3722/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Einem
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend gravierende Rechtsbrüche in seinem persönlichen Umfeld
Im Zusammenhang mit zumindest einem Fall von sexueller
Belästigung und
Diskriminierung
in der SCHIG durch einen Funktionsträger kam es auch zu
anderen
groben Gesetzesverstößen, die sich nur durch den fundamentalen
Wissensmangel
der beteiligten Personen erklären lassen.
Wegen der festgestellten ethischen und fachlichen Mängel
im Bereich der
Führung
der SCHIG stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wurden Sie darüber informiert, dass sich eine
Mitarbeiterin der SCHIG
aufgrund
von sexueller Belästigung und Diskriminierung durch einen
der
oben genannten Günstlinge an die Gleichbehandlungskommission
wenden
musste?
2.
Können Sie ausschließen, dass die Entfernung einer
Betriebsrätin aus
dem Unternehmen im
Zusammenhang mit ihrem Eintreten für ein
Opfer sexueller Belästigung durch einen
Ihrer SCHIG-Geschäftsführer
steht?
3.
Stellt es in Ihren Augen eine Schädigung des Ansehens der
SCHIG dar,
dass
es bereits zu einem der Beschwerde des Opfers stattgebenden
Erkenntnis
der Gleichbehandlungskommission kam bzw. es bei
Nichteinigung
in weiterer Folge zu einer Verurteilung vor dem Arbeits-
und
Sozialgericht wegen sexueller Belästigung kommen kann?
4.
Welche Konsequenzen werden Sie als Eigentümervertreter
setzen bzw.
fordern, falls es vor
dem Arbeits- und Sozialgericht zu einer
Verurteilung wegen sexueller Belästigung
kommt?
5.
Die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes über den
Kündigungsschutz
von Betriebsräten gehören zum Grundwissen von
Managern.
Absolventen eines Studiums der Wirtschaftswissenschaften
oder
Juristen sind zumindest ein Mal in arbeitsrechtlichen Basics
geprüft
worden.
Können Sie bestätigen, dass Ihre SCHIG-Geschäftsführer
über
derartiges Grundwissen verfügen müssten? - Zumindest legen dies die
damaligen "Ausschreibungen" gemäß dem
Stellenbesetzungsgesetz des
Bundes
nahe.
6.
Falls es andere Gründe als Unwissenheit geben sollte,
aufgrund deren
Ihre
SCHIG-Geschäftsführer die ungesetzliche Eliminierung eines
Mitgliedes
des Betriebsrates durchführten, welche können das sein?
7.
Falls sich die Unwissenheit Ihrer SCHIG-Geschäftsführer
in derart
fundamentalen
Dingen in einem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes
rächen
sollte, welche Konsequenzen werden Sie im Hinblick auf die
dadurch
bewiesene Nichteinhaltung der "Ausschreibungen" gemäß dem
Stellenbesetzungsgesetz
des Bundes durchsetzen?
8.
Ist
Ihnen bekannt, wie viel Geld Ihre SCHIG-Geschäftsführer für
Gutachter und Berater ausgeben müssen, um
ihre Wissenslücken zu
schließen?
9.
Werden Sie als gesetzlicher Vertreter der SCHIG mbH bei
einem
festgestellten
Fehlverhalten Ihrer Geschäftsführung in diesem
Zusammenhang Schritte
unternehmen, damit im Hinblick auf die
Abwicklung anfälliger Ansprüche der
Geschäftsführer (Abfertigung,
Betriebspension, Übernahme von
Dienstautos durch die GF udgl.)
weiterer Schaden vom Vermögen der
Republik Österreich abgewandt
wird?
10.
Gemäß gesetzlichem Auftrag oblag bereits in der
Vergangenheit der
SCHIG generell die Prüfung der ÖBB-Infrastruktur im Hinblick auf die
Einhaltung
der Grundsätze der Effizienz des Mitteleinsatzes, der
Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit sowie der Angemessenheit und
Sinnhaftigkeit
von angewandten Maßnahmen. Insbesondere aufgrund
des
Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 obliegt der SCHIG auch die
Prüfung
der Abwicklung des Rahmenplanes und der Durchführung der
Zuschussverträge
und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen für das
BMVIT.
Welche Prüfberichte wurde in diesem Zusammenhang
überhaupt von
der
SCHIG erstellt und welche Mängel wurden dabei festgestellt, wurde
die
Beseitigung der Mängel veranlasst und welche Maßnahmen wurden
zur
Beseitigung der Mängel getroffen? Für den Fall, dass keine
Veranlassungen
getroffen wurden, geben Sie die Gründe bekannt.
11. Wurden
seitens des BMVIT seit Inkrafttretens des
BundesbahnstrukturG 2003 die
Repräsentationsspesen der SCHIG mbH
überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?