3748/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Sicherheit in der Zivilluftfahrt - Sicherheit auf Zivilflughäfen (EU-VO Nr.

2320/2002) III"

In der AB Nr. 1985/XXII.GP vom 07.09.2004 wurden die Fragen zur „Sicherheit in der
Zivilluftfahrt - Sicherheit auf Zivilflughäfen und Flugfeldern" einerseits nur teilweise vollständig
beantwortet. Andererseits müssen bestimmte Antworten gerade in Anbetracht der Polizeireform
Team 04 und neuer Sicherheitsrisiken (bzw. neuer Gefährdungspotentiale) hinterfragt werden.

Bestimmte Fragen müssen daher auch in dieser Anfrage wieder gestellt werden. So wurden
beispielsweise die Fragen 28 bis 48, 51, 70 bis 76 sowie 79 bis 80 unter Hinweis auf die
Zuständigkeit des BMI nicht beantwortet, obwohl das BMVIT als zuständige Behörde für die
Koordinierung und Überwachung der Durchführung des nationalen Sicherheitsprogramms
zuständig und verantwortlich ist. Das BMI hat wiederum einen Teil der gleichlautend gestellten
Fragen unter Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit nicht behandelt (AB Nr. 1931/XXII.GP).

Nicht nachvollziehbar ist weiters für die Fragesteller die Antwort des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie, dass der österreichische Nationalrat mit dem nationalen
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt nicht befasst werden muss und dafür keine Gesetze
und Verordnungen notwendig sind. Eine politisch nicht nachvollziehbare Darstellung, gerade in
Hinblick auf notwendige gesetzliche Regelungen (Sanktionen) gegenüber Airlines,
Flughafenbetreiber, privaten Sicherheitsunternehmen etc., durch die die Einhaltung der
Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 2320/2002 gewährleistet und durchgesetzt werden soll.

Aufgrund der vorliegenden Antworten (AB Nr. 1985/XXII.GP sowie Nr. 1931/XXII.GP) ist
somit bis heute nicht klar, ob alle europäischen Vorgaben in Österreich legislativ, wie
administrativ vollständig umgesetzt wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Technologie und Innovation nachstehende:

 


Anfrage:

1.  Muss das Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt (Art 5 EU-VO Nr. 2320/2002)
generell (z.B. im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft) überarbeitet werden?

2.              Wenn ja, was soll bzw. muss geändert werden?

3.              Sind auf europäischer Ebene Abänderungen bzw. Ergänzungen der EU-VO Nr. 2320/2002 in
der gültigen Fassung geplant? Wenn ja, welche?

4.              Sind für das Nationale Sicherheitsprogramm alle Verordnungen, Praktiken und Verfahren
erlassen und vollständig umgesetzt worden, um die Sicherheit der Zivilluftfahrt im
österreichischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten?

Wenn nein, warum nicht? Welche sind noch ausständig?

5.              Welche Rolle kommt hinsichtlich der Sicherheit in der Zivilluftfahrt dem staatlichen
Katastrophen- und Krisenmanagement (BMI) zu?

6.              Wie sieht die Kompetenzabgrenzung zwischen der Behörde, die für die Koordinierung und
Überwachung der Durchführung nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt
zuständig ist und dem staatlichen Katastrophen- und Krisenmanagement (BMI) aus?

7.              Wie viele Personen umfasst derzeit die Behörde, die für die Koordinierung und
Überwachung der Durchführung des nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt
verantwortlich ist? Wer sind diese Personen? Welches Budget ist für diese Behörde im Jahr
2005 und 2006 vorgesehen (Ersuche um Bekanntgabe der Budgetposten)?

8.              Wer sind die Mitglieder im Nationalen Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee für die
Zivilluftfahrt, dass das Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt beschlossen hat?
(Ersuche um monatliche Bekanntgabe)?

9.              Woraus ergibt sich die Rechtsgrundlage für das Nationale Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee,
das Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt - ohne Befassung der
gesetzgebenden Körperschaft, nämlich des Nationalrates - zu beschließen?

 


10.        Welche Ergebnisse erbrachten bislang die (regelmäßigen) Kontrollen seit Oktober 2004 auf
Einhaltung des nationalen Qualitätssicherheitsprogramms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
auf den österreichischen Zivilflughäfen? Wie viele Kontrollen wurden auf den einzelnen
Zivilflughäfen durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung der Kontrollen auf Flughäfen und
Ergebnisse)?

11.        Mussten die Sicherheitsprogramme der einzelnen Zivilflughäfen, die dem Nationalen
Sicherheitsprogramm zu entsprechen haben, für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft
überarbeitet werden? Wenn ja, was musste geändert werden?

12.        Welche Ergebnisse erbrachten bislang die Kontrollen durch die zuständige Behörde? Welche
Kontrollmaßnahmen werden bzw. wurden bereits vorgenommen? Wie oft wurde kontrolliert
(ersuche um Aufschlüsselung der Kontrollergebnisse auf die einzelnen Zivilflughäfen)?

13.        Welche Budgetmittel standen für das innerstaatliche Fortbildungsprogramm für die
Sicherheit der Zivilluftfahrt 2004 und 2005 dafür zur Verfügung (Ersuche am Angabe der
Budgetposition)? Welche Mittel werden 2006 zur Verfügung stehen?

14.        Werden in Österreich zur Zeit Maßnahmen angewandt, die unter Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts strenger sind, als die Maßnahmen dieser zitierten Verordnung?

15.        Wenn ja, welche Maßnahmen in welchen Bereichen?

16.        Wurden durch die EU-Kommission 2004 und 2005 weitere Inspektionen einschließlich einer
geeigneten Stichprobe von österreichischen Flughäfen durchgeführt (Art 7 Abs. 2)?

17.        Wenn ja, bei welchen Flughäfen wurden Mängel festgestellt? Wurden diese Mängel in der
Zwischenzeit schon behoben? Wenn nein, warum nicht?

18.        Welche Zivilflughäfen waren von diesen Inspektionen betroffen?

 


19.             Warum sind die Inspektionsberichte und die Antwort Österreichs (Art 7 Abs. 4 der VO) nach
Meinung des BMVIT dem Nationalrat (z.B. Innenausschuss, Ständiger Unterausschuss des
Innenausschusses) bzw. den Mitgliedern des Nationalrates selbst nicht zugänglich?

20.     Wurden Sanktionen wegen Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung 2320/2002
EWG gegenüber Österreich bzw. einzelnen Flughafenbetreiber erlassen (Art 12)?

21.     Wenn ja, worin bestanden diese?

22.     Wird auf Österreichs Zivilflughäfen die „Flughafensicherheit" (Zugangskontrolle,
Durchsuchung von Personal, mitgefühlten Gegenständen und Fahrzeugen, Objektschutz und
Streifengänge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten
Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 2 der Anlage)?

Wer ist für die „Flughafensicherheit" verantwortlich? Ist dafür die Exekutive, der
Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen verantwortlich?
Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

23.   Wie werden und durch wen die Abfertigungsgebäudebereiche, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind, auf Österreichs Zivilflughäfen ständig überwacht? Wie und durch wen
werden die Abfertigungsgebäude durch Streifen gesichert? Ist dafür die Exekutive, der
Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

24.   Wie werden andere öffentliche Bereiche, die eine Überwachung erfordern (unter anderem,
Einrichtungen, die sich immer auf der Landseite befinden, darunter reservierte Parkplätze
und sonstige öffentliche Parkplatzbereiche, Zufahrten zu Abfertigungsgebäuden und
öffentliche Zufahrtsstraßen, Aussichtsplattformen, Einrichtungen von Autovermietungen,
Taxistandplätze und Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie alle Hotelanlagen
auf dem Flughafengelände) durch die Exekutive kontrolliert? Wie und durch wen sowie in
welchem Umfang werden diese Bereiche durch Streifengänge gesichert, solange sie der
Öffentlichkeit zugänglich sind? Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private
Sicherheitsunternehmen verantwortlich?


Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

 

25.  Werden Technik- und Instandhaltungsbereiche auf Österreichs Zivilflughäfen durch Zäune
und Streifen geschützt? Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Umzäunung und von
flughafeneigenen Anlagen wie Anlagen zur Stromversorgung, Umspannstationen,
Navigationseinrichtungen, Kontrolltürmen und anderen Gebäuden, die von der
Flugsicherung genutzt werden, sowie von Kraftstoffversorgungsanlagen und
Kommunikationseinrichtungen getroffen worden? Welche besonderen Maßnahmen sind zur
Abwehr von Anschlägen gegen Kraftstoff- und Kommunikationseinrichtungen getroffen
worden? Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private
Sicherheitsunternehmen verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

26.  Wird die „Sicherheit von Luftfahrzeugen" (Luftfahrzeugdurchsuchungs- und prüfung,
Sicherung der Luftfahrzeuge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten
Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 3 der Anlage)? Wer ist für die Sicherheit von
Luftfahrzeugen verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

27. Wie und durch wen werden Luftfahrzeuge, die nicht im Dienst sind, einer Luftfahrzeug-
Sicherheitsdurchsuchung unterzogen? Wie und durch wen werden die Luftfahrzeuge bis zum
weiteren Abflug gesichert und bewacht? Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder
private Sicherheitsunternehmen verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

28. Wie und durch wen wird auf Österreichs Zivilflughäfen sichergestellt, dass die Flugzeuge die
im Dienst sind, überwacht werden, die ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu
entdecken? Ist dies Auftrag der Exekutive des Flughafenbetreibers oder privater
Sicherheitsunternehmen?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

 


29. Wie und durch wen wird der Zugang zu Luftfahrzeugen, die nicht im Dienst sind von
Fußstreifen oder motorisierten Streifen kontrolliert oder unter Überwachung zu stellen, die
ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu entdecken?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

30. Wird die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck" (Kontrolle von Fluggästen, Trennung
von Fluggästen, Kontrolle von Handgepäck, Kontrolle von Diplomaten) von der Exekutive,
dem Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 4 der
Anlage)?

Wer ist für die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck" verantwortlich?
Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

31. Wird die Zuordnung und Kontrolle von „aufgegebenem Gepäck" (Zuordnung, Kontrolle und
Schutz von aufgegebenem Gepäck) von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen, dem
Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 5 der
Anlage)? Wer ist für die Kontrolle von aufgegebenem Gepäck verantwortlich? Ist auf
Österreichs Zivilflughäfen die notwendige technische Ausstattung zur Kontrolle von
aufgegebenem Gepäck vorhanden (Punkt 5.2. der Anlage)?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

32.   Wird die Kontrolle von „Fracht, Kurier- und Expresssendungen" (Sicherheitskontrollen etc.)
von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen, reglementierten
Beauftragten oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 6 der Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle des gesamten Fracht-, Kurier-, Transfer- und Expressgut auf
Österreichs Zivilflughäfen (inkl. dieser Abfertigungsgebäude) zuständig?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

 


33.    Wie viele reglementierte Beauftragte zur Zeit sind auf Österreichs Zivilflughäfen benannt,
zugelassen oder anerkannt (Aufschlüsselung auf Zivilflughäfen)?

34.          Welche Probleme gab es bislang mit Fracht-, Kurier- und Expresssendungen? Welche
Zivilflughäfen waren von diesen Problemen betroffen?

35.    Wird die Kontrolle der „Post" (Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive,
Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, reglementierten Postbehörden/ Verwaltungen
oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 7 der Anlage)? Wer ist für die
Kontrolle von „Post" verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

36.     Wie viele und welche reglementierte Postbehörden/-verwaltungen wurden bislang durch die
zuständige Behörde benannt, zugelassen oder anerkannt?

37.             Wird die Kontrolle über die „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen"
(Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber
oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 8 der Anlage)? Wer ist für die
Kontrolle von „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen" verantwortlich?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

38.   Ist es richtig, dass die Sicherheitskontrolle von „Bordverpflegung und Bordvorräten" von
dem für die Luftfahrtunternehmen tätigen Lieferanten von vorgenommen werden muss
(Punkt 9 der Anlage)? Wenn ja, sind die notwendigen Sicherheitsbeauftragten dieser
bestellt?

Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

39.    Sind hinsichtlich der Kontrolle von „Reinigungsdiensten und Reinigungsartikel für
Luftfahrtunternehmen" (Sicherheitskontrollen etc.) die entsprechenden
Sicherheitsbeauftragten bestellt worden im Sinne dieser Verordnung? Nach welchen
Kriterien erfolgt die Zuverlässigkeitskontrolle im Sinne dieser Verordnung (Punkt 10 der
Anlage)? Welche Ausbildung benötigen Sicherheitsbeauftragte?


Wird es Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft geben? Wenn ja, welche?

40.     Werden die Sicherheitskontrollen für die „Allgemeine Luftfahrt" von der Exekutive,
Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen
vorgenommen (Punkt 11 der Anlage)?

41.     Wie oft wurden 2004 und 2005 bei den Sicherheitskontrollen auf den Zivilflughäfen -
gleichgültig von wem durchgeführt - verbotene Gegenstände (i.S. der Anlage)
beschlagnahmt (Ersuche um Bekanntgabe der verbotenen Gegenstände sowie um Auflistung
auf Jahre und Flughäfen)?

42.     Wie viele und welche privaten Sicherheitsunternehmen sind in Österreich auf den
Zivilflughäfen eingesetzt bzw. mit Sicherheitsaufgaben beauftragt? Wer ist jeweils der
Auftraggeber?

43.     Wie wird konkret die gesetzlich vorgeschriebene Verlässlichkeit der MitarbeiterInnen der
beauftragten Sicherheitsunternehmen auf Zivilflughäfen überprüft (Aufschlüsselung der
konkreten Überprüfungsmaßnahmen)?

44.     Welche Befähigungszeugnisse muss das so genannte Sicherheitspersonal besitzen (Punkt
12.2.3 der Anlage)?

45.     Welche konkreten Sanktionen sind in welchen Gesetzen vorgesehen, wenn gegen die
Bestimmungen der EU-VO 2320/2002 EWG bzw. geben das Nationale
Sicherheitsprogramm durch Airlines, Sicherheitsunternehmen, Flughafenbetreiber etc. für
die Zivilluftfahrt verstoßen wird?

46.     Wo sind diese Sanktionen konkret geregelt (Ersuche um Bekanntgabe der
Gesetzesbestimmungen)?

47.     Was hat sich aus Sicht des BMVIT seit der Polizeireform Team 04 hinsichtlich der
Rahmenbedingungen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt geändert?

 


48.      Sind nach dieser Polizeireform neue Probleme im Vollzug der VO 2320/2002 EWG
aufgetreten? Wenn ja, welche?

49.      Welche Geldsumme muss für Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt während der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft aufgewendet werden (z.B. für Airports)? Welche
technischen und baulichen Maßnahmen waren notwendig?

50.      Liegen bereits alle Sicherheitskonzepte für alle „Kleinflughäfen" bzw. „Flugfelder" in
Österreich vor? Wenn nein, wann werden diese vorliegen?