3751/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Rada, Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für innere Angelegenheiten

betreffend unerhörte „Vorladung" eines frei gewählten Bürgermeisters mittels

Exekutive

Zeitungsberichten zufolge kam es am 12. Dezember 2005 im Bezirk Gänserndorf zu
einer gleichermaßen unerhörten wie bis dato in der Zweiten Republik völlig
unüblichen Vorgangsweise seitens eines Landeshauptmannes. Wie aus den
Medienberichten hervorgeht, wurde der SPÖ-Bürgermeister Rainer Hübl aus
Großenzersdorf zu einem Gesprächstermin mit Landeshauptmann-Stellvertreter
Ernest Gabmann von Landeshauptmann Erwin Pröll unter Zuhilfenahme der
Exekutive verpflichtet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für innere
Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.   Ist Ihnen oben beschriebene Begebenheit bekannt?

Wenn ja, wann und von wem wurden Sie davon in Kenntnis gesetzt und wie
war Ihre Reaktion?

Wenn nein, was werden Sie, nachdem Sie nun von dieser Begebenheit in
Kenntnis gesetzt wurden, unternehmen?

2.   Ist einem Landeshauptmann generell das Recht eingeräumt, freigewählte
Mandatare mit der Exekutive zu Gesprächsterminen „vorzuführen“?
Wenn ja, welche Gesetzesmaterie bzw. welcher Erlass regelt diese
Kompetenz?

Wenn nein, welche Konsequenzen hat ein Zuwiderhandeln?


3.   Ist es Ihres Wissens schon einmal vorgekommen, dass ein Landeshauptmann
einen freigewählten Mandatar mittels Exekutive zur Wahrnehmung von
Gesprächsterminen „ermunterte"?

Wenn ja, um welche Fälle handelte es sich und wer war davon betroffen?

4.   Werden Sie hinkünftig Vorkehrungen treffen, damit derartige Vorfälle nicht
mehr passieren?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

5.   Werden Sie Ihre ExekutivbeamtInnen entsprechend vorbereiten, dass ein
solcher Vorfall nicht mehr passiert?

Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

6.             Wer hat im Falle des Bürgermeisters Hübl den Einsatz seitens der Exekutive
angeordnet?

7.             Womit wurde beschriebener Einsatz begründet?

8.             Teilen Sie unsere Sorge, dass derartige Vorfälle sehr zum Schaden der
Demokratie und auch der österreichischen Exekutive sind?

Wenn nein, warum nicht?