die Transparenz bei der Auftragsvergabe zu verbessern. Er verpflichtet die Teilnehmerstaaten, Rüstungsaufträge ab 1 Mio. Euro bei der Europäischen Rüstungsagentur anzumelden und zu veröffentlichen. Die Staaten verpflichten sich weiter, dem besten Anbieter unter ihnen den Zuschlag zu geben. Sanktionen gibt es nicht; allerdings soll die Rüstungsagentur Berichte über die Fairness der Aufragsvergabe vorlegen und so Druck auf renitente Regierungen ausüben.

 

Ausnahmen sind bei dringenden Aufträgen vorgesehen. Auch chemische, bakteriologische und radiologische Rüstungsprodukte und -dienstleistungen bleiben ausgeschlossen, ebenso wie Atomwaffen, Atomantriebssysteme und Verschlüsselungssysteme. …“

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.          Welche Vorbehalte haben Sie gegen die Öffnung der EU-Rüstungsmärkte?

 

2.       In der Meldung heißt es: „"Wir sagen Ja dazu, aber es ist Maßgabe, dass nationale Gesetze und internationale Verpflichtungen erhalten bleiben“, sagte Platter am Montag  in Brüssel.“

          Welche nationalen Gesetze und internationalen Verpflichtungen meinen Sie damit?

 

3.       Sie erwarten nach eigenen Angaben von dem Verhaltenskodex, "dass österreichische Unternehmen Nutzen daraus ziehen werden“.
Welchen genauen Nutzen erwarten Sie für die österreichischen Unternehmen?
(Bitte um detaillierte Auflistung)

 

4.       Wann werden die Rüstungsmärkte in die EU-Wettbewerbsregeln integriert?

 

5.       Welche Verbesserungen sind durch diese Vereinbarung für die österreichischen SteuerzahlerInnen zu erwarten?

 

6.       Welche Verbesserungen sind durch diese Vereinbarung für das österreichische Bundesheer zu erwarten?

 

 

7.       Wie lautet die genaue Begründung für die Feststellung, dass durch diese Vereinbarung die EU-Rüstungsindustrie wettbewerbsfähig bleibt?

 

8.       Im Text heißt es, dass die Regierungen bis Ende April individuell entscheiden sollen, ob sie an dem neuen Abkommen teilnehmen, das im Juli in Kraft treten soll.
Wann fällt die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung?

          a.)     Werden  Sie auch den österreichischen Nationalrat in diese Entscheidung einbinden?
aa.)     Wenn ja, wann und wie?

                    ab.)          Wenn nein, warum nicht?

 

9.       Aus welchen grundsätzlichen Erwägungen hält Dänemark Distanz zur EU-Militärpolitik?

 

10.     Warum fürchtet Spanien um die Wettbewerbschancen seiner Waffenindustrie?

 

11.     Warum bleiben chemische, bakteriologische und radiologische Rüstungsprodukte und
– dienstleistungen von diesem Verhaltenskodex ausgeschlossen?

 

12.     Haben Sie keine Bedenken gegen den Ankauf / die Beschaffung von chemischen, bakteriologischen und radiologischen Rüstungsprodukten und – dienstleistungen innerhalb der EU?

          a.)     Sind Sie gegen diese Beschaffungen innerhalb der EU aufgetreten?
aa.)     Wenn  ja, wann, mit welchen Argumenten und welchen Auswirkungen?
ab.)     Wenn nein, warum nicht?

 

13.     Warum bleiben Atomwaffen und Atomantriebssysteme von diesem Verhaltenskodex ausgeschlossen?

 

14.     Haben Sie keine Bedenken gegen den Ankauf / die Beschaffung von Atomwaffen und Atomantriebssystemen innerhalb der EU?

          a.)     Sind Sie gegen diese Beschaffungen innerhalb der EU aufgetreten?
aa.)     Wenn  ja, wann, mit welchen Argumenten und welchen Auswirkungen?
ab.)     Wenn nein, warum nicht?


 

         

 

15.     Warum bleiben die Verschlüsselungssysteme von diesem Verhaltenskodex ausgeschlossen?

 

16.     Wann wird es in diesem Zusammenhang zu dem so genannten „Administrativen Abkommen“ (u.a.) mit der Türkei kommen?

          a.)          Welche Hindernisse stehen einem solchen Abkommen im Wege?

         

17.     Kann es durch die Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur zu Doppelgleisigkeiten im Bereich der Rüstungsindustrie / Beschaffungen kommen?

a.)           Wenn ja, welche?

b.)           Wenn nein, warum nicht?

 

18.     Wurden die Mitgliedsstaaten bei der Erarbeitung des Arbeitsprogramms der Europäischen Verteidigungsagentur miteingebunden?

          a.)          Wenn nein, warum nicht?

          b.)     Was war(en) der österreichische Beitrag bzw. die österreichischen Forderungen für dieses Arbeitsprogramm?

                      ba.)            Wurde diesen Forderungen entsprochen?
baa.)            Wenn ja, wie?
bab.)            Wenn nein, warum nicht?