3709/J XXII. GP

Eingelangt am 13.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Familie & Beruf Management GmbH"

In der Gesetzesvorlage der „Familie & Beruf Management GmbH" ist im § 3
„Unternehmensgegenstand" vorgesehen, die Koordination der Forschungsforderung des
Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) der neuen GmbH zu übertragen und
damit aus dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz auszugliedern.

Warum die Ausgliederung gerade das ÖIF trifft, könnte damit zu tun haben, dass schon im
Zuge der Diskussion über das „Internationale Jahr der Familie (IJF) 2004" schwere
Versäumnisse durch Ihr Ressort zu Tage getreten sind und Sie wahrscheinlich in dieser
Ausgliederungsaktion die einzige Möglichkeit sehen, die Probleme in diesem Ressortbereich
zu bereinigen.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hatte
die Ausrichtung des „Internationalen Jahres 2004" über. Es war nicht in der Lage, eine
korrekte Durchführung des IJF sicherzustellen, da es seine Zusage, die Grundlage für das
Arbeiten in den Arbeitskreisen durch Vorlage eines Evaluierungsberichtes zur Verfügung zu
stellen, nicht erfüllt hat. Obwohl der Evaluierungsbericht des ÖIF 56 Tage dem Ressort
vorlag, wurde der Bericht erst nach heftiger Urgenz des Arbeitskreises 1 diesem unmittelbar
vor der letzten Sitzung vorgelegt. Den Mitgliedern der anderen Arbeitskreise wurden die
Umstände, die zur Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes führten, nicht bekanntgegeben.
Damit war eine fundierte Aufbereitung des IJF 2004 in den zehn Arbeitskreisen nicht mehr
möglich.

Ein in der 3. Sitzung des Arbeitskreises 1 am 9.3.2004 schriftlich beschlossener Protest zeugt
nicht nur von der Missachtung der unzähligen freiwilligen Mitarbeiterinnen in den
Arbeitskreisen durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz, sondern läßt auch die Ergebnisse des IJF 2004 in Frage stellen.
Da davon auszugehen ist, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall in Ihrem
Verantwortungsbereich und damit der Ihrer Aufsicht unterstellten Mitarbeiterinnen handelt,
verlangen die Vorgänge, insbesondere im Zusammenhang mit dem ÖIF, eine dringende
Aufklärung.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.                     Wie lautet der Protest des Arbeitskreises 1 und ist er Ihnen seinerzeit zur Kenntnis
gebracht worden?

2.                     Wenn ja, was haben Sie unmittelbar darauf unternommen, dass ein solches Verhalten in
der Arbeitsweise der verantwortlichen Abteilung V/7 und des Ministerbüros in Zukunft
nicht mehr passieren wird?

3.                     Welche Schadensbegrenzung haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch unternommen, um zu
verhindern, dass es durch die fehlende Arbeitsgrundlage „Evaluierungsbericht"
zwangsläufig nur zu unvollständigen Ergebnissen in den Arbeitskreisen kommen kann
oder wollten Sie eine kritische Beurteilung der letzten 10 Jahre Familienpolitik
verhindern?

4.                     Haben Sie sich bei den Mitgliedern der Arbeitskreise für dieses Versäumnis der
Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes entschuldigt?

5.                     Wenn Ihnen der Protest nicht vorgelegt wurde, warum wurde er Ihnen nicht zur Kenntnis
gebracht und wie rechtfertigen Sie es, dass damit eine kritische Beurteilung der letzten
10 Jahre Familienpolitik in Österreich nicht auf Basis des Evaluierungsberichtes erfolgt
ist?

6.                     Wie viele Mitglieder waren in der 3. Sitzung des Arbeitskreises 1 anwesend und wie
viele davon haben diesen Protest unterschrieben?

7.                     Halten Sie eine solche Kritik der Arbeitskreismitglieder für wichtig genug, dass sie
Ihnen auch zeitgerecht zur Kenntnis gebracht hätte werden sollen?

8.                     Was beabsichtigen Sie wenigstens jetzt zu tun, dass der gegen die Mitarbeiterinnen des
Arbeitskreises 1 gesetzte Affront, ihren Protest ignoriert zu haben, nachträglich beseitigt
wird?

9.                     Werden Sie sich bei den freiwilligen Mitarbeiterinnen, die in den 10 Arbeitskreisen
mitgearbeitet haben, für das Versäumnis Ihres Ressorts, den Evaluierungsbericht nicht
vorgelegt zu haben, nachträglich entschuldigen?

10.              Meinen Sie, dass Ihre Mitarbeiterinnen im Rahmen der Dienstaufsicht genügend
kontrolliert wurden?

11.              Wenn ja, warum konnte so ein Affront geschehen?


12.    Wurde Ihnen das Protokoll der 3. Sitzung des Arbeitskreises 1 mit dem Protest
nachweislich durch Aktenabzeichnung zur Kenntnis gebracht?

a)       Wenn nein, warum nicht?

13.               War es Ihnen und Ihrem Ministerbüro überhaupt wichtig, den in den Protokollen der
Arbeitskreise zum Ausdruck kommenden Fortschritt der Arbeiten zum IJF 2004 zeitnah
zu erfahren?

14.               Wie viele Mitarbeiterinnen im Ministerbüro waren beauftragt, Ihnen über die Fortschritte
der Arbeiten in den Arbeitskreisen zu berichten?

15.               Warum wurde die Nichterfüllung der Übermittlung des Evaluierungsberichtes an die
Arbeitskreise weder von Ihnen noch von Ihren Mitarbeiterinnen im Ministerbüro
verhindert?

16.               War für Sie die Sicherstellung von aussagekräftigen Ergebnissen im IJF 2004 nicht
wichtig genug, eine begleitende Berichterstattung zu installieren, die auch funktioniert?

17.               Den Mitgliedern des Arbeitskreises 1 ist das Protokoll der 3. Sitzung nicht zugekommen
- warum wurde ausgerechnet das Protokoll mit dem Protest an die Mitglieder nicht
versendet?

18.               Die Koordination des IJF wurde dem „Institut für Ehe und Familie" (IEF) übertragen.
Hatte die Koordinationsstelle auch die Erstellung und Versendung der Protokolle über?

19.               Wenn die Versendung durch die Koordinierungsstelle zu erfolgen hatte und eine
Protokollversendung der 3. Sitzung des Arbeitskreises nicht erfolgt ist, warum ist sie
nicht erfolgt?

20.      Handelt es sich hier nicht auch um ein Fehlverhalten der Koordinierungsstelle, das zu
einem Vertuschen unangenehmer Kritik geführt hat oder war das Vertuschen der Kritik
Ziel dieses Verhaltens?

21.      Welche Konsequenzen setzen Sie in Bezug auf das IEF?

22.      Wurde die Auswahl der Koordinierungsstelle nach den Ausschreibungsvorschriften
vorgenommen und wie viele Bewerber wurden zur Anbotsstellung eingeladen?

23.      Welche Umstände waren der Grund, die Koordinierung des IJF an das IEF zu vergeben?

24.      Wie viel hat die Tätigkeit des IEF gekostet?

25.      Die Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes an die Arbeitskreise hat zu einer
Imageschädigung des ÖIF geführt, da die Gründe nicht den Arbeitskreis-Mitgliedern
gegenüber klargestellt wurde. Warum erfolgte diese Klarstellung nicht?

26.      Werden Sie die Gründe in diesem Zusammenhang wenigstens nachträglich den
freiwilligen Mitarbeitern in den Arbeitsgruppen bekanntgeben?

27.      Die Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes an die Arbeitskreise hat auch zu einer
Imageschädigung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz in Bezug auf Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit geführt, Vorhaben
korrekt durchführen zu wollen. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?


28.      Halten Sie das Wegloben in die Verantwortung einer ev. Geschäftsführung in die
„Familie & Beruf Management GmbH" für eine mögliche und gerechtfertigte
Konsequenz?

29.      Nach Aussagen des Präsidenten des ÖIF, Herrn Prof. Dr. Mazal, und wie auch aus dem
Generalversammlungsprotokoll 2004 zu ersehen ist, gibt es auch auf Grund schleppender
Verwaltungsführung im Ressortbereich unzumutbare Zustände in der Förder- u.
Auftragsvergabeabwicklung das ÖIF betreffend. Wissen Sie davon?

30.      Halten Sie die Ausstellung eines Basisfordervertrages erst am 16. Nov 2004, trotz
vollständiger Antragstellung in den ersten Monaten des Jahres 2004, trotz permanenter
Involvierung auch der Mitarbeiterinnen in Ihrem Ministerbüro und deren Vertröstung,
dass ohnedies ab April des Jahres 2004 alles bei Ihnen unterschriftsreif läge, für eine
korrekte Förderabwicklung?

31.      Warum wurde der „unterschriftsreife" Vertrag erst im November 2004 von Ihnen
unterfertigt, obwohl er Ihnen seit April 2004 vorlag?

32.      Wie bewerten Sie die Tatsache, dass plötzlich im September 2004 versucht wurde,
diesen „unterschriftsreifen Fördervertrag" ohne vorhergehender Verständigung des ÖIF
um über 114.000 Euro nachträglich zu kürzen, obwohl die vereinbarten Arbeiten bereits
weitestgehend in Kenntnis Ihres Ressorts durchgeführt wurden?

33.      Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen mit dem
ÖIF von Ihrem Ressort Monate verspätet und daher nicht vertragskonform erfüllt
wurden?

34.      Welche Ratenzahlungen aus "Rahmenwerkvertrag ÖIF" weisen im Zeitraum 2002-2005
einen Zahlungsverzug von über 30 Tage auf und wie lange hat es tatsächlich gedauert,
dass diese Raten auf dem Konto ÖIF eingegangen sind?

35.      Wie rechtfertigen Sie diese Vertragsuntreue?

36.      Halten Sie es für gerechtfertigt, dass Vertragsbrüche Ihres Ressorts zu finanziellen
Mehrbelastungen bei Vereinen führen, ohne dass die Verursacher dafür zur
Verantwortung gezogen werden?

37.      Werden Sie die dadurch eingetretenen Zwischenfinanzierungskosten, wenn Sie Ihnen
nachgewiesen werden, dem ÖIF ersetzen lassen?

38.      Es steht die Behauptung im Raum, dass eine schriftliche Zusage auf
Kündigungsrücknahme im Zusammenhang mit einem ÖIF- Rahmenwerkvertrag von
Ihnen nicht erfüllt wurde. Werden von Ihnen schriftliche Zusagen ohne vorhergehende
Prüfung ihrer Haltbarkeit gegeben und warum wurde Ihre Zusage gebrochen?

39.      Hat auch im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenwerkvertrag und der Erstellung des
darauf basierenden Einzelwerkvertrages eine Verschleppung stattgefunden?

40.      Wie viele Monate hat die Erstellung des Einzelwerkvertrages im ersten Jahr der
Wirksamkeit bis zur Unterschriftssetzung gedauert?


41.      Zeigen die aufgetretenen Zeitspannen aus Ihrer Sicht keinen Missstand in der
Verwaltungsführung Ihres Ressorts auf?

42.      Was haben Sie bis jetzt gegen den aufgezeigten Missstand noch unternommen, außer
dass Sie erklärten, sich vor Ihre Mitarbeiterinnen zu stellen und damit die Verantwortung
für dieses Versagen als Ihr Versagen auf sich nehmen?

43.      Wenn der § 45 Beamtendienstrechtsgesetz auch im Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Gültigkeit hat, wovon wohl
auszugehen ist, warum findet er nicht die notwendige Umsetzung in Ihrem Ressort?

44.      Wie viele Mitarbeiterinnen haben die Abteilung V/7 seit der Neubesetzung der
Abteilungsleitung ab dem Jahr 2001 verlassen und welche Gründe waren dafür
maßgeblich?

45.      Handelt es sich dabei um eine übliche Fluktuation im Ressort oder ist diese
„Abteilungsflucht" nicht ein Beweis dafür, dass nicht nur in der Verwaltungsführung,
sondern auch in der Personalführung der Abteilung unzumutbare Zustände bestehen?

46.      Werden Sie die Interne Revision Ihres Hauses mit der Überprüfung der Abteilung V/7
beauftragen, um erforderlichenfalls die Missstände in der Verwaltungs- und
Personalführung abstellen zu können?

47.      Nach Kündigung des Rahmenwerkvertrages hat das ÖIF bis jetzt keine
Finanzierungszusagen für das Jahr 2006 seitens des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erhalten. Sind Sie sich bewußt, dass
nach dem § 24 Abs. 2 Zi 2 Vereinsgesetz die Vereinsorgane damit verhalten sind, bei
nicht gesicherter Jahresfinanzierung der Tätigkeit des Vereines die Stilllegung
(Kündigung aller Verträge) des ÖIF mit Ende 2005 herbeizuführen, ansonsten sie ihre
Sorgfaltspflichten verletzen?

48.      Werden die nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen Basissubventionsempfänger ÖIF
oder dessen Rechtsnachfolger auch von Ihnen als gleichwertig in der
Anspruchsberechtigung auf Basissubvention gesehen?

49.      Beabsichtigen Sie dem ÖIF noch vor Ende des Jahres 2005 für das Jahr 2006 daher eine
Jahresforderung zu geben, um die Stilllegung zu verhindern?

50.               Wenn nicht für das gesamte Jahr 2006 eine Förderung gegeben werden soll, steht diese
Vorgehensweise im Widerspruch zu der von Ihnen in der Gesetzesvorlage „Familie &
Beruf Management GmbH" dem Parlament gegenüber zum Ausdruck gebrachtem
Bekenntnis, in Hinkunft für das Weiterbestehen des ÖIF oder seines Rechtsnachfolgers
eine Basissubvention in Höhe von € 700.000 jährlich vorsehen zu müssen. Warum
verweigern Sie dem ÖIF in seiner derzeitigen Vereinskonstruktion eine Jahresförderung,
wenn Sie es dem Rechtsnachfolger „Universitätsinstitut Prof. Mazal" auf Grund der
Gesetzesvorlage offenkundig geben wollen?

51.               Welche Gründe gibt es für die Bevorzugung des „Universitätsinstituts Prof. Mazal"?


52.      Wenn Sie keine Jahressubvention geben wollen, wie rechtfertigen Sie sich sowohl gegen
den Vorwurf einer willkürlichen Anwendung der Förderrichtlinien als auch gegen den
Vorwurf, nur Druck auf die Vereinsmitglieder des ÖIF auszuüben zu wollen, um eine
Umwandlung in ein Universitätsforschungsprojekt und damit praktisch eine Enteignung
der Mitglieder erzwingen zu wollen?

53.      Werden Sie eine Basissubvention in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Höhe auch dem
ÖIF im Jahr 2006 geben, wenn keine Umwandlung in ein „Universitätsinstitut Prof.
Mazal" erfolgt?

54.      Worin sehen Sie den Vorteil eines „Universitätsinstitutes Mazal" vor einem Verein ÖIF,
wenn dieser Verein in den letzten 11 Jahren zur vollsten Zufriedenheit seine Aufgaben
erfüllt hat und das Projekt „Universitätsinstitut Mazal" eine solche Bewährungsprobe
noch nicht erbringen konnte?

55.      Ist ein solches Risiko im Lichte der vorgesehenen finanziellen Mittelaufbringung durch
den Bund überhaupt mit den Förderrichtlinien vereinbar oder genügt es aus Ihrer Sicht,
ein Projekt der Universität zu sein?

56.      Meinen Sie, dass die Rückstufung des ÖIF in ein bloßes 5-Jahres-Projekt der Universität
den nachgewiesenen Leistungen des ÖIF in den letzten 11 Jahren gerecht wird?