3769/J XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Anton Heinzl

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend österreichische Außenpolitik und Kroatien

Österreich hat sich im Oktober 2005 im besonderen Ausmaß für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen der EU mit Kroatien eingesetzt.

Über die Medien wurde einige Woche nach der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit
Kroatien bekannt, dass Österreich und Kroatien Ende November 2005 ein bilaterales
Abkommen paraphiert haben, das vorsieht, nunmehrige Österreicher, die als jugoslawische
Staatsbürger nach 1945 enteignet wurden, zu entschädigen. Der österreichische Ministerrat
hat dieses Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über
Entschädigungsfragen im Dezember 2005 beschlossen.

Medienberichten zufolge, hätten auch Österreichs EU-Botschafter Gregor Woschnagg und
seine Familie auf Grund dieses Abkommen Anspruch auf entsprechende
Entschädigungszahlungen. „Aber nicht nur die eher kleinbäuerlichen Donauschwaben, auch
manche Vertreter des ehemaligen jugoslawischen Kapitals hätten Anspruch auf Restitution.
Zum Beispiel die Familie Vosnjak alias Woschnagg, nach 1945 enteignete Lederfabrikanten
aus Slowenien mit kroatischen Besitzungen. Ein Erbe wäre damit auch Gregor Woschnagg,
der nicht nur als ,Entdecker' von Ursula Plassnik gilt, sondern auch als Österreichs EU-
Botschafter in Brüssel maßgeblich an Verhandlungen über Kroatiens EU-Reife beteiligt war"
(Falter, 14.12. 2005). Der Zeitschrift „Falter" zufolge hätte insbesondere ein Cousin von EU-
Botschafter Woschnagg im Falle eines rechtskräftigen Abkommens Anspruch auf mehrere
Immobilien in der boomenden kroatischen Hauptstadt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende


Anfrage:

1.             Ist es zutreffend, dass Österreichs Botschafter bei der EU und seine Familie
Anspruch auf Entschädigungszahlungen hätten, sollte das im November 2005
paraphierte bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Kroatien rechtskräftig
werden?

2.             Weshalb wurden diese persönlichen und familiären Interessen in Bezug auf
Kroatien nicht von vornherein offengelegt?

3.             Waren Ihnen diese persönlichen und familiären Interessen von Österreichs EU-
Botschafter in Bezug auf Kroatien bekannt? Wenn ja, seit wann?

4.    Können Sie ausschließen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem
bilateralen Abkommen und Österreichs EU-Beitrittsunterstützung für Kroatien
gibt? Wenn ja, weshalb?

5.              Hat es zwischen Ihnen und Österreichs EU-Botschafter Gespräche über dieses
bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Kroatien gegeben?

6.              Ist es zutreffend, dass die slowenischen Besitzungen der Familie Woschnagg Teil
des österreichischen Dossiers für die Beitrittsverhandlungen mit Slowenien
waren? Wenn ja, weshalb?

7.              Welche Vorkehrungen gibt es, um sicherzustellen, dass persönliche und familiäre
Interessen hochrangiger Mitarbeiter des BMaA keinen Einfluss auf die
Gestaltung der österreichischen Außenpolitik haben?