3741/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Sicherheit und Tempo 160-Versuch in Kärnten

Aussagen von Infrastrukturminister Gorbach zufolge ist beabsichtigt, ab 2. Mai
2006 die erste "Tempo 160 - Teststrecke" in Österreich auf einem zwölf
Kilometer langen Teilstück der Tauernautobahn (A10) zwischen Spittal Ost und
Paternion einzurichten. Für einen Zeitraum von 2-3 Monaten soll - sofern es die
Witterungs- und Verkehrsverhältnisse zulassen - die bis jetzt geltende
Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 30 Stundenkilometer überschritten
werden können. Dieses Vorhaben hat sehr intensive Diskussionen ausgelöst und
stößt auch in Kärnten großteils auf Ablehnung.

Ein Aspekt, der bisher nur sehr am Rande diskutiert wurde, ist die Frage der
Sicherheit bzw. des durch Tempo 160 erhöhten Risikos für die Einsatzkräfte bei
unvorhergesehenen Ereignissen wie zB. Verkehrsunfällen. Die Absicherung von
Unfallstellen kann bereits bei Tempo 130 km/h-Abschnitten ein extrem
risikoreiches Unterfangen darstellen; es ist davon auszugehen, dass noch höhere
Geschwindigkeiten und dadurch bedingte längere Anhaltewege zu einer
weiteren Erhöhung des Risikos führen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Inneres folgende

Anfrage:

1.  Stellt der geplante Tempo 160-Versuch auf der Kärntner Autobahn Ihrer
Ansicht nach ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Organe der Exekutive
und Einsatzkräfte vor allem bei unvorhergesehenen Ereignissen wie
Verkehrsunfällen oder Staus dar?

2.            Es wurde seitens des BMVIT angekündigt, dass die Exekutive auf dem
Tempo-160-Versuchs-Teilstück der Tauernautobahn besonders präsent
sein soll. In welcher Form soll dies erfolgen?

3.            Liegen Ihrem Ressort seitens der Kärntner Exekutive Stellungnahmen
zum Tempo 160-Versuch vor? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wurden
Bedenken bezüglich erhöhter Risken für die Exekutive bzw. die


Einsatzkräfte geäußert?

4.           Die Absicherung von Unfallstellen kann bereits bei Tempo 130 km/h ein
extrem risikoreiches Unterfangen darstellen. Welche Maßnahmen sind
seitens Ihres Ressorts beabsichtigt, um die Risken für die Mitabeiterlnnen
der Exekutive und der Einsatzkräfte während des Tempo-160-Versuches
zu minimieren?

5.           Wie viele MitarbeiterInnen der Exekutive wurden in den Jahren 2000-
2004 bei der Absicherung von Unfallstellen auf Autobahnen verletzt?

6.  Lässt sich die Argumentation des BMVIT, wonach „eine höhere
Geschwindigkeit auf bestimmten, gut ausgebauten Streckenabschnitten zu
keiner höheren Anzahl an Toten führt" aus Ihrer Sicht anhand von Zahlen
und Fakten bestätigen?