Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend die
Praxis der Zahlung von Treueprämien durch Sozialversicherungsträger
Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung
3414/AB XXII. GP ersuchen wir um Auskunft betreffend die Praxis der Zahlung von
Treueprämien durch Sozialversicherungsträger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
folgende
ANFRAGE:
- Auf welcher Rechtsgrundlage zahlte die Versicherungsanstalt des
österreichischen Bergbaus eine Treueprämie? Wie lautet diese
Rechtsgrundlage im Wortlaut?
- An wen und unter welchen Umständen bzw. Bedingungen wurde die
Treueprämie bezahlt?
- Wie wurde die Höhe der zu bezahlenden Prämie berechnet?
- Wird eine derartige Treueprämie auch von anderen
Sozialversicherungsträgern bezahlt?
4.1. Wenn ja: von welchen (unter Beantwortung jeweils der Fragen 1-3
bezogen auf die jeweilige, Treueprämien bezahlenden Kassen)?
- Ist die so genannte Treueprämie auch von der nunmehrigen
Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau zu bezahlen?
- Ist die Beantwortung der Frage 4a so zu verstehen, dass die
VAEB (unter zu Grundelegung der Zahlen der letzten zehn Jahre) in den
kommenden Jahren weiterhin mit einer Reduktion der Versichertenzahlen um
ca. 1700 aus dem Kreis der ehemaligen VAE-Versicherten und von ca. 500
Versicherten aus dem Kreise der VADÖB-Versicherten rechnet?
- Sind die Antworten der Fragen 5 c sowie 5 d so zu verstehen,
dass andere Versicherungsträger vor 1995 Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds
geleistet haben?
7.1. Wenn ja: Welche und in welchen Zeiträumen seit 1957?