3742/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Jarolim, Puswald, Wittmann, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Genehmigung des Vereins V.E.Ö durch die BPD Wien.

In der Ausgabe der Zeitschrift Profil (Nr. 45 vom 07.11.2005) werden der
Vereinsbehörde, der Bundespolizeidirektion Wien, und dem in
Vereinsangelegenheiten zuständigen Bundesministerium für Inneres (BMI)
Gesetzesverstöße in Form der Nichtanwendung des Adelsaufhebungsgesetzes von
1919 vorgeworfen.

Die Vereinigung der Edelleute in Österreich (V.E.Ö.) ist eine Neuauflage einer
Vereinigung von Monarchisten, die 1938 verboten wurde. Bei Beantragung der
Gründung wurde von Seiten aller Gründer zu deren Namen der jeweilige Adelstitel
angefügt.

Die Vereinsbehörde jedoch sah diese Umstände offenbar nicht als ausreichend an,
um die Genehmigung zu verweigern und stattdessen die verwaltungsstrafrechtliche
Bestimmung des § 2 Adelsaufhebungsgesetzes anzuwenden.

Die Vorgehensweise der Behörde erscheint umso merkwürdiger, wenn man sich die
behördliche Praxis in der Vergangenheit ansieht: Seit dem Verbot im Jahr 1938
wurde die Erteilung einer Genehmigung für einen solchen Verein stets versagt. Nun
jedoch wird die Praxis völlig geändert - und dies ohne entsprechende Begründung
(Kommentar des zuständigen Beamten Rudolf Müllebner gegenüber Profil: „Warum
der Verein bewilligt wurde, unterliegt der Amtsverschwiegenheit"), was rechtsstaatlich
mehr als problematisch erscheint.

Da hier offensichtlich Gesetzesverstöße durch Unterlassen der Anwendung des
Adelsaufhebungsgesetzes 1919 vorliegen, trotz kritischer Nachfrage bei der Behörde
keine Einsicht gegeben ist und das BMI keinen Handlungsbedarf sieht, den Verein
V.E.Ö. nun entsprechend der österreichischen Rechtslage zu behandeln, stellen die
unten gefertigten Abgeordneten Jarolim, Genossinnen und Genossen, an die
Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE:

1.       Warum wurde der Verein V.E.Ö. genehmigt trotz offensichtlichen Verstoßes
gegen das österreichische Adelsaufhebungsgesetz aus 1919?

a.            Was genau waren die Aktivitäten der BPD Wien?

b.            Was genau waren die Aktivitäten des Bundesministerium für Inneres?

 


2.         Wieso wurde nicht stattdessen eine Verwaltungsstrafe nach § 2
Adelsaufhebungsgesetz 1919 ausgesprochen und die Genehmigung des Vereins
V.E.Ö. in Konformität mit der österreichischen Rechtslage verweigert?

3.            Gedenken Sie in dieser Causa eine Weisung zu erteilen?

a.      Wenn ja, welchen Inhalt wird die Weisung haben?

b.      Wenn nein, warum nicht?

4.            Werden in Hinkunft weitere Vereine genehmigt, deren Gründer bei der
Beantragung zusätzlich zu ihrem Namen rechtswidrig Adelstitel angeben?

a.            Wenn ja, warum?

b.            Wenn nein, warum nicht?

5.         Gibt es in dieser Causa einen Zusammenhang zwischen Ihrer Ehrung durch
die monarchistische Verbindung Elisabethina und der Genehmigung dieses
monarchistischen Vereins?

a.       Wenn ja, welche?

6.         Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Aristokratie und somit auch das Führen
von Adelstiteln nicht nur rechtswidrig, sondern auch mehr als unangebracht und
obsolet sind?