3716/J XXII. GP
Eingelangt am 16.12.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Visa-Affäre Belgrad, Budapest und Kiew –
Aktivitäten des Innenministeriums zur Eindämmung des illegalen Visahandels
Die frühere österreichische Außenministerin und jetzige EU-Kommissarin Benita
Ferrero-Waldner hat auf Nachfrage eines Nachrichtenmagazins kürzlich die Verantwortung
für den illegalen Visahandel an einzelnen österreichischen Botschaften an das
Innenministerium abgeschoben, da dieses die Fachaufsicht innehabe. Sie, Frau
Innenministerin, haben bei der Sitzung des Nationalrates am 6. Dezember im
Rahmen der Debatte um das Sicherheitspolizeigesetz einzelne Maßnahmen
festgehalten, die von Seiten des Innenministeriums gesetzt wurden und gesetzt
werden. Offen bleibt jedoch, was die jeweiligen Verbindungsbeamten des BMI an
den Botschaften in Bezug auf den illegalen Visahandel getan und erreicht haben,
und die Motive für manche der von Ihnen erwähnten Entscheidungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Welche Erfolge konnte aus Ihrer Sicht der in Belgrad seit 2002 stationierte
Verbindungsbeamte des BMI bei der Eindämmung des illegalen Visahandels
erreichen?
2) In welchem Zeitraum war in Kiew ein Verbindungsbeamter des BMI stationiert
und warum wurde dieser zu welchem Zeitpunkt abgezogen?
3) An welchen Botschaften sind derzeit Verbindungsbeamte des BMI stationiert?
4) Gibt es im Innenministerium eine Evaluierung über diese Kooperation mit dem BMaA? Zu welchem Ergebnis ist diese gekommen?
5) Wann wurde Ihr Ministerium – und wer genau – von den deutschen Behörden
informiert?
6) Wann haben Sie persönlich zum ersten Mal von den Informationen der
deutschen Behörden erfahren?
7) Wann wurden diese Informationen an welche Stelle im Außenministerium
weitergegeben?
8) Warum wurden erst nach den Hinweisen der
deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Österreich begonnen?
9) Für welche Staaten muss seit wann bei Visa-Anträgen auf jeden Fall die Genehmigung des BMI eingeholt werden?
10) Sie haben selbst im Naionalrat am 6.12.2005 angeführt, dass mit 1.1.2003 Visa an den österreichischen Konsulaten nur mehr für jene Personen ausgestellt werden dürfen, die im jeweiligen Staat (bzw. in denen, für die die Botschaft zuständig ist) ihren Wohnsitz haben. Ist diese Tatsache darauf zurückzuführen, dass aufgefallen war, dass seit Anfang 2002 an der Botschaft in Budapest auf einmal sehr viele serbische StaatsbürgerInnen ihre Visa-Anträge stellten, während die Zahl an der Botschaft in Belgrad zurückgegangen war?
11) Im Mittagsjournal vom 1.12.2005 wurde in Zusammenhang mit neuen Vorwürfen
die österreichische Botschaft in Moskau betreffend berichtet, dass es spezielle
Visa-Kontingente für Reisebüros oder andere Reise-Veranstalter gibt. Wer ist
für die Vergabe dieser speziellen Visa-Kontingente an Reisebüros oder andere
Reise-Veranstalter zuständig? Was sind die Kriterien für die Vergabe dieser
Lizenzen?
12) Bei den jüngst in NEWS bekannt gewordenen Vorwürfen wird behauptet, in Kiew
seien 20 Reisebüros, -organisationen oder andere Firmen am Visahandel beteiligt
gewesen. Waren einige dieser Unternehmen schon einmal für die Vermittlung von
Touristen-Visas gesperrt? Wenn ja, was waren die damaligen Gründe für die
Sperre und warum wurden sie – wann
– wieder zugelassen?
13) NEWS berichtet in selbiger Ausgabe, dass es schon im September 2003 eine
Überprüfung der rund 700 Einladungen ausstellenden Firma „Eugenia Albert GmbH“
gab, da der Verdacht bestand, die Personen würden nicht in ihre Heimat
zurückkehren. Die Überprüfung der Gendarmerie ergab aber nach einem einmaligen
Gespräch mit der Geschäftsführerin, dass „kein strafbarer Tatbestand zu
erkennen sei“. 700 Einladungen durch eine Mini-Firma: Wie begründen Sie, dass
nicht einmal bei einer derartigen Anzahl von Einladungen irgend jemand im
Innenministerium Verdacht geschöpft hat?