3723/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Walter Schopf, Hermann Krist
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend der plötzlichen und scheinbar willkürlichen Dienstzuteilung des Linzer
Polizeidirektors in des Bundesministerium für Inneres, Bereich Fremdenrecht
Entsprechenden
Medienberichte zufolge, wurde der Linzer Polizeidirektor Dr. Walter
Widholm mit Wirkung vom 19. Dezember 2005
überraschend dem Bundesministerium für
Inneres - Bereich Fremdenrecht dienstzugeteilt. In der diesbezüglichen
Berichterstattung
wird kolportiert, dass diese Zuteilung gegen den Willen des Herrn
Polizeidirektors
durchgeführt wurde, und dass es sich dabei um eine Vorgangsweise handelt, die
unter
bestimmten Gesichtspunkten auch als
politische Willkür betrachtet werden könnte.
Die
- bis dato als zeitlich begrenzt - angeordnete Versetzung des Linzer
Polizeidirektors
geschieht für Linz in einer höchst
sensiblen Phase. Allgemeinen Erfahrungen zufolge,
kommt es in der Vorweihnachtszeit zu einem Ansteigen der
Eigentumsdelikte, des
weiteren befindet sich die
oberösterreichische Landeshauptstadt zum aktuellen Zeitpunkt
bereits mitten in den sicherheitsdienstlichen Vorbereitungen zum Ratsvorsitz
Österreichs
im ersten Halbjahr 2006. Zuletzt fällt die Absenz des Polizeidirektors genau in
die Phase
des Jahreswechsel und der beginnenden Ballsaison, was im Konkreten
ebenfalls die
Notwendigkeit einer erfahrenen und
schlagkräftigen Polizeiführung erfordert.
Mitberücksichtigt, dass im Bereich der Stadt Linz
bereits heute mindestens 160
PolizistInnen im Außendienst fehlen, bedeutet diese Versetzung einen weiteren
Angriff auf
die Effektivität und Schlagkräftigkeit der Linzer Polizei, die sich in direkter
Linie sowohl auf
das subjektive
Sicherheitsgefühl der Linzerinnen und Linzer als auch auf die Anzahl der
Verbrechensdelikte auswirken kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin
für Inneres nachstehende Anfrage:
1)
Aus welchem Grund wurde Polizeidirektor Dr. Walter
Widholm dem
Bundesministerium
für Inneres dienstzugeteilt?
2)
Für welchen Zeitraum wurde diese Dienstzuteilung
verfügt?
3)
Haben Sie die in Rede stehende Dienstzuteilung von
Polizeidirektor Dr. Walter
Widholm persönlich
veranlasst?
4)
Wenn nein, wurden Sie über diese Dienstzuteilung vor der
Weiterleitung an
Polizeidirektor Dr. Widholm informiert?
5)
Falls die Zuteilung nicht durch die Ministerin verfügt
wurde: Wer hat diese
Maßnahme
im Bundesministerium für Inneres angeordnet und wer hat sie verfügt?
6)
Durch welche Person wurde Dr. Widholm die
Dienstzuteilung mitgeteilt?
7) Auf welchem Wege erfolgte die Mitteilung über die Dienstzuteilung?
8) In welcher Abteilung und Dienststelle wird
Polizeidirektor Widholm während seiner
Zuteilung verwendet?
9) Welche Aufgaben hat er dort zu erfüllen?
10) Ist er mit der Leitung der betreffenden Abteilung
oder Organisationseinheit im
Innenministerium betraut?
11) Aus welchen Gründen wurde Polizeidirektor Widholm
für seine Aufgabe im Rahmen
der Dienstzuteilung im Bundesministerium für Inneres ausgewählt?
12) Welche besonderen Voraussetzungen bringt
Polizeidirektor Widholm für die ihm
zugeteilte Aufgabe im Innenministerium mit?
13) Warum wurde anstelle des Dr. Widholm kein
Fachjurist aus dem Bereich der
Fremdenpolizei einer Bundespolizeidirektion für diese Aufgabe ausgewählt?
14) Warum waren Sie im Falle des Dr. Widholm als
verantwortliche Ressortministerin
nicht in der Lage rechtzeitig für anderes qualifiziertes Personal für die
Vollziehung
der neuen rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Fremdenpolizei zu
sorgen?
15) Aus welchen Gründen sind Sie zu so einer
Notmaßnahme - laut Medienberichten
angeordnet und vollzogen innerhalb weniger Tage - gezwungen?
16) Wird die Personalplanung in ihrem Ministerium
auch in anderen Fällen so wenig
vorausschauend vollzogen?
17) Wer leitet in der Zeit der Abwesenheit des Herrn
Polizeidirektors die
Bundespolizeidirektion Linz?
18) Welche Kosten verursacht diese Dienstzuteilung
dem Bundesministerium für Inneres
und seinen nachgeordneten Behörden?
19) Wie schlüsseln sich diese Kosten auf?
20) Wie hoch ist die Zuteilungsgebühr nach der
Reisegebührenvorschrift für die
Abgeltung dieser Maßnahme?
21)
Verursacht die Zuteilung des Polizeidirektors
Mehrdienstleistungen bei der
Bundespolizeidirektion Linz?
22)
Entstehen dadurch zusätzliche Kosten für die
Bundespolizeidirektion Linz oder das
Innenministerium?
23) Wie häufig werden Polizeidirektoren über mehrere
Wochen dem Bundesministerium
für Inneres dienstzugeteilt?
24) Bezug nehmend auf Frage 23: Welche Aufgaben hatten diese dabei zu erfüllen?
25)
Für welchen Zeitraum wurden in den Jahren 2000 bis 2005
Polizeidirektoren dem
Bundesministerium
für Inneres dienstzugeteilt?
26)
Beabsichtigen Sie in Zukunft weitere Polizeidirektoren
dem Bundesministerium für
Inneres dienstzuzuteilen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die Vollziehung
der
österreichischen
Gesetze mit dem im Ministerium vorhandenen Personal
sicherzustellen?
27)
Aus welchen Gründen verursachen Sie im Bereich der
österreichischen Polizei einen
ständigen, eklatanten Personalmangel?
28)
Wieviele Beamtinnen und Beamte sind im Bereich des
Stadtpolizeikommandos Linz
mit Stichtag 1.12.2005 tätig?
29)
Wieviele Beamtinnen und Beamte waren mit Sichtag
1.12.2004 im Bereich der
Sicherheitswache, des
Kriminaldienstes und der Sicherheitsverwaltung tätig?