3769/J XXII. GP
Eingelangt am 12.01.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Anton Heinzl
und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend österreichische Außenpolitik und Kroatien
Österreich hat sich im Oktober 2005 im besonderen Ausmaß
für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen
der EU mit Kroatien eingesetzt.
Über die Medien wurde einige Woche nach der Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit
Kroatien bekannt,
dass Österreich und Kroatien Ende November 2005 ein bilaterales
Abkommen paraphiert haben, das vorsieht,
nunmehrige Österreicher, die als jugoslawische
Staatsbürger nach 1945 enteignet wurden, zu entschädigen. Der österreichische
Ministerrat
hat dieses Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik
Kroatien über
Entschädigungsfragen im Dezember 2005 beschlossen.
Medienberichten
zufolge, hätten auch Österreichs EU-Botschafter Gregor Woschnagg und
seine Familie auf Grund dieses Abkommen Anspruch auf entsprechende
Entschädigungszahlungen. „Aber nicht nur die eher kleinbäuerlichen
Donauschwaben, auch
manche Vertreter des ehemaligen jugoslawischen Kapitals hätten Anspruch auf
Restitution.
Zum Beispiel die Familie Vosnjak alias Woschnagg, nach 1945 enteignete
Lederfabrikanten
aus Slowenien mit kroatischen Besitzungen. Ein Erbe wäre damit auch Gregor
Woschnagg,
der nicht nur als ,Entdecker' von Ursula
Plassnik gilt, sondern auch als Österreichs EU-
Botschafter in Brüssel maßgeblich an
Verhandlungen über Kroatiens EU-Reife beteiligt war"
(Falter, 14.12. 2005). Der Zeitschrift „Falter" zufolge hätte
insbesondere ein Cousin von EU-
Botschafter Woschnagg im Falle eines rechtskräftigen Abkommens Anspruch auf
mehrere
Immobilien in der boomenden kroatischen Hauptstadt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist
es zutreffend, dass Österreichs Botschafter bei der EU und seine Familie
Anspruch auf Entschädigungszahlungen hätten, sollte das im November 2005
paraphierte bilaterale Abkommen zwischen
Österreich und Kroatien rechtskräftig
werden?
2.
Weshalb
wurden diese persönlichen und familiären Interessen in Bezug auf
Kroatien nicht von vornherein offengelegt?
3.
Waren Ihnen diese persönlichen und familiären Interessen
von Österreichs EU-
Botschafter in Bezug
auf Kroatien bekannt? Wenn ja, seit wann?
4. Können
Sie ausschließen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem
bilateralen Abkommen und Österreichs
EU-Beitrittsunterstützung für Kroatien
gibt? Wenn ja, weshalb?
5.
Hat es zwischen Ihnen und Österreichs EU-Botschafter
Gespräche über dieses
bilaterale Abkommen
zwischen Österreich und Kroatien gegeben?
6.
Ist es zutreffend, dass die slowenischen Besitzungen der
Familie Woschnagg Teil
des österreichischen
Dossiers für die Beitrittsverhandlungen mit Slowenien
waren? Wenn ja, weshalb?
7.
Welche Vorkehrungen gibt es, um sicherzustellen, dass
persönliche und familiäre
Interessen
hochrangiger Mitarbeiter des BMaA keinen Einfluss auf die
Gestaltung der österreichischen Außenpolitik haben?