3750/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Studien hinsichtlich Überwachungsmaßnahmen Privater und
Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der österreichischen Exekutive.
Im Zuge der Debatte über die Novellierung des
Sicherheitspolizeigesetzes wurden Sie durch
eine Entschließung
ersucht, eine Studie betreffend die grundsätzliche Frage der
datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen Privater mit
Bild- und
Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen
Orten bzw. in öffentlich zugänglichen Räumen in
Auftrag zu geben und dem Nationalrat das Ergebnis dieser Prüfung zu
übermitteln.
Des weiteren haben Sie im Rahmen des parlamentarischen Innenausschusses vom 30.
11.
2005 zugesagt, dass Sie eine Studie über die Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb
der
österreichischen Exekutive in Auftrag geben würden, weil bislang diesbezüglich
nur eine
interne Studie vorliege, die nicht „repräsentativ" sei.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie die Studie betreffend die
grundsätzliche Frage der datenschutzrechtlichen
Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen Privater mit Bild- und
Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglichen
Räumen schon in Auftrag gegeben?
a)
Wenn ja, wann haben Sie dies getan, wer hat den Auftrag
dafür bekommen, wann
wird die Studie
fertig sein und wann wird sie dem Parlament übermittelt werden?
b)
Wenn nein, wann werden Sie die Studie in Auftrag geben
und bis spätestens wann
wollen sie die
Ergebnisse vorliegen haben?
2. Haben
Sie - wie dem Innenausschuss gegenüber zugesagt - eine Studie betreffend
Mitarbeiterzufriedenheit bereits in Auftrag gegeben?
a)
Wenn ja, wann haben Sie dies getan, wer hat den Auftrag
dafür bekommen, wann
wird die Studie fertig sein und wann und in welcher Form werden deren
Ergebnisse
der Öffentlichkeit
bzw. dem Parlament präsentiert werden?
b)
Wenn nein, wann werden Sie die Studie in Auftrag geben
und bis spätestens
wann wollen sie die
Ergebnisse vorliegen haben?
3. Welche
Vorkehrungen werden Sie treffen, damit die Studie betreffend
Mitarbeiterzufriedenheit im Bereich der
Exekutive diesmal wirklich einen
repräsentativen Charakter haben wird?