3760/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Auslandsdienstreisen
Obwohl in den letzten Jahren in mehreren
Anfrageserien von Abgeordneten versucht
wurde, einen Überblick über die Dienstreisen
von Mitgliedern der Bundesregierung
bzw. der einzelnen Ressorts zu
erhalten, waren die Antworten der
Ressortverantwortlichen von sehr
unterschiedlicher Qualität bzw. teilweise
ausweichend.
So wurden in
einzelnen Anfragebeantwortungen zwar die Dienstreisen der
ressortverantwortlichen
Minister, nicht aber die der Staatssekretäre angeführt. In
einigen
Anfragebeantwortungen wurden bei Dienstreisen, die im Rahmen der EU-
Ministerratstätigkeit
absolviert wurden, die Kosten ohne bzw. mit Abzug der
pauschalierten
Ersätze durch die EU angegeben.
Während die
überwiegende Mehrheit der Ressorts sich durchaus imstande sah, die
Fragen
nach den Kosten für Dienstreisen aller Personen des Ressorts zu
beantworten,
gab es einzelne Ressorts, die trotz Kostenstellenrechnung sich
außerstande sahen, diese Fragen zu beantworten, was die Frage aufwirft, nach
welchen
buchhalterischen Grundsätzen diese Ressorts geführt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Welche
Auslandsdienstreisen wurden von Ihnen bzw. Ihrem Staatssekretär
absolviert
a) im Jahr 2005
b) im Jahr
2004
c) im Jahr
2003?
2). Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Dienstreisen
a)
ohne
b)
mit
allfälliger Refundierung durch die EU?
3). Wieviele
Mitglieder Ihres Kabinetts bzw. des Kabinetts Ihres Staatsekretärs
haben
Sie bzw. Ihr Staatssekretär bei den einzelnen Auslandsdienstreisen in den
Jahren 2005, 2004 und
2003 begleitet?
4). Wie hoch waren
die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs-
und
Übernachtungskosten)
für diese KabinettsmitarbeiterInnen, getrennt nach einzelnen
Dienstreisen?
5). Wieviele
sonstigen MitarbeiterInnen Ihres Ressorts haben Sie bzw. Ihren
Staatssekretär bei
den einzelnen Dienstreisen begleitet?
6). Wie hoch waren die Reisekosten
(inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten)
bei den einzelnen Dienstreisen für diese MitarbeiterInnen?
7). Wieviele sonstigen Personen
außerhalb Ihres Ressorts haben an Ihren
Dienstreisen bzw.
denen Ihres Staatssekretärs teilgenommen, für die Ihrem Ressort
Kosten erwachsen sind?
8). Wie hoch waren die Reisekosten
(inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten)
bei den einzelnen Dienstreisen für diese Personen?
9). Wie hoch sind die Gesamtkosten
(Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten)
innerhalb Ihres Ressorts jeweils für die Jahre 2003. 2004
und 2005
aufgegliedert nach
a)
Dienstreisen
b)
Auslandsdienstreisen
(exkl. bzw. inkl. allfälliger Refundierung durch die EU)?
10). Falls Sie die Frage 9 unter
Hinweis darauf, dass die Beantwortung dieser Frage
einen nicht zu
rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde, zu umgehen
versucht haben:
a)
welche Kostenstellenrechnung wird in Ihrem Ressort
angewendet, die eine
diesbezügliche
Antwort verunmöglicht?
b)
warum
können andere Ressorts die Frage 9 beantworten und Sie nicht?
c)
wie stellen Sie sich vor, dass Abgeordnete von ihrem Recht
auf Kontrolle der
Administration
Gebrauch machen können, wenn Sie grundlegende Auskünfte
über die sparsame und
effiziente Verwendung von Steuermitteln verweigern?