3756/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Entkernung Gerichtsgebäude Riemergasse
Das ehemalige Gerichtsgebäude in Wien I, Riemergasse 7, mit seinen
Verhandlungssälen, Repräsentationsräumen und prächtigen Stiegenhäusern steht
als charakteristischer Bau des Jugendstils in seiner Gesamtheit, innen und
außen unter Denkmalschutz.
Das Gebäude wurde
vor wenigen Jahren mit rund S 160 Mio. im Innenbereich generalsaniert. Sogar
die Feuerschutztüren wurden stilgerecht nachgebaut.
Bis zu seiner
Räumung vor zwei Jahren war es zweckgemäß genutzt worden.
Nach einer
Weisung des damaligen Justizministers Böhmdorfer musste das Gericht - trotz Protests der Richter und
Staatsanwälte - in den neuen City Tower umziehen, obwohl dieser keine
entsprechend großen Verhandlungssäle hat.
Das Gerichtsgebäude wurde anschließend zum Verkauf angeboten und schließlich an eine internationale Hotelkette verkauft. Obwohl den neuen Besitzern der umfassende Denkmalschutz vor dem Kauf bekannt war, möchten sie für eine lukrativere Nutzung die prächtigen Stiegenhäuser demolieren, was einer Entkernung des Gebäudes gleichkommt. Das Bundesdenkmalamt hat aber aufgrund des rechtskräftigen Denkmalschutzes jegliche Entkernung der Innenarchitektur abgelehnt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Werden Sie als zuständige Ministerin durch Weisung an das Bundesdenkmalamt die Aushöhlung des Gebäudes ermöglichen und damit die denkmalgeschützte Innenarchitektur zerstören lassen?