3754/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend die Praxis der Zahlung von Treueprämien durch Sozialversicherungsträger

 

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung 3414/AB XXII. GP ersuchen wir um Auskunft betreffend die Praxis der Zahlung von Treueprämien durch Sozialversicherungsträger.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage zahlte die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus eine Treueprämie? Wie lautet diese Rechtsgrundlage im Wortlaut?

 

  1. An wen und unter welchen Umständen bzw. Bedingungen wurde die Treueprämie bezahlt?

 

  1. Wie wurde die Höhe der zu bezahlenden Prämie berechnet?

 

  1. Wird eine derartige Treueprämie auch von anderen Sozialversicherungsträgern bezahlt?

    4.1. Wenn ja: von welchen (unter Beantwortung jeweils der Fragen 1-3 bezogen auf die jeweilige, Treueprämien bezahlenden Kassen)?

 

  1. Ist die so genannte Treueprämie auch von der nunmehrigen Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau zu bezahlen?

 

  1. Ist die Beantwortung der Frage 4a so zu verstehen, dass die VAEB (unter zu Grundelegung der Zahlen der letzten zehn Jahre) in den kommenden Jahren weiterhin mit einer Reduktion der Versichertenzahlen um ca. 1700 aus dem Kreis der ehemaligen VAE-Versicherten und von ca. 500 Versicherten aus dem Kreise der VADÖB-Versicherten rechnet?

 

  1. Sind die Antworten der Fragen 5 c sowie 5 d so zu verstehen, dass andere Versicherungsträger vor 1995 Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds geleistet haben?
    7.1. Wenn ja: Welche und in welchen Zeiträumen seit 1957?