3751/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rada, Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für innere Angelegenheiten
betreffend unerhörte „Vorladung" eines frei gewählten Bürgermeisters mittels
Exekutive
Zeitungsberichten zufolge kam es am 12. Dezember 2005 im
Bezirk Gänserndorf zu
einer gleichermaßen
unerhörten wie bis dato in der Zweiten Republik völlig
unüblichen Vorgangsweise seitens eines Landeshauptmannes. Wie aus den
Medienberichten hervorgeht, wurde der SPÖ-Bürgermeister Rainer Hübl aus
Großenzersdorf zu einem Gesprächstermin mit Landeshauptmann-Stellvertreter
Ernest Gabmann von Landeshauptmann Erwin Pröll unter Zuhilfenahme der
Exekutive verpflichtet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für innere
Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen oben beschriebene Begebenheit bekannt?
Wenn ja, wann und von wem wurden Sie davon in Kenntnis
gesetzt und wie
war Ihre Reaktion?
Wenn nein, was werden Sie, nachdem Sie nun von dieser
Begebenheit in
Kenntnis gesetzt
wurden, unternehmen?
2. Ist einem Landeshauptmann generell das Recht
eingeräumt, freigewählte
Mandatare mit der Exekutive zu Gesprächsterminen „vorzuführen“?
Wenn ja, welche Gesetzesmaterie bzw. welcher Erlass regelt diese
Kompetenz?
Wenn nein, welche Konsequenzen hat ein Zuwiderhandeln?
3. Ist es Ihres Wissens schon einmal vorgekommen,
dass ein Landeshauptmann
einen freigewählten Mandatar mittels Exekutive zur Wahrnehmung von
Gesprächsterminen „ermunterte"?
Wenn ja, um welche Fälle handelte es sich und wer war davon betroffen?
4. Werden Sie hinkünftig Vorkehrungen treffen, damit
derartige Vorfälle nicht
mehr passieren?
Wenn
ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Sie Ihre ExekutivbeamtInnen entsprechend
vorbereiten, dass ein
solcher Vorfall nicht mehr passiert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum
nicht?
6.
Wer hat im Falle des Bürgermeisters Hübl den Einsatz
seitens der Exekutive
angeordnet?
7.
Womit
wurde beschriebener Einsatz begründet?
8.
Teilen Sie unsere Sorge, dass derartige Vorfälle sehr
zum Schaden der
Demokratie und auch der österreichischen Exekutive sind?
Wenn nein, warum nicht?