3714/J XXII. GP

Eingelangt am 15.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Tierische Nebenprodukte - Einfuhr und Kontrollen - Verarbeitung und

Verwendung von Schlachtabfällen"

In Deutschland wurde in den letzten Wochen ein Fleischskandal nach dem anderen - meist
zufällig (z.B. durch die Zollfahndung) - aufgedeckt. So konnte dann durch die zuständigen
Behörden nachgewiesen werden, dass Tonnen von Schlachtabfällen von Fleischgroßhändlern
zu Lebensmitteln umdeklariert wurden. Diese kriminelle Machenschaften einzelner
Unternehmen reichen scheinbar bis in das Jahr 2003 zurück.

Presseinformationen zufolge stehen in Deutschland in diesem Zusammenhang u.a. die
Deggendorfer Frost GmbH und ihre Muttergesellschaft, die Kollmar Fleisch und Kühlhaus
GmbH aus Illerbissen konkret in Verdacht Schlachtabfälle, die nicht für den menschlichen
Verzehr geeignet waren, vorsätzlich in die Lebensmittelproduktion geschleust zu haben.
In weiterer Folge wurden Lebensmittel aus diesen Fleischabfällen hergestellt (z.B.
Hühnersuppen in Konservendosen).

Nach derzeitigem Ermittlungsstand brachten der Betrieb in Deggendorf und die
Muttergesellschaft in Illertissen „mit enormer krimineller Energie" nicht verzehrtaugliche
Schlachtabfälle in den Lebensmittelkreislauf zurück. Diese Schlachtabfälle wurden teilweise
aus dem EU-Ausland (z.B. Österreich) in Deutschland eingeführt und dann in der EU als
Lebensmittel verkauft. Es soll sich dabei um hunderte Tonnen von Schlachtabfällen,
insbesondere von Schweinen und Geflügel gehandelt haben. An die 3000 Tonnen
Fleischabfälle wurden nach Presseberichten durch die zuständigen Behörden beschlagnahmt.

Dieser Skandal um falsch deklariertes Fleisch weitete sich bei den weiteren Ermittlungen aus.
Bei einer Razzia in Bayern fanden die Ermittler in beispielsweise einem weiteren Betrieb
Schlachtabfälle der Sicherheitsbehörde in einem Kühlhaus für Lebensmittel. Gegen den
Hauptverdächtigen den Gesellschafter der Deggendorfer Firma wurde daraufhin ein
Haftbefehl erlassen. Dieser allein soll in Deutschland 760 Tonnen Fleischabfälle umdeklariert
haben!


„Im Fleischskandal um falsch deklarierte Schlachtabfälle hat das bayerische
Umweltministerium am Dienstag erstmals Produktnamen genannt. Von Dezember 2004 bis
Februar 2005 habe die Firma Rottaler Geflügelprodukte GmbH im niederbayerischen
Gangkofen Lebensmittel aus Geflügelabfällen hergestellt, sagte Umweltminister Werner
Schnappauf (CSU) in München. Die Produkte wurden vertrieben unter dem Handelsnamen
„Gelha Hühnerklein " und „ Gelha Hühnersuppentopf' und haben eine Haltbarkeit von
18 Monaten "
(APA Nr. 373 vom 2005-10-18).

„Der Skandal um die von der Deggendorfer Frost GmbH an Lebensmittelproduzenten
verkauften Schlachtabfalle ist nur aufgeflogen, weil der inzwischen inhaftierte
Geschäftsführer des Unternehmens diese Abfälle in der Schweiz, und damit einem Nicht-EU-
Land, eingekauft hatte. Nur weil die erhöhten Einfuhrmengen von ungenießbaren
Schlachtabfallen beim Zoll aufgefallen waren, seien die Ermittlungen überhaupt in Gang
gekommen. Hätte der Deggendorfer Betrieb die Abfalle in einem EU-Land erworben, wäre
die Sache nie aufgefallen, weil die Abfalle hier frei gehandelt werden dürfen ", so der
bayerische Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf.
„Schnappauf berichtete, dass innerhalb der EU alljährlich 14 Millionen Tonnen
ungenießbarer Schlachtabfalle anfallen, mit denen jeder machen kann, was er will. Deshalb
müssten Verwertung und Entsorgung von Brüssel schnellstens genau geregelt werden. Auch
wenn nicht alle Schlachtabfälle gesundheitsgefährdend seien, dürfe das so genannte K-3-
Material nicht in den Lebensmittelkreislauf kommen"
(pnp Nachrichten 20.10.2005).

Diese kriminellen Aktivitäten sind in Anbetracht der gesundheitlichen Risiken (z.B.
BSE) durch Schlachtabfälle absolut unverständlich.

Die BSE-Seuche in Europa führte Ende des 20. Jahrhunderts u.a. zu einem Umdenken bei der
Verwendung von tierischen Nebenprodukten (d.s. u.a. Schlachtnebenerzeugnisse) und hat u.a.
zum generellen Verbot der Verwertung von tierischen Abfällen (Proteinen) als Futtermittel
(Tiermehl) geführt. Wie aber tierische Abfalle (so genannte Schlachtabfalle oder
Schlachtnebenerzeugnisse) sonst verwertet oder entsorgt werden ist auch in Österreich
weitgehend unbekannt.

Gemäß der Entscheidung 2000/766/EG des Rates vom 4.Dezember 2000 über bestimmte
Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalophatien und die


Verfütterung von tierischem Protein dürfen tierische Proteine nicht mehr als Futtermittel

verwendet werden.

Durch die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter

transmissibler spongiformer Enzephalopathien ist die Verfütterung von aus Säugetieren

gewonnen Proteinen - in verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand - an Wiederkäuer

untersagt.

Mit der Entscheidung 2002/248/EG der Kommission vom 27.März 2002 zur Änderung der

Entscheidung 2000/755/EG des Rates und der Entscheidung 2001/9/EG der Kommission über

transmissible spongiforme Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein

wurde das Verbot der Verfütterung verarbeiteten tierischen Proteins an bestimmte Nutztiere

„aus Gründen der Kohärenz und zur Vermeidung der Gefahr einer BSE-Übertragung" auf die

Verfütterung jeglichen tierischen Proteins an Wiederkäuer ausgedehnt. Gemäß Art 1 der

letztgenannten Entscheidung haben die Mitgliedstaaten daher die Verfütterung von aus Tieren

gewonnenen Proteinen an Wiederkäuer und von verarbeiteten tierischen Proteinen an

Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, zu

verbieten.

Ziel all dieser Maßnahmen ist es tierische Abfälle aus dem Futtermittel- und

Nahrungsmittelkreislauf auszuscheiden.

Mit der Verordnung (EG) 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates

wurden Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte

tierische Nebenprodukte festgelegt. Es sind tierseuchen- und hygienerechtliche

Vorschriften. Im Kapitel II wurde eine Kategorieneinteilung vorgenommen.

2004 hat das BMGF für Österreich einen Erlass über die Verarbeitung von tierischen
Nebenprodukten veröffentlicht sowie über die Ablieferung und Sammlung von Küchen und
Speisenabfällen und ehemaligen Lebensmitteln veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Seit der EU-Erweiterung (1 .Mai 2004) ist nicht nur bei der Verbringung von Lebensmitteln
aus anderen Mitgliedsstaaten sondern auch bei tierischen Nebenprodukten
(Schlachtnebenerzeugnissen) möglicherweise mit zusätzlichen Problemstellungen zu rechnen.
Von Estland bis Zypern und von Polen bis Slowakei mangelt es nämlich noch an
grundsätzlichen Regelungen bzw. Vollziehungsmaßnahmen, wie die EU-Kommission in
mehreren Berichten zu den neuen Mitgliedsstaaten 2004 festgestellt hat: Hygienevorschriften,


tierärztliche Kontrollen und der Kampf gegen Tierseuchen sind in einigen dieser Staaten noch
immer auf einem äußerst niedrigen Niveau. Sechs der zehn Staaten, allen voran das größte
Agrarland, nämlich Polen, müssen daher nachbessern.

Das neue Mitgliedsland Polen lässt aber beispielsweise Milde walten: Das Land hat
Hunderten seiner Unternehmen (Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe) eine Übergangsfrist
von zwei bis drei Jahre eingeräumt. Währenddessen dürfen die Lebensmittel nur auf dem
polnischen Markt verkauft werden, nicht aber in anderen EU-Staaten. Was mit
Schlachtabfällen aus Polen passiert ist überhaupt unbekannt!

Ein Schlupfloch für Lebensmittel aus diesen Ländern gibt es allerdings: Exporte in Nicht-EU-
Staaten sind auch weiterhin erlaubt. Auch im Kampf gegen Tierseuchen bleibt noch viel zu
tun. Wegen der unzureichenden tierärztlichen Kontrollen gibt es etwa kaum Mittel zur
Vorbeugung gegen die Rinderseuche BSE. Dies gilt für Lettland und Polen, aber auch für
Malta, wie Brüssel bereits im Jahr 2004 betonte.

Probleme bei der Einhaltung der EU-Bestimmungen über die Verwendung tierischer
Abfälle gibt es nach Presseberichten aber auch in den alten EU-Mitgliedsstaaten, so
auch in Deutschland und Österreich:

„Deutsche Bauern haben im vergangenen Jahr 124.000 Tonnen Tiermehl verbraucht, ohne
dass der Verwendungszweck geklärt ist. Bei „Foodwatch " hält man Tiermehlverfütterungen
trotz des strikten EU-Verbots seit der vor vier Jahren erstmals in Deutschland aufgetretenen
BSE-Seuche nicht mehr für ausgeschlossen. Die gemahlenen Schlachtabfälle dürfen seit der
BSE-Krise europaweit nur als Dünger verwendet, nicht aber an Nutztiere verfüttert werden. "
(SN 18.10.2004).

„Rohe Schlachtabfälle sollen zwei Landwirte bei Eggenburg (Bezirk Horn) als Dünger für
ihre Felder verwendet haben. Wie der ORF-NÖ am Montag auf seiner Homepage berichtete,
hatte sich bereits die Umweltkriminalpolizei in die Ermittlungen eingeschaltet. Laut NÖ
Veterinärdirektion könnten dadurch Krankheitserreger ins Grundwasser gelangen, auch
Ratten- oder Ungezieferplagen seien nicht auszuschließen. "
(APA Nr. 342 vom 27.06.2005)

Die EU-Kommission beabsichtigt nun die geltende BSE-Regelungen und Kontrollen zu
lockern. Unter anderem soll nach Presseberichten das Verfütterungsverbot für Fischmehl an
Rinder, Ziegen, Schafe aufgehoben werden. Darin ist beispielsweise angedacht, die


Altersgrenze für die Entfernung von Risikomaterial von Rindern zu ändern. Derzeit dürfen bei
Tieren über zwölf Monaten beispielsweise Hirn und Rückenmark nicht in die
Lebensmittelkette gelangen. Im heurigen Jahr hat die Europäische Lebensmittelagentur
vorgeschlagen, dieses Alterslimit auf 21 Monate zu erhöhen, da seit 2001 nur vier BSE-Fälle
bei Rindern unter 35 Monaten verzeichnet worden seien.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Tonnen an tierischen Nebenprodukten (so genannte Schlachtnebenerzeugnisse
bzw. Schlachtabfälle) wurden 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aus den neuen EU-
Mitgliedsstaaten und Drittstaaten nach Österreich geliefert bzw. importiert
(Aufschlüsselung auf Jahre, Kategorien, Tonnen und Lieferstaaten)?

2.              Ist Ihnen bekannt, aus welchen Schlachthöfen oder fleischverarbeitenden Betrieben der
neuen Mitgliedsstaaten und von Drittstaaten diese tierischen Nebenprodukte stammen, die
in den Jahren 2004 und 2005 nach Österreich geliefert bzw. importiert wurden?

3.              Können Sie garantieren, dass diese tierischen Nebenprodukte ausschließlich aus Betrieben
stammen, die den EU-Standard erfüllen? Wenn ja, wie wird dies in Österreich
kontrolliert?

4.              Um welche konkreten tierische Nebenprodukte handelt es sich dabei, die aus diesen
Ländern nach Österreich gebracht werden bzw. wurden (Darstellung der Lieferstaaten auf
Basis der Kategorien nach der VO 1774/2002)?

5.              Wurden die in den Jahren 2004 und 2005 gelieferten bzw. importierten tierischen
Nebenprodukte in Österreich weiterverarbeitet?

Wenn ja, zu welchen Endprodukten wurden diese tierischen Nebenprodukte verbreitet?

6.    Wenn nein, wofür wurden bzw. werden diese tierischen Nebenprodukte in Österreich
sonst verwendet (Darstellung nach Kategorien bzw. nach Produkten)?


7.              Wurden die Endprodukte nach ihrer Weiterverarbeitung im Jahr 2004 als österreichische
Produkte oder mit der ursprünglichen Herkunftsangabe bezeichnet?

8.              An welche österreichische Verarbeitungsbetriebe, Handelsfirmen etc. wurden in den
Jahren 2004 und 2005 derartige Endprodukte ausgeliefert?

9.              Können Sie gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen bei Endprodukten, die aus
diesen tierischen Nebenprodukten produziert wurden, auf österreichische bzw.
europäische Konsumentinnen oder Tiere ausschließen?

10.       In wie weit und unter welchen Bedingungen können in Österreich Erzeugnisse tierischen
Ursprungs in organischen Düngemittel und Bodenverbesserungsmitteln verwendet
werden? Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

11.       Wie viele Tonnen wurden in dieser Form 2003, 2004 und 2005 als Dünger verwendet
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

12.       Ist es richtig, dass für die Kontrolle der Böden auf Düngemittel und
Bodenverbesserungsmittel die Bundesländer verantwortlich sind?

Wenn ja, welche Kontrollergebnisse liegen für die Jahre 2004 und 2005 vor
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

13.  Wurden bzw. werden die eingeführten tierische Nebenprodukte beim Import aus diesen
Ländern grenztierärztlichen Kontrollen unterzogen?

Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

14.  Wenn ja, in welchem Ausmaß und wie hoch war die Zahl der untersuchten Proben,
genauer:

a.      Wie viele Proben wurden bzw. werden pro Sendung gezogen?

b.   Wo wurden bislang diese Proben untersucht?

c.      Wie hoch waren die absolute Zahl und der Prozentsatz der Beanstandungen?

d.      Was waren die Beanstandungsgründe?

e.      Wie viele Lieferungen (Sendungen) mussten zurückgewiesen werden?


15.      Wenn nein, warum nicht?

16.      Welche Veterinärgrenzkontrollstellen haben seit 1. Mai 2004 diesbezüglichen
grenztierärztlichen Kontrollen vorzunehmen?

17.      Ist es immer noch zutreffend, dass die vom BMGF zu vollziehenden Veterinärvorschriften
mit den Zollvorschriften nicht ident sind?

Wenn ja, werden Sie sich um eine Bereinigung bemühen?

18.  Welche EU-Regelungen gelten aktuell beim Inverkehrbringen von tierischen
Nebenprodukten für die neuen Mitgliedsstaaten?

Gibt es für diese Staaten Übergangsregelungen und Übergangsfristen?
Wenn ja, wie lauten diese?

19.      Für welche Verarbeitungsbetriebe der neuen Mitgliedsstaaten gibt es Ausnahmen bzw.
Übergangsbestimmungen für die Verarbeitung bzw. das Inverkehrbringen von tierischen
Nebenprodukten (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten)?

20.  Welche gültigen Entscheidungen der EU-Kommission hinsichtlich Übergangsmaßnahmen
für tierische Nebenprodukte zugunsten bestimmter Verarbeitungsbetriebe in anderen
Mitgliedsstaaten liegen vor?

21.      Welche EU-Regelungen gelten aktuell beim Inverkehrbringen von tierischen
Nebenprodukten für Drittstaaten?

Gibt es für einzelne Staaten Sonderregelungen bzw. Ausnahmebestimmungen?
Wenn ja, für welche?
Wie lauten diese?

22.      In welchen EU-Mitgliedsstaaten wurden bisher Gemeinschaftskontrollen durchgeführt,
um die einheitliche Anwendung der Hygienevorschriften der VO (EG) 1774/2002 zu
gewährleisten?

23.      Gibt es diesbezüglich Kontrollergebnisse bzw. generelle Erkenntnisse der FVO für die
bereits kontrollierten Mitgliedsstaaten?


Wenn ja, wie lauten diese (Aufschlüsselung der Ergebnisse auf die kontrollierten
Mitgliedsstaaten)?

24.  Welche konkreten Maßnahmen bzw. Vorkehrungen wurden in Österreich getroffen, um
die Vorgaben von Kapitel
IV der VO (EG) 1774/2002 zu erfüllen?

25.  Wofür kann Tiermehl in Österreich verwendet werden?

Wofür wurde Tiermehl in Österreich in den Jahren 2004 und 2005 verwendet (Darstellung
der Anwendungsbereiche)?

26.  Wer ist in Österreich für die Kontrolle der Tiermehrproduktion, der
Tiermehlkennzeichnung und der Anwendungskontrolle zuständig?

27.  Welche Kontrollergebnisse über Tiermehl liegen für 2004 und 2005 vor?

28.  Ist für Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - die Verwendung von Tiermehl
nachvollziehbar bzw. rückverfolgbar?

Wenn ja, wodurch?

29.       Welche Kontrollergebnisse liegen dazu vor? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die
Bundesländer)

30.  Ist es richtig, wie in der Einleitung beschrieben, dass von zwei Landwirten aus
Niederösterreich rohe Schlachtabfälle als Dünger verwendet wurden?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden
ergriffen (z.B. Anzeigen)?

31. Schließen Sie aus, dass in Deutschland zu Lebensmitteln umdeklarierte und zu
Lebensmitteln verarbeitete Fleischabfälle (von deutschen Firmen gegen die zur Zeit
ermittelt wird) nach Österreich verkauft und geliefert wurden?

Wenn ja, wie wird dies begründet?

Wenn nein, welche Kontrollmaßnahmen wurden seitens des Ressorts angeordnet?

32. Ist es richtig, dass einige deutsche Firmen (z.B. Deggendorfer Frost GmbH)
genussuntaugliche Rohware (Schlachtabfälle) von Schlachthöfen und


Schlachtabfallsammelbetrieben aus Österreich bezogen und diese Schlachtabfalle danach
zu Lebensmitteln umdeklariert bzw. weiterverarbeitet haben?

33.  Wenn ja, welche österreichischen Betriebe waren dies?

Wie viele Tonnen Schlachtabfälle waren es, die 2004 und 2005 nach Deutschland verkauft
wurden?

34.  Welche Lebensmittel wurden damit in Deutschland erzeugt (Ersuche um Bekanntgabe der
Produkte sowie Produktnamen)?

35.  Haben Sie über diese Vorfalle das BMF (Zollsektion) informiert?
Wenn nein, warum nicht?

36.  Wie viele Tonnen Fleischabfälle fallen in Österreich im Jahr an( Aufschlüsselung auf
Kategorien und Bundesländer)?

37.  Durch welche konkreten Maßnahmen wird in Österreich sichergestellt, dass derartige
Schlachtabfalle nicht zu Lebensmitteln umdeklariert werden können?

Wer ist für die entsprechenden Kontrollen verantwortlich?

38. Schließen Sie in Österreich Kontroll- bzw. Sicherheitslücken bei der Entsorgung,
Verwendung und Weiterverarbeitung von Schlachtabfällen aus?

Wenn nein, sind zusätzliche gesetzliche Maßnahmen notwendig?

39. Sehen Sie durch die unbeschränkte Handelbarkeit von Fleischabfällen durch Schlachthöfe
etc. der Kategorie 3 der EU-Verordnung als Problem?

Wenn nein, warum nicht?

40. Sehen Sie auch die fehlende Meldepflicht über die Mengen von Fleischabfällen der
Kategorie 3 als Problem?

Wenn nein, warum nicht?


41. Ist in Österreich die Warenflusskontrolle inklusive der Rückverfolgbarkeit von
Schlachtabfallen gesichert?

Wenn ja, wo ist dies geregelt und durch welche Kontrollmaßnahmen abgesichert?

42.  Wer hat in Österreich die Einhaltung des Erlasses über die Verarbeitung von tierischen
Nebenprodukten sowie über die Ablieferung und Sammlung von Küchen- und
Speiseabfallen und ehemaligen Lebensmitteln zu kontrollieren?

43.  Welche Kontrollergebnisse liegen für 2005 bereits vor (ersuche um Aufschlüsselung auf
die einzelnen Mitgliedsstaaten)?