3716/J XXII. GP

Eingelangt am 16.12.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Visa-Affäre Belgrad, Budapest und Kiew – Aktivitäten des Innenministeriums zur Eindämmung des illegalen Visahandels


Die frühere österreichische Außenministerin und jetzige EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner hat auf Nachfrage eines Nachrichtenmagazins kürzlich die Verantwortung für den illegalen Visahandel an einzelnen österreichischen Botschaften an das Innenministerium abgeschoben, da dieses die Fachaufsicht innehabe. Sie, Frau Innenministerin, haben bei der Sitzung des Nationalrates am 6. Dezember im Rahmen der Debatte um das Sicherheitspolizeigesetz einzelne Maßnahmen festgehalten, die von Seiten des Innenministeriums gesetzt wurden und gesetzt werden. Offen bleibt jedoch, was die jeweiligen Verbindungsbeamten des BMI an den Botschaften in Bezug auf den illegalen Visahandel getan und erreicht haben, und die Motive für manche der von Ihnen erwähnten Entscheidungen.
 
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE


1) Welche Erfolge konnte aus Ihrer Sicht der in Belgrad seit 2002 stationierte Verbindungsbeamte des BMI bei der Eindämmung des illegalen Visahandels erreichen?


2) In welchem Zeitraum war in Kiew ein Verbindungsbeamter des BMI stationiert und warum wurde dieser zu welchem Zeitpunkt abgezogen?


3) An welchen Botschaften sind derzeit Verbindungsbeamte des BMI stationiert?

 

4) Gibt es im Innenministerium eine Evaluierung über diese Kooperation mit dem BMaA? Zu welchem Ergebnis ist diese gekommen?


5) Wann wurde Ihr Ministerium – und wer genau – von den deutschen Behörden informiert?


6) Wann haben Sie persönlich zum ersten Mal von den Informationen der

deutschen Behörden erfahren?

 

7) Wann wurden diese Informationen an welche Stelle im Außenministerium

weitergegeben?

 

8) Warum wurden erst nach den Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Österreich begonnen?

9) Für welche Staaten muss seit wann bei Visa-Anträgen auf jeden Fall die Genehmigung des BMI eingeholt werden?

 

10) Sie haben selbst im Naionalrat am 6.12.2005 angeführt, dass mit 1.1.2003 Visa an den österreichischen Konsulaten nur mehr für jene Personen ausgestellt werden dürfen, die im jeweiligen Staat (bzw. in denen, für die die Botschaft zuständig ist) ihren Wohnsitz haben. Ist diese Tatsache darauf zurückzuführen, dass aufgefallen war, dass seit Anfang 2002 an der Botschaft in Budapest auf einmal sehr viele serbische StaatsbürgerInnen ihre Visa-Anträge stellten, während die Zahl an der Botschaft in Belgrad zurückgegangen war?


11) Im Mittagsjournal vom 1.12.2005 wurde in Zusammenhang mit neuen Vorwürfen die österreichische Botschaft in Moskau betreffend berichtet, dass es spezielle Visa-Kontingente für Reisebüros oder andere Reise-Veranstalter gibt. Wer ist für die Vergabe dieser speziellen Visa-Kontingente an Reisebüros oder andere Reise-Veranstalter zuständig? Was sind die Kriterien für die Vergabe dieser Lizenzen?


12) Bei den jüngst in NEWS bekannt gewordenen Vorwürfen wird behauptet, in Kiew seien 20 Reisebüros, -organisationen oder andere Firmen am Visahandel beteiligt gewesen. Waren einige dieser Unternehmen schon einmal für die Vermittlung von Touristen-Visas gesperrt? Wenn ja, was waren die damaligen Gründe für die Sperre und warum wurden sie – wann  – wieder zugelassen?


13) NEWS berichtet in selbiger Ausgabe, dass es schon im September 2003 eine Überprüfung der rund 700 Einladungen ausstellenden Firma „Eugenia Albert GmbH“ gab, da der Verdacht bestand, die Personen würden nicht in ihre Heimat zurückkehren. Die Überprüfung der Gendarmerie ergab aber nach einem einmaligen Gespräch mit der Geschäftsführerin, dass „kein strafbarer Tatbestand zu erkennen sei“. 700 Einladungen durch eine Mini-Firma: Wie begründen Sie, dass nicht einmal bei einer derartigen Anzahl von Einladungen irgend jemand im Innenministerium Verdacht geschöpft hat?