3733/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Michaela Sburny, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend anmeldepflichtige Beihilfen

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für Koordination unternehmensbezogener Wirtschaftsförderung aufgrund internationaler Verpflichtungen Österreichs; Angelegenheiten der Notifikation von Wirtschaftsförderungsaktionen und Beihilfenfällen der öffentlichen Stellen in Österreich und damit zusammenhängende Aufgaben aufgrund der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission; Angelegenheiten der Koordination und Vertretung Österreichs bei der Gestaltung der EU-Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen.

 

Am 8. November 2005 wurde in der Landesregierung mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ eine Subvention des Landes Niederösterreich an den Starkoch Toni Mörwald beschlossen. Die NÖ Landesregierung hat unter dem Titel "Sanierung der Mörwald GmbH" einen Direktzuschuss von 100.000 Euro und ein zinsenfreies Darlehen in der Höhe von 250.000 Euro beschlossen. Zusätzlich soll Mörwald von der im Landeseigentum stehenden Hypobank weitere 100.000 Euro und ein zinsenloses Darlehen in der Höhe von 250.000 Euro erhalten. Insgesamt würde das "Mörwald-Imperium" damit 700.000 Euro bekommen. Dieses Geschäftsstück wurde als "Verschluss-Akt" behandelt. Dabei handelt es sich um eine Wirtschaftsförderung an ein Unternehmen.

 

Gemäß Art. 87 und 88 EG-Vertrag und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sind staatliche Beihilfen auch an kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich anmeldepflichtig. Sollte es sich um so genannte „de minimis“-Beihilfen handeln, die einen Gesamtbetrag  von 100.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten, bestehen Sonderregelungen. Aber auch solche Beihilfen sind innerstaatlich jedenfalls dem BMWA zu melden.

 

Anmeldepflichtige Beihilfen müssen der Europäischen Kommission vorab rechtzeitig mitgeteilt werden und dürfen nicht gewährt werden, bevor die Europäische Kommission eine diesbezügliche Genehmigungsentscheidung erlassen hat.

 

Ausnahmen bestehen hinsichtlich Meldepflicht und Grenzwerten für Förderungen aufgrund notifizierter Förderungsaktionen bzw. Förderungsprogramme.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.                 Wurde vom Land Niederösterreich Förderungen an die Mörwald GmbH notifiziert? Wenn ja, welche, wann und in welcher Höhe?

2.                 Die am 8. November 2005 beschlossene Förderung an die Mörwald GesmbH besteht einerseits aus einem Zuschuss und andererseits aus einem zinslosen Darlehen. Zusätzlich soll die Mörwald GesmbH von der zu 100% im Landeseigentum stehenden Hypobank weitere 100.000 Euro und ein zinsenloses Darlehen in der Höhe von 250.000 Euro erhalten.

a.      Wie hoch ist die Direktbeihilfe des Landes von 100.000 Euro iSd Anmeldepflicht zu bewerten?

b.      Wie hoch ist das zinslose Darlehen von 250.000 Euro des Landes iSd Anmeldepflicht zu bewerten?

c.      Wie hoch ist die Direktbeihilfe der Hypobank von 100.000 Euro iSd Anmeldepflicht zu bewerten?

d.      Wie hoch ist das zinslose Darlehen von 250.000 Euro der Hypobank iSd Anmeldepflicht zu bewerten?

e.      Wie hoch ist diese Förderung insgesamt zu bewerten?

f.        Wurde diese Förderung von Niederösterreich gemeldet? Wenn nein, was sind die Konsequenzen?

g.      Wurde diese Förderung der Europäischen Kommission gemeldet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

3.                 Welche Förderungsaktionen bzw. Förderungsprogramme hat das Land Niederösterreich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemeldet?

4.                 Fällt die am 8. November 2005 beschlossene Beihilfe unter eine gemeldete Förderungsaktion bzw. Förderprogramm? Wenn, ja unter welche bzw. welches? Welche Auswirkung hat dies auf die Bewertung und Zulässigkeit der am 8. November beschlossenen Förderung?

5.                 Hat die Mörwald GmbH bzw. mit dieser verbundene Gesellschaften früher notifizierte Förderungen erhalten. Wenn ja, wann in welcher Höhe und für welchen Zweck? Wurden diese allfälligen früheren Förderungen der EU-Kommission gemeldet. Wenn nein, warum nicht?

6.                 Mörwald betreut auch die Kantine im BMF, die offenbar beträchtliche Zuschüsse des Ressorts erhält, um Speisen kostengünstig anbieten zu können. Wurden diese "Essenssubventionen" als Mörwald-Förderungen notifiziert und der EU-Kommission gemeldet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?