3767/J XXII. GP
Eingelangt am 21.12.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Auslandsdienstreisen
Obwohl in den letzten Jahren in mehreren
Anfrageserien von Abgeordneten versucht wurde, einen Überblick über die Dienstreisen von Mitgliedern der
Bundesregierung bzw. der einzelnen Ressorts zu erhalten, waren die Antworten
der Ressortverantwortlichen von sehr unterschiedlicher Qualität bzw. teilweise
ausweichend.
So wurden in einzelnen Anfragebeantwortungen zwar die Dienstreisen der
ressortverantwortlichen Minister, nicht aber die der Staatssekretäre angeführt.
In einigen Anfragebeantwortungen wurden bei Dienstreisen, die im Rahmen der EU-Ministerratstätigkeit
absolviert wurden, die Kosten ohne bzw. mit Abzug der pauschalierten Ersätze
durch die EU angegeben.
Während die überwiegende Mehrheit der Ressorts sich durchaus imstande sah, die Fragen nach den Kosten für Dienstreisen aller Personen des Ressorts zu beantworten, gab es einzelne Ressorts, die trotz Kostenstellenrechnung sich außerstande sahen, diese Fragen zu beantworten, was die Frage aufwirft, nach welchen buchhalterischen Grundsätzen diese Ressorts geführt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Welche Auslandsdienstreisen wurden von Ihnen
absolviert
a)
im Jahr 2005
b)
im Jahr 2004
c)
im Jahr
2003?
2). Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Dienstreisen
a)
ohne
b)
mit
allfälliger Refundierung durch die EU?
3). Wieviele Mitglieder Ihres Kabinetts haben Sie bei den einzelnen
Auslandsdienstreisen in den Jahren 2005, 2004 und 2003 begleitet?
4). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel ,Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) für diese KabinettsmitarbeiterInnen, getrennt nach
einzelnen Dienstreisen?
5). Wieviele sonstigen MitarbeiterInnen Ihres Ressorts haben Sie bei den
einzelnen Dienstreisen begleitet?
6). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) bei den einzelnen Dienstreisen für diese MitarbeiterInnen?
7). Wieviele sonstigen Personen außerhalb Ihres Ressorts haben an Ihren
Dienstreisen teilgenommen, für die Ihrem Ressort Kosten erwachsen sind?
8). Wie hoch waren die Reisekosten /inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) bei den einzelnen Dienstreisen für diese Personen?
9). Wie hoch sind die Gesamtkosten (Reisemittel, Verpflegungs- und
Übernachtungskosten) innerhalb Ihres Ressorts jeweils für die Jahre 2003. 2004 und 2005 aufgegliedert nach
a)
Dienstreisen
b)
Auslandsdienstreisen
(exkl. bzw. inkl. allfälliger Refundierung durch die EU)?
10). Falls Sie die Frage 9 unter Hinweis darauf, dass die Beantwortung
dieser Frage einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde,
zu umgehen versucht haben:
a)
welche
Kostenstellenrechnung wird in Ihrem Ressort angewendet, die eine diesbezügliche
Antwort verunmöglicht?
b)
warum können
andere Ressorts die Frage 9 beantworten und Sie nicht?
c)
wie stellen
Sie sich vor, dass Abgeordnete von ihrem Recht auf Kontrolle der Administration
Gebrauch machen können, wenn Sie grundlegende Auskünfte über die sparsame und
effiziente Verwendung von Steuermitteln verweigern?