3712/J XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Vollzug des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 durch den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
Im Zuge der parlamentarischen Vorbereitung zum
Bundesbahnstrukturgesetz 2003
wurden vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, von seinem
Staatssekretär, vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates und von damaligen
Vorstandsmitgliedern
der ÖBB ein rosiges Bild der ÖBB-Zukunft für die Zeit nach
Beschluss des Bundesbahnstrukturgesetzes
2003 gezeichnet.
Dass
der Verkehrsminister auf viele seither gestellte parlamentarische Fragen nicht
oder nur ausweichend antwortet, hängt mit dem offensichtlichen Misserfolg jener
sogenannten Reformen dieses Bundesbahnstrukturgesetzes zusammen. Die
politische Einmischung in dieses
Unternehmen erreicht ein ungeheuerliches Ausmaß
und ist eine der entscheidenden Ursachen der aktuellen katastrophalen
Situation.
Darüber hinaus sollen Exminister (Dr. Böhmdorfer),
welche selbst Geschäfts-
beziehungen
zu den ÖBB unterhalten, die Geschäftsführung des Vorstandes als
Aufsichtsräte
überwachen und beraten.
Wie bekannt ist, bereiten die ÖBB mit dem Verkauf der
Bodenseeschiffahrt an den
künftigen Arbeitgeber des künftigen Exvizekanzlers diesem eine schöne
„Morgengabe".
Gleichzeitig explodiert der Schuldenstand des Konzernes
ÖBB, was zu
überproportionalen Anhebungen des Benutzungsentgeltes und damit zu
Kostensteigerungen im Personen- und Güterverkehr und in weiterer Folge zu
Preissteigerungen
für jene Bahnkunden führten, welche keine Alternativen haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie nachfolgende
Anfrage:
1.
Haben
Sie vor der Bestellung des Ex-Justizministers Dr. Böhmdorfer
zum Aufsichtsratmitglied der ÖBB-Holding AG
durch sie als gesetzlicher
Vertreter (BBG § 3) des Eigentümers der ÖBB, des Bundes (BBG § 2),
in der Funktion als Hauptversammlung sorgfältig und gewissenhaft
geprüft, ob Dr. Böhmdorfer als Auftragnehmer für Gesellschaften des
ÖBB-Konzerns und insbesondere für die ÖBB-Holding AG arbeitet und
daher befangen ist?
2.
Können Sie nach dieser Bestellung die in Ihren
Vollzugsbereich fällt,
Interessenskonflikte zwischen der Überwachungstägigkeit von
Dr.
Böhmdorfer als Aufsichtsrat (welcher auch Vergaben an Auftrag-
nehmer überwachen soll) und zwischen der
Auftragnehmertätigkeit von
Dr. Böhmdorfer als Rechtsanwalt der ÖBB ausschließen, zumal diese
Auftragnehmertätigkeit bereits zum
Zeitpunkt der Bestellung (also Ihrer
Vollzugshandlung) bestanden haben dürfte?
3. Wann wurde jeweils
a)
die Spaltung des Teilbetriebes Personenverkehr (BBG §
7),
b)
die Spaltung des Teilbetriebes Güterverkehr (BBG § 11),
c)
die Spaltung des Teilbetriebes Traktion (BBG § 15),
d)
die Spaltung des Teilbetriebes Technische Services (BBG
§ 18),
e)
die Spaltung der Teilbetriebe, welche zur Erfüllung der
Aufgaben
des
BBG § 20 befasst sind (BBG § 21),
f)
die Spaltung des Teilbetriebes
Schieneninfrastrukturbetrieb (BBG §
27),
g) die Umwandlung zur ÖBB-Infrastruktur Bau AG (BBG §
29),
h) die Verschmelzung mit der HL-AG
(BBG § 32) und
i) die Verschmelzung mit der SCHIG mbH (BBG § 33)
zum Firmenbuch angemeldet?
4. Mit welchem Datum wurde jeweils mit welchen
Aktenzahlen von der
ÖBB-Holding AG an den BMVIT über „alle, insbesondere über die im
Umgründungsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Durchführung der
Umstrukturierung" der ÖBB eingehend berichtet (BBG
§ 39) und in
welcher
Form wurden diese Berichte vom Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technik zur Kenntnis genommen?
5. Wann wurde zuletzt gem. BBG § 42 ein
sechsjähriger Vertrag zwischen
dem BMVIT und der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG abgeschlossen?
a)
Welcher Zuschuss wurde darin „insgesamt" für die 6
Jahre (in
Summe)
gewährt (§ 42 Abs. 2, 1. Satz)?
b)
Welcher Zuschuss wurde für die einzelnen 6 Jahre nach
Vertragsabschluss
darin jeweils in welcher Höhe festgelegt (BBG §
42
Abs. 2 Z 2)?
c)
Welche Bedingungen wurden dabei im Einzelnen an die Leistung
des
Zuschusses gestellt? (BBG § 42 Abs. 2 Z 3)?
d)
Welche
laufenden Verbesserungen der Qualität der
Schieneninfrastruktur und ihrer Sicherheit
wurde dabei im
einzelnen festgelegt (BBG § 42 Abs.
2 Z 1)?
e)
Von welcher Personalproduktivität wurde dabei gem. BBG §
42
Abs.
2 Z 1) ausgegangen?
6.
Wann sind die Zahlungen des Bundes gem. BBG § 42 für das
Jahr 2005
fällig,
wann für das Jahr 2006? Welche Zahlungen sind bisher bereits
erfolgt? Welche Zahlungen sind noch ausständig? Wann werden diese
ausständigen Zahlungen in welcher Höhe erfolgen?
7.
Hat die Überwachung der vertraglichen Verpflichtungen
der ÖBB-
Betriebs AG durch den BMVIT bzw. die von ihm betraute SCHI-DL
Gmbh
Abweichungen vom Plan festgestellt? Wenn ja, welche?
8.
Wie hoch sind die vom BMVIT gem. BBG § 46 zu
genehmigenden
Benutzungsentgeltsätze? Welche Sätze mit welchen Beträgen wurden
darüber
hinaus für die „Zurverfügungstellung sonstiger Leistungen" gem.
BBG § 46 genehmigt?
9.
Wie hoch wird das Benutzungsentgelt und die Entgelte für
die
„Zurverfügungstellung
sonstiger Leistungen" jeweils in den Jahren 2005
bis
2011 sein (anzugeben im sechsjährigen Geschäftsplan der ÖBB-
Infrastruktur
Betrieb AG, Vorschau der Benützungsentgelte und anderen
Entgelte - dem BMVIT
vorzulegen gem. BBG § 42 Abs. 3)?
10. Gibt es in Ihrem
Ministerium eigene oder fremde Studienvergleiche im
letzten
Jahr über die Auswirkungen
a)
zwischen der Schiene in Österreich (Güterverkehr)
aufgrund der
beabsichtigten
Erhöhungen des Benutzungsentgeltes und der
Straße in Österreich aufgrund der
Straßenmaut für LKW bzw.
b)
zwischen der Schiene in Österreich (Personenverkehr)
aufgrund
der
beabsichtigten Erhöhungen des Benutzungsentgeltes und dem
Busverkehr in
Österreich aufgrund der Straßenmaut bzw. der
Refundierung der Straßenmaut für
Linienbusse bzw.
c)
zwischen
der Schiene in Österreich (Personenverkehr) aufgrund
der beabsichtigten Erhöhungen des
Benutzungsentgeltes und dem
PKW-Verkehr mit durchschnittlicher
km-Leistung aufgrund einer
Jahresvignette?
11 .Gibt es
internationale Vergleiche für das Benutzungsentgelt für
bestimmte
Zuggewichte und Entfernungen? Gibt es internationale
Vergleiche
für die Entgelte für die „Zurverfügungstellung sonstiger
Leistungen"?
12. Welche Entgelte (Teilbeträge und Gesamtsummen)
a)
hat
die ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG für die Nutzung der
Infrastruktur an die ÖBB-Infrastruktur Bau AG zu leisten -
gesondert für die Jahre 2005 bis 2011 (dies
fällt in den
Vollzugsbereich des BMVIT: 1.
Genehmigung durch den BMVIT
gem. BBG § 46 für „sonstige
Leistungen" und 2. Teil des
„Rahmenplanes", der gem. BBG §
43 „alle für das Unternehmen
entscheidungsrelevanten Informationen
...." zu enthalten hat und
zu dem die Zustimmung des BMVIT gem.
BBG § 43 einzuholen
ist),
b)
hat die ÖBB-Infrastruktur Bau AG für jene Leistungen,
welche sie
von
der ÖBB-Infrastruktur Betrieb benötigt, zu leisten - gesondert
für
die Jahre 2005 bis 2011 (dies fällt in den Vollzugsbereich des
BMVIT: 1. Genehmigung durch den BMVIT gem. BBG § 46 für
„sonstige
Leistungen" und 2. Teil des „Rahmenplanes", der gem.
BBG
§ 43, „alle für das Unternehmen entscheidungsrelevanten
Informationen
...." zu enthalten hat und zu dem die Zustimmung
des BMVIT gem. BBG § 43 einzuholen ist)?
13.
Wie
haben sich die Strompreise für den von den ÖBB-Kraftwerken
erzeugten Traktionsstrom in den letzten
Jahren entwickelt und wie hoch
ist er jetzt (Genehmigungspflicht durch den BMVIT für die
Zurverfügungstellung „sonstiger
Leistungen", gem. § 46)?
14.
Welcher
Strompreis wird von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG an die
übrigen ÖBB-Konzernunternehmen 2005
verrechnet und wie hoch sind
die Einnahmen der ÖBB-Infrastruktur Bau AG aus dem Verkauf von
Traktionsstrom jeweils in den Jahren 2005 bis 2011 (dies fällt in den
Vollzugsbereich des BMVIT: 1. Genehmigung
durch den BMVIT gem.
BBG § 46 für „sonstige
Leistungen" und 2. Teil des „Rahmenplanes", der
gem. BBG § 43 „alle für das Unternehmen entscheidungsrelevanten
Informationen ...." zu enthalten hat und zu dem die Zustimmung des
BMVIT gem. BBG § 43 einzuholen ist)
15.
Wie
hoch ist die Förderung, die der Bund seit Wirksamwerden des
Bundesbahnstrukturgesetzes gem. BBG § 43
Abs. 2 für Schieneninfra-
strukturinvestitionen gewährt hat? Wie viele Mittel davon sind bereits
vom Bund an die ÖBB-Infrastruktur Bau AG
geflossen?
16.
Welche Förderungen gem. BBG § 43 Abs. 2 sind für 2006
und die
Folgejahre
geplant?
17.
In welcher Höhe haftet der Bund derzeit
a)
für noch von der SCHIG mbH bis Ende 2004 finanzierte
Infrastrukturinvesitionen
sowie
b)
für seit 1.1.2005 finanzierte
Infrastrukturinvestitionen?
18.
Wie hoch wird infolge des vom BMVIT genehmigten
Rahmenplanes die
Höhe der Bundeshaftung jeweils in den einzelnen Jahren von 2006 bis
2011
sein?
19. Ab welcher
Höhe an Schulden der ÖBB-Infrastrukutr Bau AG ist eine
Teilentscheidung
durch den Bund notwendig und wann wird diese Höhe
nach
den derzeit dem BMVIT vorliegenden Rahmenplan erreicht sein?
20. Im Zuge der
PPP-Projekte der seinerzeitigen SCHIG mbH wurden von
dieser auch Investitionen für den Klima-Wind-Kanal und für den Terminal
Werndorf getätigt.
Beide Objekte befinden sich im Eigentum der SCHIG
mbH bzw. der Rechtsnachfolgerin, der SCHI-DL GmbH bzw. Töchtern
dieser Gesellschaft. Sind im Zuge des Schuldenüberganges 2004/2005
von der SCHIG mbH an die ÖBB auch Schulden für diese beiden oder
für eines dieser beiden PPP-Projekte an die ÖBB-Infrastruktur Bau AG
übergegangen?
a)
Wenn nein, können Sie garantieren, dass keine
ÖBB-Zahlungen
für
diese PPP-Projekte verwendet wurden?
b)
Wen ja, warum?
c)
Wenn nein, warum nicht?
d)
Welche Bundesbeiträge für diese beiden PPP-Projekte sind
bis
jetzt
geflossen?
e)
Wie hoch ist der aushaftende Bundesanteil an der
(Re)Finanzierung
dieser beiden PPP-Projekte?
21 .Wie hoch ist der
mehrjährige Bestellrahmen, den der BMVIT gem. BBG
§ 48 festzulegen hat?
Auf wie viele Jahre erstreckt sich dieser derzeit
gültige „mehrjährige" Rahmen? Welche
Jahrestranchen sind darin in den
einzelnen Jahren festgelegt?
22.
Welche verkehrspolitische Absicht verfolgen Sie mit
einer Deckelung des
Betrages dieses Bestellrahmens bis 2010?
23.
Welche konkreten gemeinwirtschaftlichen
Leistungsbesteilungen wurden
aufgrund
dieses Bestellrahmens vom BMVIT bei den ÖBB durchgeführt?
24.
Wann
wurde für das Jahr 2005 die konkrete gemeinwirtschaftliche
Bestellung aufgrund dieses Bestellrahmens
vorgenommen? Wann wird
für das beginnende Jahr 2006 die konkrete gemeinwirtschaftliche
Bestellung vorgenommen? Wie hoch sind die
konkreten Bestellbeträge
für den Personenverkehr und für den
Güterverkehr?
25.
Falls wie in der bevorstehenden ÖPNRV-Gesetzesänderung
des BMVIT
vorgeschlagen, eine
Veränderung dieser Bestellmittel erfolgt, welche
Auswirkungen hätte die Deckelung im
Bestellrahmen auf die Länder, auf
die Bereitstellung der Schienenfahrzeuge und vor allem
auf die
Reisenden?
26.
Wie hoch wären die jährlichen Mittelverschiebungen vom
Bund auf die
Länder in den
einzelnen Jahren aufgrund des geplanten Gesetzes?
27.
Wie viele Inhaber einer Eisenbahnkonzession gibt es in
Österreich
neben
den im BBG genannten ÖBB-Konzernbetrieben?
28.
Mit welchem Datum erfolgte
a)
die
Festlegung des Bestellrahmens 2005?
b)
die
konkrete Leistungsbestellung 2005 an die ÖBB?
c)
die konkrete Leistungsbestellung 2005 an die einzelnen
Privatbahnen?
29. Wie hoch waren die gemeinwirtschaftlichen
Leistungsbestellungen des
BMVIT
a)
bei den ÖBB und
b)
bei den einzelnen Privatbahnen
gesondert für den Personenverkehr und den Güterverkehr
in den einzelnen Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005?
Gibt es schon eine konkrete gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellung
für 2006 und
wenn nein, wann wird es diese geben?
30. Wie hoch waren die Förderungen des Bundes
a)
für den Infrastrukturbetrieb
b)
für
Infrastrukturinvestitionen
für die ÖBB und für die einzelnen Privatbahnen in
Österreich in den
einzelnen
Jahren seit 2000?
31. Wie hoch werden die Förderungen des Bundes
a)
für
den Infrastrukturbetrieb
b)
für Infrastrukturinvestitionen
für
die ÖBB und für die einzelnen Privatbahnen in Österreich jeweils in
den nächsten Jahren sein?
32.Gibt es Prognosen, wie sich die geplanten Entgelterhöhungen
(Benutzungsentgelt, Pacht bzw. Miete für Grundstücke und
Immobilien
und Strompreis usw.)
der ÖBB-Infrastruktur Gesellschaften auf den
Marktanteil und auf den Modalsplit der
Schiene auswirken?
33.
Gibt es Prognosen, wie sich die geplanten
Entgelterhöhungen auf die
Marktpreise und auf das Aufkommen der Schienentransporte und der
Straßentransporte
auswirken?
34.
Die ÖBB-Reform wurde mit dem politischen Ziel verbunden
bis 2010 ein
Einsparungspotential von 1 Millarde Euro zu lukrieren. Kann nach einem
Jahr davon ausgegangen
werden, dass das erste Etappenziel erreicht
wurde?
35.
Bei einem Vergleich aus Anlass während der ÖBB-Reform
vorgelegten
Dokumente musste davon ausgegangen werden, dass per Ende 2005
dank der ÖBB-Reform
der Gesamtkonzern bereits ein leicht positives
Ergebnis aufweisen musste. Den derzeit vorliegenden Zahlen aus der
ÖBB hingegen ist zu entnehmen, dass 2006 erhebliche Verluste zu
erwarten sind. Wie hoch sind die zu erwartenden Verluste und wie
erklären Sie sich die Abweichung von dem Reformziel?
36.
Den
publizierten Jahresergebnissen des Unternehmens ist beispiels-
weise für das Jahr 2002 ein EGT von 125 Mio. Euro mit einem positiven
cashflow von 270 Mio. Euro zu entnehmen. Ab 2004 ist dieser cashflow
€ 154 Millionen gewesen. Wie hoch wird der cashflow in den Jahren
2005 und 2006 sein, welche Bedeutung hat
bei der Bilanzpolitik der ÖBB
die Auflösung bzw. der Verbrauch von Rückstellungen und wie wird der
Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen in den Jahren 2005
bzw. 2006 sein? Wie hoch sind die 2005 aufgelösten Rückstellungen
und Rücklagen zur Erzielung des
Jahresergebnisses der Gesellschaften
des ÖBB-Konzerns?
37.
Dem
Vernehmen nach sollen in den letzten zwei Monaten Finanz-
transaktionen der ÖBB-Holding AG stattgefunden haben, welche ein
Risikopotential von etwa 600 Mio. Euro aufweisen. Die Vorstände der
Holding AG sollen aus gesicherten Veranlagungen von Vermögens-
werten - entgegen der vorhersehbaren
Zinsentwicklung am Zinsen- und
zugestimmt? Wie hoch ist der Schaden von der Holding AG
abzuwehren?
Welche Konsequenzen haben diese Schäden für die
Konzerngesellschaften
der ÖBB?
38.
Die ÖBB Bau AG hat vor wenigen Wochen eine Anleihe
zwecks
Finanzierung
künftiger Investitionen in die Schieneninfrastruktur
aufgenommen. Es sollen nach Aufnahme der Anleihe hier - entgegen
vorhersehbarer Marktentwicklung - Swaps
vorgenommen worden sein,
welche von fixen Zinssätzen auf
variable Zinssätze korrigiert wurden.
Nunmehr sind aufgrund der steigenden Zinsen Schäden in der
Größenordnung von bis zu 30 Mio. Euro vorhersehbar. Hat der
Aufsichtsrat der Holding AG diesen
Transaktionen zugestimmt? Welche
Schadensminderungen sind möglich?
39.
Welche Konsequenzen für die verantwortlichen
Aufsichtsräte und
Organe
der ÖBB Holding AG und allenfalls ihrer Konzerngesellschaften
haben
die beiden angeführten risikoreichen Transaktionen?
40.
Welche
generellen Vorkehrungen treffen Sie im Bereich der
staatseigenen Unternehmen, um das Gambeln
mit öffentlichen Mitteln
durch ungeschickte Manager in
Hinkunft zu mindern?