3709/J XXII. GP
Eingelangt am 13.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Familie & Beruf Management GmbH"
In
der Gesetzesvorlage der „Familie & Beruf Management GmbH" ist im § 3
„Unternehmensgegenstand" vorgesehen, die Koordination der
Forschungsforderung des
Österreichischen Instituts für
Familienforschung (ÖIF) der neuen GmbH zu übertragen und
damit aus dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz auszugliedern.
Warum
die Ausgliederung gerade das ÖIF trifft, könnte damit zu tun haben, dass schon
im
Zuge der Diskussion über das „Internationale Jahr der Familie (IJF) 2004"
schwere
Versäumnisse durch Ihr Ressort zu Tage getreten sind und Sie wahrscheinlich in
dieser
Ausgliederungsaktion die einzige
Möglichkeit sehen, die Probleme in diesem Ressortbereich
zu bereinigen.
Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
hatte
die Ausrichtung des „Internationalen Jahres 2004" über. Es war nicht in
der Lage, eine
korrekte Durchführung des IJF sicherzustellen, da es seine Zusage, die
Grundlage für das
Arbeiten in den Arbeitskreisen durch Vorlage eines Evaluierungsberichtes zur
Verfügung zu
stellen, nicht erfüllt hat. Obwohl der Evaluierungsbericht des ÖIF 56 Tage dem
Ressort
vorlag, wurde der Bericht erst nach
heftiger Urgenz des Arbeitskreises 1 diesem unmittelbar
vor der letzten Sitzung vorgelegt. Den Mitgliedern der anderen
Arbeitskreise wurden die
Umstände, die zur Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes führten, nicht
bekanntgegeben.
Damit war eine fundierte Aufbereitung des IJF 2004 in den zehn Arbeitskreisen
nicht mehr
möglich.
Ein in der 3. Sitzung des Arbeitskreises 1 am 9.3.2004
schriftlich beschlossener Protest zeugt
nicht nur von der
Missachtung der unzähligen freiwilligen Mitarbeiterinnen in den
Arbeitskreisen durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und
Konsumentenschutz, sondern läßt auch die Ergebnisse des IJF 2004 in Frage
stellen.
Da davon auszugehen ist, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall in Ihrem
Verantwortungsbereich und damit der Ihrer Aufsicht unterstellten
Mitarbeiterinnen handelt,
verlangen die Vorgänge, insbesondere im Zusammenhang mit dem ÖIF, eine
dringende
Aufklärung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie lautet der Protest des Arbeitskreises 1 und ist er
Ihnen seinerzeit zur Kenntnis
gebracht worden?
2.
Wenn ja, was haben Sie unmittelbar darauf unternommen,
dass ein solches Verhalten in
der Arbeitsweise der verantwortlichen Abteilung V/7 und des Ministerbüros in
Zukunft
nicht mehr passieren
wird?
3.
Welche Schadensbegrenzung haben Sie zu diesem Zeitpunkt
noch unternommen, um zu
verhindern, dass es
durch die fehlende Arbeitsgrundlage „Evaluierungsbericht"
zwangsläufig nur zu unvollständigen Ergebnissen in den Arbeitskreisen kommen
kann
oder wollten Sie eine kritische Beurteilung der letzten 10 Jahre Familienpolitik
verhindern?
4.
Haben Sie sich bei den Mitgliedern der Arbeitskreise für
dieses Versäumnis der
Nichtvorlage des
Evaluierungsberichtes entschuldigt?
5.
Wenn Ihnen der Protest nicht vorgelegt wurde, warum
wurde er Ihnen nicht zur Kenntnis
gebracht und wie
rechtfertigen Sie es, dass damit eine kritische Beurteilung der letzten
10 Jahre Familienpolitik in Österreich nicht auf Basis des
Evaluierungsberichtes erfolgt
ist?
6.
Wie viele Mitglieder waren in der 3. Sitzung des
Arbeitskreises 1 anwesend und wie
viele davon haben
diesen Protest unterschrieben?
7.
Halten Sie eine solche Kritik der Arbeitskreismitglieder
für wichtig genug, dass sie
Ihnen auch
zeitgerecht zur Kenntnis gebracht hätte werden sollen?
8.
Was
beabsichtigen Sie wenigstens jetzt zu tun, dass der gegen die Mitarbeiterinnen
des
Arbeitskreises 1 gesetzte Affront, ihren
Protest ignoriert zu haben, nachträglich beseitigt
wird?
9.
Werden
Sie sich bei den freiwilligen Mitarbeiterinnen, die in den 10 Arbeitskreisen
mitgearbeitet haben, für das Versäumnis
Ihres Ressorts, den Evaluierungsbericht nicht
vorgelegt zu haben, nachträglich entschuldigen?
10.
Meinen Sie, dass Ihre Mitarbeiterinnen im Rahmen der
Dienstaufsicht genügend
kontrolliert wurden?
11.
Wenn
ja, warum konnte so ein Affront geschehen?
12. Wurde Ihnen das Protokoll der 3. Sitzung des
Arbeitskreises 1 mit dem Protest
nachweislich durch Aktenabzeichnung zur Kenntnis gebracht?
a) Wenn nein, warum nicht?
13.
War
es Ihnen und Ihrem Ministerbüro überhaupt wichtig, den in den Protokollen der
Arbeitskreise zum Ausdruck kommenden
Fortschritt der Arbeiten zum IJF 2004 zeitnah
zu erfahren?
14.
Wie viele Mitarbeiterinnen im Ministerbüro waren
beauftragt, Ihnen über die Fortschritte
der Arbeiten in den Arbeitskreisen
zu berichten?
15.
Warum wurde die Nichterfüllung der Übermittlung des
Evaluierungsberichtes an die
Arbeitskreise weder
von Ihnen noch von Ihren Mitarbeiterinnen im Ministerbüro
verhindert?
16.
War
für Sie die Sicherstellung von aussagekräftigen Ergebnissen im IJF 2004 nicht
wichtig genug, eine begleitende
Berichterstattung zu installieren, die auch funktioniert?
17.
Den
Mitgliedern des Arbeitskreises 1 ist das Protokoll der 3. Sitzung nicht
zugekommen
- warum wurde ausgerechnet das Protokoll mit dem Protest an die Mitglieder
nicht
versendet?
18.
Die
Koordination des IJF wurde dem „Institut für Ehe und Familie" (IEF)
übertragen.
Hatte die Koordinationsstelle auch die
Erstellung und Versendung der Protokolle über?
19.
Wenn
die Versendung durch die Koordinierungsstelle zu erfolgen hatte und eine
Protokollversendung der 3. Sitzung des
Arbeitskreises nicht erfolgt ist, warum ist sie
nicht erfolgt?
20.
Handelt
es sich hier nicht auch um ein Fehlverhalten der Koordinierungsstelle, das zu
einem Vertuschen unangenehmer Kritik
geführt hat oder war das Vertuschen der Kritik
Ziel dieses Verhaltens?
21.
Welche
Konsequenzen setzen Sie in Bezug auf das IEF?
22.
Wurde die Auswahl der Koordinierungsstelle nach den
Ausschreibungsvorschriften
vorgenommen und wie
viele Bewerber wurden zur Anbotsstellung eingeladen?
23.
Welche Umstände waren der Grund, die Koordinierung des
IJF an das IEF zu vergeben?
24.
Wie
viel hat die Tätigkeit des IEF gekostet?
25.
Die
Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes an die Arbeitskreise hat zu einer
Imageschädigung des ÖIF geführt, da die
Gründe nicht den Arbeitskreis-Mitgliedern
gegenüber klargestellt wurde. Warum erfolgte diese Klarstellung nicht?
26.
Werden Sie die Gründe in diesem Zusammenhang wenigstens
nachträglich den
freiwilligen
Mitarbeitern in den Arbeitsgruppen bekanntgeben?
27.
Die
Nichtvorlage des Evaluierungsberichtes an die Arbeitskreise hat auch zu einer
Imageschädigung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz in Bezug auf
Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit geführt, Vorhaben
korrekt durchführen zu wollen. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
28.
Halten Sie das Wegloben in die Verantwortung einer ev.
Geschäftsführung in die
„Familie & Beruf
Management GmbH" für eine mögliche und gerechtfertigte
Konsequenz?
29.
Nach
Aussagen des Präsidenten des ÖIF, Herrn Prof. Dr. Mazal, und wie auch aus dem
Generalversammlungsprotokoll 2004 zu
ersehen ist, gibt es auch auf Grund schleppender
Verwaltungsführung im Ressortbereich unzumutbare Zustände in der Förder-
u.
Auftragsvergabeabwicklung das ÖIF betreffend. Wissen Sie davon?
30.
Halten
Sie die Ausstellung eines Basisfordervertrages erst am 16. Nov 2004, trotz
vollständiger Antragstellung in den ersten
Monaten des Jahres 2004, trotz permanenter
Involvierung auch der Mitarbeiterinnen in Ihrem Ministerbüro und deren
Vertröstung,
dass ohnedies ab April des Jahres 2004 alles bei Ihnen unterschriftsreif
läge, für eine
korrekte Förderabwicklung?
31.
Warum wurde der „unterschriftsreife" Vertrag erst
im November 2004 von Ihnen
unterfertigt, obwohl
er Ihnen seit April 2004 vorlag?
32.
Wie
bewerten Sie die Tatsache, dass plötzlich im September 2004 versucht wurde,
diesen „unterschriftsreifen
Fördervertrag" ohne vorhergehender Verständigung des ÖIF
um über 114.000 Euro nachträglich zu kürzen, obwohl die vereinbarten Arbeiten
bereits
weitestgehend in Kenntnis Ihres Ressorts durchgeführt wurden?
33.
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass
Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen mit dem
ÖIF von Ihrem Ressort
Monate verspätet und daher nicht vertragskonform erfüllt
wurden?
34.
Welche Ratenzahlungen aus "Rahmenwerkvertrag
ÖIF" weisen im Zeitraum 2002-2005
einen Zahlungsverzug
von über 30 Tage auf und wie lange hat es tatsächlich gedauert,
dass diese Raten auf dem Konto ÖIF eingegangen sind?
35.
Wie
rechtfertigen Sie diese Vertragsuntreue?
36.
Halten Sie es für gerechtfertigt, dass Vertragsbrüche
Ihres Ressorts zu finanziellen
Mehrbelastungen bei
Vereinen führen, ohne dass die Verursacher dafür zur
Verantwortung gezogen werden?
37.
Werden Sie die dadurch eingetretenen
Zwischenfinanzierungskosten, wenn Sie Ihnen
nachgewiesen werden,
dem ÖIF ersetzen lassen?
38.
Es
steht die Behauptung im Raum, dass eine schriftliche Zusage auf
Kündigungsrücknahme im Zusammenhang mit
einem ÖIF- Rahmenwerkvertrag von
Ihnen nicht erfüllt wurde. Werden
von Ihnen schriftliche Zusagen ohne vorhergehende
Prüfung ihrer Haltbarkeit gegeben und warum wurde Ihre Zusage gebrochen?
39.
Hat auch im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenwerkvertrag
und der Erstellung des
darauf
basierenden Einzelwerkvertrages eine Verschleppung stattgefunden?
40.
Wie viele Monate hat die Erstellung des
Einzelwerkvertrages im ersten Jahr der
Wirksamkeit bis zur
Unterschriftssetzung gedauert?
41.
Zeigen die aufgetretenen Zeitspannen aus Ihrer Sicht
keinen Missstand in der
Verwaltungsführung
Ihres Ressorts auf?
42.
Was
haben Sie bis jetzt gegen den aufgezeigten Missstand noch unternommen, außer
dass Sie erklärten, sich vor Ihre
Mitarbeiterinnen zu stellen und damit die Verantwortung
für dieses Versagen als Ihr Versagen auf sich nehmen?
43.
Wenn
der § 45 Beamtendienstrechtsgesetz auch im Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Gültigkeit hat, wovon wohl
auszugehen ist, warum findet er nicht die
notwendige Umsetzung in Ihrem Ressort?
44.
Wie viele Mitarbeiterinnen haben die Abteilung V/7 seit
der Neubesetzung der
Abteilungsleitung ab dem Jahr 2001 verlassen und welche Gründe waren dafür
maßgeblich?
45.
Handelt
es sich dabei um eine übliche Fluktuation im Ressort oder ist diese
„Abteilungsflucht" nicht ein Beweis
dafür, dass nicht nur in der Verwaltungsführung,
sondern auch in der Personalführung der Abteilung unzumutbare Zustände
bestehen?
46.
Werden Sie die Interne Revision Ihres Hauses mit der
Überprüfung der Abteilung V/7
beauftragen, um
erforderlichenfalls die Missstände in der Verwaltungs- und
Personalführung abstellen zu können?
47.
Nach
Kündigung des Rahmenwerkvertrages hat das ÖIF bis jetzt keine
Finanzierungszusagen für das Jahr 2006 seitens des Bundesministeriums für
soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz erhalten. Sind Sie sich bewußt, dass
nach dem § 24 Abs. 2 Zi 2 Vereinsgesetz die Vereinsorgane damit
verhalten sind, bei
nicht gesicherter Jahresfinanzierung der Tätigkeit des Vereines die Stilllegung
(Kündigung aller Verträge) des ÖIF mit Ende
2005 herbeizuführen, ansonsten sie ihre
Sorgfaltspflichten verletzen?
48.
Werden die nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehenen
Basissubventionsempfänger ÖIF
oder dessen
Rechtsnachfolger auch von Ihnen als gleichwertig in der
Anspruchsberechtigung auf Basissubvention gesehen?
49.
Beabsichtigen Sie dem ÖIF noch vor Ende des Jahres 2005
für das Jahr 2006 daher eine
Jahresforderung zu
geben, um die Stilllegung zu verhindern?
50.
Wenn
nicht für das gesamte Jahr 2006 eine Förderung gegeben werden soll, steht diese
Vorgehensweise im Widerspruch zu der von Ihnen in der Gesetzesvorlage „Familie
&
Beruf Management GmbH" dem Parlament gegenüber zum Ausdruck gebrachtem
Bekenntnis, in Hinkunft für das Weiterbestehen des ÖIF oder seines
Rechtsnachfolgers
eine Basissubvention in Höhe von € 700.000 jährlich vorsehen zu müssen. Warum
verweigern Sie dem ÖIF in seiner
derzeitigen Vereinskonstruktion eine Jahresförderung,
wenn Sie es dem Rechtsnachfolger „Universitätsinstitut Prof. Mazal"
auf Grund der
Gesetzesvorlage offenkundig geben wollen?
51.
Welche
Gründe gibt es für die Bevorzugung des „Universitätsinstituts Prof.
Mazal"?
52.
Wenn Sie keine Jahressubvention geben wollen, wie
rechtfertigen Sie sich sowohl gegen
den Vorwurf einer
willkürlichen Anwendung der Förderrichtlinien als auch gegen den
Vorwurf, nur Druck auf die Vereinsmitglieder des ÖIF auszuüben zu wollen, um
eine
Umwandlung in ein
Universitätsforschungsprojekt und damit praktisch eine Enteignung
der Mitglieder erzwingen zu wollen?
53.
Werden Sie eine Basissubvention in der Gesetzesvorlage
vorgesehenen Höhe auch dem
ÖIF im Jahr 2006
geben, wenn keine Umwandlung in ein „Universitätsinstitut Prof.
Mazal" erfolgt?
54.
Worin sehen Sie den Vorteil eines
„Universitätsinstitutes Mazal" vor einem Verein ÖIF,
wenn dieser Verein in
den letzten 11 Jahren zur vollsten Zufriedenheit seine Aufgaben
erfüllt hat und das Projekt „Universitätsinstitut Mazal" eine solche
Bewährungsprobe
noch nicht erbringen konnte?
55.
Ist ein solches Risiko im Lichte der vorgesehenen finanziellen
Mittelaufbringung durch
den Bund überhaupt mit den Förderrichtlinien vereinbar oder genügt es aus Ihrer
Sicht,
ein Projekt der
Universität zu sein?
56.
Meinen Sie, dass die Rückstufung des ÖIF in ein bloßes
5-Jahres-Projekt der Universität
den nachgewiesenen
Leistungen des ÖIF in den letzten 11 Jahren gerecht wird?