3760/J XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Auslandsdienstreisen

Obwohl in den letzten Jahren in mehreren Anfrageserien von Abgeordneten versucht
wurde, einen Überblick über die Dienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung
bzw. der einzelnen Ressorts zu erhalten, waren die Antworten der
Ressortverantwortlichen von sehr unterschiedlicher Qualität bzw. teilweise
ausweichend.

So wurden in einzelnen Anfragebeantwortungen zwar die Dienstreisen der
ressortverantwortlichen Minister, nicht aber die der Staatssekretäre angeführt. In
einigen Anfragebeantwortungen wurden bei Dienstreisen, die im Rahmen der EU-
Ministerratstätigkeit absolviert wurden, die Kosten ohne bzw. mit Abzug der
pauschalierten Ersätze durch die EU angegeben.

Während die überwiegende Mehrheit der Ressorts sich durchaus imstande sah, die
Fragen nach den Kosten für Dienstreisen aller Personen des Ressorts zu
beantworten, gab es einzelne Ressorts, die trotz Kostenstellenrechnung sich
außerstande sahen, diese Fragen zu beantworten, was die Frage aufwirft, nach
welchen buchhalterischen Grundsätzen diese Ressorts geführt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1). Welche Auslandsdienstreisen wurden von Ihnen bzw. Ihrem Staatssekretär
absolviert

a) im Jahr 2005

b) im Jahr 2004

c) im Jahr 2003?

2). Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Dienstreisen

a)            ohne

b)            mit allfälliger Refundierung durch die EU?

3). Wieviele Mitglieder Ihres Kabinetts bzw. des Kabinetts Ihres Staatsekretärs
haben Sie bzw. Ihr Staatssekretär bei den einzelnen Auslandsdienstreisen in den
Jahren 2005, 2004 und 2003 begleitet?


4). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) für diese KabinettsmitarbeiterInnen, getrennt nach einzelnen
Dienstreisen?

5). Wieviele sonstigen MitarbeiterInnen Ihres Ressorts haben Sie bzw. Ihren
Staatssekretär bei den einzelnen Dienstreisen begleitet?

6). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) bei den einzelnen Dienstreisen für diese MitarbeiterInnen?

7). Wieviele sonstigen Personen außerhalb Ihres Ressorts haben an Ihren
Dienstreisen bzw. denen Ihres Staatssekretärs teilgenommen, für die Ihrem Ressort
Kosten erwachsen sind?

8). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) bei den einzelnen Dienstreisen für diese Personen?

9). Wie hoch sind die Gesamtkosten (Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) innerhalb Ihres Ressorts jeweils für die Jahre 2003. 2004
und 2005 aufgegliedert nach

a)            Dienstreisen

b)            Auslandsdienstreisen (exkl. bzw. inkl. allfälliger Refundierung durch die EU)?

10). Falls Sie die Frage 9 unter Hinweis darauf, dass die Beantwortung dieser Frage
einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde, zu umgehen
versucht haben:

a)            welche Kostenstellenrechnung wird in Ihrem Ressort angewendet, die eine
diesbezügliche Antwort verunmöglicht?

b)            warum können andere Ressorts die Frage 9 beantworten und Sie nicht?

c)             wie stellen Sie sich vor, dass Abgeordnete von ihrem Recht auf Kontrolle der
Administration Gebrauch machen können, wenn Sie grundlegende Auskünfte
über die sparsame und effiziente Verwendung von Steuermitteln verweigern?