3725/J XXII. GP
Eingelangt am
21.12.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Pressesprecher und Todesstrafe
Ein Bürger hat sich in einem e-mail an Sie gewandt, um Sie nach der Art Ihres Protests gegen die Todesstrafe zu fragen. In Ihrem Auftrag hat Herr Robert Gomsi geantwortet. In seinem Antwortmail hat er seine interne Korrespondenz mit gesandt. Darin steht:
Frage von „Robert Gomsi 14.12.2005 16:32:31: Was soll man dazu sagen?“
Antwort von „Carl Ferrari-Brunnenfeld 15.12.2005 09:06:01: hast schon geantwortet? i würd halt sagen, dass das rechtsstaatliche system jedes staates eine gewisse einwirkungsresistenz hat und protest von außenstehenden nur bedingt zulässig, möglich und wirksam ist. das österreichische system kennt die todesstrafe nicht, was auch gut ist (obwohls meine persönliche meinung nicht ist). nichts desto trotz dürfe man nicht vergessen, dass es sich beim hingerichteten um einen 4-fachen mörder handelt.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: