3761/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend Auslandsdienstreisen
Obwohl in den
letzten Jahren in mehreren Anfrageserien von Abgeordneten versucht
wurde,
einen Überblick über die Dienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung
bzw.
der einzelnen Ressorts zu erhalten, waren die Antworten der
Ressortverantwortlichen
von sehr unterschiedlicher Qualität bzw. teilweise
ausweichend.
So wurden in einzelnen Anfragebeantwortungen zwar die
Dienstreisen der
ressortverantwortlichen Minister, nicht aber
die der Staatssekretäre angeführt. In
einigen Anfragebeantwortungen wurden bei Dienstreisen, die im Rahmen der EU-
Ministerratstätigkeit absolviert
wurden, die Kosten ohne bzw. mit Abzug der
pauschalierten Ersätze durch die EU
angegeben.
Während die überwiegende Mehrheit der
Ressorts sich durchaus imstande sah, die
Fragen nach den Kosten für Dienstreisen aller
Personen des Ressorts zu
beantworten, gab es einzelne
Ressorts, die trotz Kostenstellenrechnung sich
außerstande sahen, diese Fragen zu
beantworten, was die Frage aufwirft, nach
welchen buchhalterischen Grundsätzen diese Ressorts geführt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1).
Welche Auslandsdienstreisen wurden von Ihnen absolviert
a)
im Jahr 2005
b)
im Jahr 2004
c)
im Jahr 2003?
2). Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Dienstreisen
a)
ohne
b)
mit allfälliger Refundierung durch die EU?
3). Wieviele
Mitglieder Ihres Kabinetts haben Sie bei den einzelnen
Auslandsdienstreisen
in den Jahren 2005, 2004 und 2003 begleitet?
4). Wie hoch waren
die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs-
und
Übernachtungskosten)
für diese KabinettsmitarbeiterInnen, getrennt nach einzelnen
Dienstreisen?
5). Wieviele sonstigen
MitarbeiterInnen Ihres Ressorts haben Sie bei den einzelnen
Dienstreisen
begleitet?
6). Wie hoch waren die Reisekosten
(inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten)
bei den einzelnen Dienstreisen für diese MitarbeiterInnen?
7). Wieviele sonstigen Personen
außerhalb Ihres Ressorts haben an Ihren
Dienstreisen
teilgenommen, für die Ihrem Ressort Kosten erwachsen sind?
8). Wie hoch waren
die Reisekosten /inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten)
bei den einzelnen Dienstreisen für diese Personen?
9). Wie hoch sind die
Gesamtkosten (Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten)
innerhalb Ihres Ressorts jeweils für die Jahre 2003. 2004
und
2005 aufgegliedert nach
a)
Dienstreisen
b)
Auslandsdienstreisen
(exkl. bzw. inkl. allfälliger Refundierung durch die EU)?
10). Falls Sie die
Frage 9 unter Hinweis darauf, dass die Beantwortung dieser Frage
einen nicht zu
rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde, zu umgehen
versucht haben:
a)
welche Kostenstellenrechnung wird in Ihrem Ressort angewendet,
die eine
diesbezügliche
Antwort verunmöglicht?
b)
warum
können andere Ressorts die Frage 9 beantworten und Sie nicht?
c)
wie stellen Sie sich vor, dass Abgeordnete von ihrem Recht
auf Kontrolle der
Administration
Gebrauch machen können, wenn Sie grundlegende Auskünfte
über die sparsame und
effiziente Verwendung von Steuermitteln verweigern?