3729/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ausschluss betroffener Bürgerinnen und Bürger von der Mitwirkung an der "Strategischen Prüfung" neuer Transitstraßenprojekte
Das im Sommer 2005 mit einjähriger Verspätung beschlossene Gesetz über die „Strategische Prüfung Verkehr“ (SP-V-Gesetz, BGBl. I Nr. 96/2005) ist in den letzten Wochen erstmals zur Anwendung gekommen. Von der Regierung und einzelnen Landesregierungen wie insbesondere derjenigen von Niederösterreich und Kärnten wird die Aufnahme weiterer hochrangigen Straßen mit hohem Transitpotenzial in den Anhang des Bundesstraßengesetzes geplant. Konkret geht es dabei um
- zweite Transitstrecke Wien-Bratislava („Marchfeld-Schnellstraße“),
- Schnellstraße von und nach Tschechien über Hollabrunn,
- Schnellstraße von St. Pölten Richtung Süden,
- Spange zwischen der S1 bei und der Hansson-Kurve der Wiener Südosttangente,
- Schnellstraße anstelle der Triesterstraße zwischen Scheifling und Klagenfurt.
Für diese Projekte wurde im Oktober und November 2005 der nach SP-V-G vorgesehene sogenannte Umweltbericht öffentlich aufgelegt. Die in vielen Punkt völlig unzureichende „Qualität“ dieser Berichte ist zB in den über 40 Seiten umfassenden kritischen Stellungnahmen des BMLFUW im einzelnen dokumentiert.
Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit schriftlichen Stellungnahmen auf dem Post- oder Faxweg in dieses Verfahren einbringen wollten, wurden teilweise durch spezielle Kontaktaufnahmen seitens des BMVIT dazu aufgefordert, die Stellungnahme per e-mail einzubringen. Die Annahme von schriftlichen Stellungnahmen auf dem Postweg wurde seitens des BMVIT explizit verweigert.
Unabhängig davon, ob diese Vorgangsweise im Einklang mit der von der Regierungsmehrheit beschlossenen gesetzlichen Grundlage steht, ist sie jedenfalls bürgerInnenfeindlich. Sie hat sichtlich auch nicht nur zu Vereinfachungen, sondern auch zu Mehraufwand im Ressort geführt – es wurde zusätzlich herumtelefoniert, Telefonnummern mussten recherchiert werden etc. Nicht zuletzt ist derlei obrigkeitsstaatliches Gehabe ein weiteres Mosaiksteinchen im ständigen Bestreben des Verkehrsministers, ökologische Aspekte in der Infrastrukturpolitik und in der Verkehrspolitik generell zurückzudrängen – ein aus Sicht der Grünen und vieler von Infrastrukturprojekten nachteilig betroffener Menschen verhängnisvoller, menschen- und umweltfeindlicher Weg.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: