3714/J XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Tierische Nebenprodukte - Einfuhr und Kontrollen - Verarbeitung und
Verwendung von Schlachtabfällen"
In
Deutschland wurde in den letzten Wochen ein Fleischskandal nach dem anderen -
meist
zufällig (z.B. durch die Zollfahndung) -
aufgedeckt. So konnte dann durch die zuständigen
Behörden nachgewiesen werden, dass
Tonnen von Schlachtabfällen von Fleischgroßhändlern
zu Lebensmitteln umdeklariert wurden. Diese kriminelle Machenschaften
einzelner
Unternehmen reichen scheinbar bis in das
Jahr 2003 zurück.
Presseinformationen
zufolge stehen in Deutschland in diesem Zusammenhang u.a. die
Deggendorfer Frost GmbH und ihre
Muttergesellschaft, die Kollmar Fleisch und Kühlhaus
GmbH aus Illerbissen konkret in Verdacht Schlachtabfälle, die nicht für den
menschlichen
Verzehr geeignet waren, vorsätzlich in die Lebensmittelproduktion
geschleust zu haben.
In weiterer Folge wurden Lebensmittel aus
diesen Fleischabfällen hergestellt (z.B.
Hühnersuppen in Konservendosen).
Nach
derzeitigem Ermittlungsstand brachten der Betrieb in Deggendorf und die
Muttergesellschaft in Illertissen „mit enormer krimineller Energie" nicht
verzehrtaugliche
Schlachtabfälle in den
Lebensmittelkreislauf zurück. Diese Schlachtabfälle wurden teilweise
aus dem EU-Ausland (z.B. Österreich) in Deutschland eingeführt und dann
in der EU als
Lebensmittel verkauft. Es soll sich dabei
um hunderte Tonnen von Schlachtabfällen,
insbesondere von Schweinen und Geflügel gehandelt haben. An die 3000
Tonnen
Fleischabfälle wurden nach Presseberichten
durch die zuständigen Behörden beschlagnahmt.
Dieser Skandal um falsch deklariertes Fleisch weitete
sich bei den weiteren Ermittlungen aus.
Bei einer Razzia in
Bayern fanden die Ermittler in beispielsweise einem weiteren Betrieb
Schlachtabfälle der Sicherheitsbehörde in einem Kühlhaus für Lebensmittel.
Gegen den
Hauptverdächtigen den Gesellschafter der Deggendorfer Firma wurde daraufhin ein
Haftbefehl erlassen. Dieser allein soll in
Deutschland 760 Tonnen Fleischabfälle umdeklariert
haben!
„Im
Fleischskandal um falsch deklarierte Schlachtabfälle hat das bayerische
Umweltministerium am Dienstag erstmals
Produktnamen genannt. Von Dezember 2004 bis
Februar 2005 habe die Firma Rottaler Geflügelprodukte GmbH im
niederbayerischen
Gangkofen Lebensmittel aus Geflügelabfällen hergestellt, sagte Umweltminister
Werner
Schnappauf (CSU) in München. Die Produkte
wurden vertrieben unter dem Handelsnamen
„Gelha Hühnerklein " und „ Gelha Hühnersuppentopf' und haben eine
Haltbarkeit von
18 Monaten " (APA Nr. 373
vom 2005-10-18).
„Der
Skandal um die von der Deggendorfer Frost GmbH an Lebensmittelproduzenten
verkauften Schlachtabfalle ist nur aufgeflogen, weil der inzwischen inhaftierte
Geschäftsführer des Unternehmens diese
Abfälle in der Schweiz, und damit einem Nicht-EU-
Land, eingekauft hatte. Nur weil die erhöhten Einfuhrmengen von
ungenießbaren
Schlachtabfallen beim Zoll aufgefallen waren, seien die Ermittlungen überhaupt
in Gang
gekommen. Hätte der Deggendorfer Betrieb die Abfalle in einem EU-Land erworben,
wäre
die Sache nie aufgefallen, weil die Abfalle hier frei gehandelt werden dürfen
", so der
bayerische Verbraucherschutzminister Werner
Schnappauf.
„Schnappauf berichtete, dass innerhalb der EU alljährlich 14 Millionen Tonnen
ungenießbarer Schlachtabfalle anfallen, mit denen jeder machen kann, was er
will. Deshalb
müssten Verwertung und Entsorgung von Brüssel schnellstens genau
geregelt werden. Auch
wenn nicht alle Schlachtabfälle gesundheitsgefährdend seien, dürfe das so
genannte K-3-
Material nicht in den Lebensmittelkreislauf kommen" (pnp Nachrichten 20.10.2005).
Diese kriminellen Aktivitäten sind in Anbetracht der
gesundheitlichen Risiken (z.B.
BSE) durch Schlachtabfälle absolut unverständlich.
Die BSE-Seuche in Europa führte Ende des 20.
Jahrhunderts u.a. zu einem Umdenken bei der
Verwendung
von tierischen Nebenprodukten (d.s. u.a. Schlachtnebenerzeugnisse) und hat u.a.
zum generellen Verbot
der Verwertung von tierischen Abfällen (Proteinen) als Futtermittel
(Tiermehl) geführt. Wie aber tierische Abfalle (so genannte Schlachtabfalle
oder
Schlachtnebenerzeugnisse) sonst verwertet oder entsorgt werden ist auch in
Österreich
weitgehend unbekannt.
Gemäß
der Entscheidung 2000/766/EG des Rates vom 4.Dezember 2000 über
bestimmte
Schutzmaßnahmen in Bezug auf die
transmissiblen spongiformen Enzephalophatien und die
Verfütterung von tierischem Protein dürfen tierische Proteine nicht mehr als Futtermittel
verwendet werden.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter
transmissibler spongiformer Enzephalopathien ist die Verfütterung von aus Säugetieren
gewonnen Proteinen - in verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand - an Wiederkäuer
untersagt.
Mit der Entscheidung 2002/248/EG der Kommission vom 27.März 2002 zur Änderung der
Entscheidung 2000/755/EG des Rates und der Entscheidung 2001/9/EG der Kommission über
transmissible spongiforme Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein
wurde das Verbot der Verfütterung verarbeiteten tierischen Proteins an bestimmte Nutztiere
„aus Gründen der Kohärenz und zur Vermeidung der Gefahr einer BSE-Übertragung" auf die
Verfütterung jeglichen tierischen Proteins an Wiederkäuer ausgedehnt. Gemäß Art 1 der
letztgenannten Entscheidung haben die Mitgliedstaaten daher die Verfütterung von aus Tieren
gewonnenen Proteinen an Wiederkäuer und von verarbeiteten tierischen Proteinen an
Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, zu
verbieten.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es tierische Abfälle aus dem Futtermittel- und
Nahrungsmittelkreislauf auszuscheiden.
Mit der Verordnung (EG) 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
wurden Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte
tierische Nebenprodukte festgelegt. Es sind tierseuchen- und hygienerechtliche
Vorschriften. Im Kapitel II wurde eine Kategorieneinteilung vorgenommen.
2004
hat das BMGF für Österreich einen Erlass über die Verarbeitung von tierischen
Nebenprodukten veröffentlicht sowie über
die Ablieferung und Sammlung von Küchen und
Speisenabfällen und ehemaligen Lebensmitteln veröffentlicht und in Kraft
gesetzt.
Seit der EU-Erweiterung (1 .Mai 2004) ist nicht nur bei
der Verbringung von Lebensmitteln
aus anderen Mitgliedsstaaten sondern auch bei tierischen Nebenprodukten
(Schlachtnebenerzeugnissen) möglicherweise mit zusätzlichen Problemstellungen
zu rechnen.
Von Estland bis
Zypern und von Polen bis Slowakei mangelt es nämlich noch an
grundsätzlichen Regelungen bzw. Vollziehungsmaßnahmen, wie die EU-Kommission in
mehreren Berichten zu den neuen
Mitgliedsstaaten 2004 festgestellt hat: Hygienevorschriften,
tierärztliche Kontrollen und der Kampf gegen Tierseuchen
sind in einigen dieser Staaten noch
immer auf einem
äußerst niedrigen Niveau. Sechs der zehn Staaten, allen voran das größte
Agrarland, nämlich Polen, müssen daher
nachbessern.
Das
neue Mitgliedsland Polen lässt aber beispielsweise Milde walten: Das Land hat
Hunderten seiner Unternehmen (Schlachthöfe
und Verarbeitungsbetriebe) eine Übergangsfrist
von zwei bis drei Jahre eingeräumt. Währenddessen dürfen die
Lebensmittel nur auf dem
polnischen Markt verkauft werden, nicht aber in anderen EU-Staaten. Was mit
Schlachtabfällen aus Polen passiert ist
überhaupt unbekannt!
Ein Schlupfloch für Lebensmittel aus diesen Ländern gibt
es allerdings: Exporte in Nicht-EU-
Staaten sind auch weiterhin
erlaubt. Auch im Kampf gegen Tierseuchen bleibt noch viel zu
tun. Wegen der unzureichenden tierärztlichen Kontrollen gibt es etwa kaum
Mittel zur
Vorbeugung gegen die Rinderseuche BSE. Dies gilt für Lettland und Polen, aber
auch für
Malta, wie Brüssel bereits im Jahr 2004
betonte.
Probleme bei der Einhaltung der EU-Bestimmungen über die
Verwendung tierischer
Abfälle gibt
es nach Presseberichten aber auch in den alten EU-Mitgliedsstaaten, so
auch in Deutschland und Österreich:
„Deutsche
Bauern haben im vergangenen Jahr 124.000 Tonnen Tiermehl verbraucht, ohne
dass der Verwendungszweck geklärt ist. Bei
„Foodwatch " hält man Tiermehlverfütterungen
trotz des strikten EU-Verbots seit der vor vier Jahren erstmals in
Deutschland aufgetretenen
BSE-Seuche nicht mehr für ausgeschlossen. Die gemahlenen Schlachtabfälle dürfen
seit der
BSE-Krise europaweit nur als Dünger
verwendet, nicht aber an Nutztiere verfüttert werden. "
(SN 18.10.2004).
„Rohe
Schlachtabfälle sollen zwei Landwirte bei Eggenburg (Bezirk Horn) als Dünger
für
ihre Felder verwendet haben. Wie der ORF-NÖ
am Montag auf seiner Homepage berichtete,
hatte sich bereits die Umweltkriminalpolizei in die Ermittlungen
eingeschaltet. Laut NÖ
Veterinärdirektion könnten dadurch
Krankheitserreger ins Grundwasser gelangen, auch
Ratten- oder Ungezieferplagen seien
nicht auszuschließen. " (APA Nr. 342 vom 27.06.2005)
Die
EU-Kommission beabsichtigt nun die geltende BSE-Regelungen und Kontrollen zu
lockern. Unter anderem soll nach
Presseberichten das Verfütterungsverbot für Fischmehl an
Rinder, Ziegen, Schafe aufgehoben werden. Darin ist beispielsweise
angedacht, die
Altersgrenze für die Entfernung von Risikomaterial von Rindern zu
ändern. Derzeit dürfen bei
Tieren über zwölf
Monaten beispielsweise Hirn und Rückenmark nicht in die
Lebensmittelkette gelangen. Im heurigen Jahr hat die Europäische
Lebensmittelagentur
vorgeschlagen, dieses Alterslimit auf 21 Monate zu erhöhen, da seit 2001 nur
vier BSE-Fälle
bei Rindern unter 35 Monaten verzeichnet worden seien.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Tonnen an tierischen Nebenprodukten (so
genannte Schlachtnebenerzeugnisse
bzw. Schlachtabfälle)
wurden 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aus den neuen EU-
Mitgliedsstaaten und Drittstaaten nach Österreich geliefert bzw. importiert
(Aufschlüsselung auf Jahre, Kategorien, Tonnen und Lieferstaaten)?
2.
Ist
Ihnen bekannt, aus welchen Schlachthöfen oder fleischverarbeitenden Betrieben
der
neuen Mitgliedsstaaten und von Drittstaaten
diese tierischen Nebenprodukte stammen, die
in den Jahren 2004 und 2005 nach Österreich geliefert bzw. importiert
wurden?
3.
Können Sie garantieren, dass diese tierischen
Nebenprodukte ausschließlich aus Betrieben
stammen, die den
EU-Standard erfüllen? Wenn ja, wie wird dies in Österreich
kontrolliert?
4.
Um
welche konkreten tierische Nebenprodukte handelt es sich dabei, die aus diesen
Ländern nach Österreich gebracht werden
bzw. wurden (Darstellung der Lieferstaaten auf
Basis der Kategorien nach der VO 1774/2002)?
5.
Wurden die in den Jahren 2004 und 2005 gelieferten bzw.
importierten tierischen
Nebenprodukte in
Österreich weiterverarbeitet?
Wenn ja, zu welchen Endprodukten wurden diese tierischen Nebenprodukte verbreitet?
6. Wenn nein, wofür wurden bzw. werden diese
tierischen Nebenprodukte in Österreich
sonst verwendet (Darstellung nach Kategorien bzw. nach Produkten)?
7.
Wurden die Endprodukte nach ihrer Weiterverarbeitung im
Jahr 2004 als österreichische
Produkte oder mit der
ursprünglichen Herkunftsangabe bezeichnet?
8.
An welche österreichische Verarbeitungsbetriebe,
Handelsfirmen etc. wurden in den
Jahren 2004 und 2005
derartige Endprodukte ausgeliefert?
9.
Können Sie gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen bei
Endprodukten, die aus
diesen tierischen Nebenprodukten produziert wurden, auf österreichische bzw.
europäische
Konsumentinnen oder Tiere ausschließen?
10.
In wie weit und unter welchen Bedingungen können in
Österreich Erzeugnisse tierischen
Ursprungs in
organischen Düngemittel und Bodenverbesserungsmitteln verwendet
werden? Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?
11.
Wie viele Tonnen wurden in dieser Form 2003, 2004 und
2005 als Dünger verwendet
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
12.
Ist es richtig, dass für die Kontrolle der Böden auf
Düngemittel und
Bodenverbesserungsmittel die Bundesländer verantwortlich sind?
Wenn ja, welche Kontrollergebnisse liegen für die Jahre
2004 und 2005 vor
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
13. Wurden bzw. werden die eingeführten tierische
Nebenprodukte beim Import aus diesen
Ländern grenztierärztlichen Kontrollen unterzogen?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
14. Wenn ja, in welchem Ausmaß und wie hoch war die
Zahl der untersuchten Proben,
genauer:
a. Wie viele Proben wurden bzw. werden pro Sendung gezogen?
b. Wo wurden bislang diese Proben untersucht?
c. Wie hoch waren die absolute Zahl und der Prozentsatz der Beanstandungen?
d. Was waren die Beanstandungsgründe?
e. Wie viele Lieferungen (Sendungen) mussten zurückgewiesen werden?
15. Wenn nein,
warum nicht?
16.
Welche Veterinärgrenzkontrollstellen haben seit 1. Mai
2004 diesbezüglichen
grenztierärztlichen
Kontrollen vorzunehmen?
17.
Ist es immer noch zutreffend, dass die vom BMGF zu
vollziehenden Veterinärvorschriften
mit den
Zollvorschriften nicht ident sind?
Wenn ja, werden Sie sich um eine Bereinigung bemühen?
18. Welche EU-Regelungen gelten aktuell beim
Inverkehrbringen von tierischen
Nebenprodukten für die neuen Mitgliedsstaaten?
Gibt es für diese Staaten Übergangsregelungen und
Übergangsfristen?
Wenn ja, wie lauten
diese?
19.
Für welche Verarbeitungsbetriebe der neuen
Mitgliedsstaaten gibt es Ausnahmen bzw.
Übergangsbestimmungen für die Verarbeitung bzw. das Inverkehrbringen von
tierischen
Nebenprodukten (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten)?
20.
Welche gültigen Entscheidungen der EU-Kommission
hinsichtlich Übergangsmaßnahmen
für tierische
Nebenprodukte zugunsten bestimmter Verarbeitungsbetriebe in anderen
Mitgliedsstaaten liegen vor?
21.
Welche EU-Regelungen gelten aktuell beim
Inverkehrbringen von tierischen
Nebenprodukten für
Drittstaaten?
Gibt es für einzelne Staaten Sonderregelungen bzw.
Ausnahmebestimmungen?
Wenn ja, für welche?
Wie lauten diese?
22.
In welchen EU-Mitgliedsstaaten wurden bisher
Gemeinschaftskontrollen durchgeführt,
um die einheitliche
Anwendung der Hygienevorschriften der VO (EG) 1774/2002 zu
gewährleisten?
23.
Gibt es diesbezüglich Kontrollergebnisse bzw. generelle
Erkenntnisse der FVO für die
bereits
kontrollierten Mitgliedsstaaten?
Wenn ja, wie lauten diese (Aufschlüsselung der
Ergebnisse auf die kontrollierten
Mitgliedsstaaten)?
24.
Welche konkreten Maßnahmen bzw. Vorkehrungen wurden in
Österreich getroffen, um
die Vorgaben von Kapitel IV der VO (EG)
1774/2002 zu erfüllen?
25. Wofür kann
Tiermehl in Österreich verwendet werden?
Wofür wurde Tiermehl in Österreich in den Jahren 2004
und 2005 verwendet (Darstellung
der
Anwendungsbereiche)?
26.
Wer ist in Österreich für die Kontrolle der
Tiermehrproduktion, der
Tiermehlkennzeichnung
und der Anwendungskontrolle zuständig?
27. Welche
Kontrollergebnisse über Tiermehl liegen für 2004 und 2005 vor?
28.
Ist
für Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - die Verwendung von Tiermehl
nachvollziehbar bzw. rückverfolgbar?
Wenn ja, wodurch?
29.
Welche Kontrollergebnisse liegen dazu vor? (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die
Bundesländer)
30.
Ist es richtig, wie in der Einleitung beschrieben, dass
von zwei Landwirten aus
Niederösterreich
rohe Schlachtabfälle als Dünger verwendet wurden?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden durch die
zuständigen Behörden
ergriffen (z.B. Anzeigen)?
31. Schließen Sie aus, dass in Deutschland zu
Lebensmitteln umdeklarierte und zu
Lebensmitteln verarbeitete Fleischabfälle (von deutschen Firmen gegen die zur
Zeit
ermittelt wird) nach Österreich verkauft und geliefert wurden?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Wenn nein, welche Kontrollmaßnahmen wurden seitens des Ressorts angeordnet?
32. Ist es richtig, dass einige deutsche Firmen (z.B.
Deggendorfer Frost GmbH)
genussuntaugliche Rohware
(Schlachtabfälle) von Schlachthöfen und
Schlachtabfallsammelbetrieben aus Österreich bezogen und
diese Schlachtabfalle danach
zu Lebensmitteln umdeklariert bzw. weiterverarbeitet haben?
33. Wenn ja, welche österreichischen Betriebe waren dies?
Wie viele Tonnen Schlachtabfälle waren es, die 2004 und
2005 nach Deutschland verkauft
wurden?
34.
Welche Lebensmittel wurden damit in Deutschland erzeugt
(Ersuche um Bekanntgabe der
Produkte sowie
Produktnamen)?
35.
Haben Sie über diese Vorfalle das BMF (Zollsektion)
informiert?
Wenn
nein, warum nicht?
36.
Wie viele Tonnen Fleischabfälle fallen in Österreich im
Jahr an( Aufschlüsselung auf
Kategorien und
Bundesländer)?
37.
Durch welche konkreten Maßnahmen wird in Österreich
sichergestellt, dass derartige
Schlachtabfalle nicht zu Lebensmitteln umdeklariert werden können?
Wer ist für die entsprechenden Kontrollen verantwortlich?
38. Schließen Sie in Österreich Kontroll- bzw.
Sicherheitslücken bei der Entsorgung,
Verwendung und Weiterverarbeitung
von Schlachtabfällen aus?
Wenn nein, sind zusätzliche gesetzliche Maßnahmen notwendig?
39. Sehen Sie durch die unbeschränkte Handelbarkeit
von Fleischabfällen durch Schlachthöfe
etc. der Kategorie 3 der EU-Verordnung als Problem?
Wenn nein, warum nicht?
40. Sehen Sie auch die fehlende Meldepflicht über die
Mengen von Fleischabfällen der
Kategorie 3 als Problem?
Wenn nein, warum nicht?
41. Ist in Österreich die Warenflusskontrolle
inklusive der Rückverfolgbarkeit von
Schlachtabfallen gesichert?
Wenn ja, wo ist dies geregelt und durch welche Kontrollmaßnahmen abgesichert?
42.
Wer hat in Österreich die Einhaltung des Erlasses über
die Verarbeitung von tierischen
Nebenprodukten sowie
über die Ablieferung und Sammlung von Küchen- und
Speiseabfallen und ehemaligen Lebensmitteln
zu kontrollieren?
43.
Welche Kontrollergebnisse liegen für 2005 bereits vor
(ersuche um Aufschlüsselung auf
die einzelnen
Mitgliedsstaaten)?