3756/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Entkernung Gerichtsgebäude Riemergasse

 

 

Das ehemalige Gerichtsgebäude in Wien I, Riemergasse 7, mit seinen Verhandlungssälen, Repräsentationsräumen und prächtigen Stiegenhäusern steht als charakteristischer Bau des Jugendstils in seiner Gesamtheit, innen und außen unter Denkmalschutz.

Das Gebäude wurde vor wenigen Jahren mit rund S 160 Mio. im Innenbereich generalsaniert. Sogar die Feuerschutztüren wurden stilgerecht nachgebaut.

Bis zu seiner Räumung vor zwei Jahren war es zweckgemäß genutzt worden.

Nach einer Weisung des damaligen Justizministers Böhmdorfer musste das Gericht  - trotz Protests der Richter und Staatsanwälte - in den neuen City Tower umziehen, obwohl dieser keine entsprechend großen Verhandlungssäle hat.

Das Gerichtsgebäude wurde anschließend zum Verkauf angeboten und schließlich an eine internationale Hotelkette verkauft. Obwohl den neuen Besitzern der umfassende Denkmalschutz vor dem Kauf bekannt war, möchten sie für eine  lukrativere Nutzung die prächtigen Stiegenhäuser demolieren, was einer Entkernung des Gebäudes gleichkommt. Das Bundesdenkmalamt hat aber aufgrund des rechtskräftigen Denkmalschutzes jegliche Entkernung der Innenarchitektur abgelehnt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Werden Sie als zuständige Ministerin durch Weisung an das Bundesdenkmalamt die Aushöhlung des Gebäudes ermöglichen und damit die denkmalgeschützte Innenarchitektur zerstören lassen?