3750/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Studien hinsichtlich Überwachungsmaßnahmen Privater und

Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der österreichischen Exekutive.

Im Zuge der Debatte über die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes wurden Sie durch
eine Entschließung ersucht, eine Studie betreffend die grundsätzliche Frage der
datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen Privater mit Bild- und
Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglichen Räumen in
Auftrag zu geben und dem Nationalrat das Ergebnis dieser Prüfung zu übermitteln.
Des weiteren haben Sie im Rahmen des parlamentarischen Innenausschusses vom 30. 11.
2005 zugesagt, dass Sie eine Studie über die Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der
österreichischen Exekutive in Auftrag geben würden, weil bislang diesbezüglich nur eine
interne Studie vorliege, die nicht „repräsentativ" sei.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1. Haben Sie die Studie betreffend die grundsätzliche Frage der datenschutzrechtlichen
Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen Privater mit Bild- und
Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglichen
Räumen schon in Auftrag gegeben?

a)       Wenn ja, wann haben Sie dies getan, wer hat den Auftrag dafür bekommen, wann
wird die Studie fertig sein und wann wird sie dem Parlament übermittelt werden?

b)  Wenn nein, wann werden Sie die Studie in Auftrag geben und bis spätestens wann
wollen sie die Ergebnisse vorliegen haben?

 


2.   Haben Sie - wie dem Innenausschuss gegenüber zugesagt - eine Studie betreffend
Mitarbeiterzufriedenheit bereits in Auftrag gegeben?

a)       Wenn ja, wann haben Sie dies getan, wer hat den Auftrag dafür bekommen, wann
wird die Studie fertig sein und wann und in welcher Form werden deren Ergebnisse
der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament präsentiert werden?

b)  Wenn nein, wann werden Sie die Studie in Auftrag geben und bis spätestens
wann wollen sie die Ergebnisse vorliegen haben?

3.   Welche Vorkehrungen werden Sie treffen, damit die Studie betreffend
Mitarbeiterzufriedenheit im Bereich der Exekutive diesmal wirklich einen
repräsentativen Charakter haben wird?