3774/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Auslandsdienstreisen

 

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

 

da irrtümlich Ihr Staatssekretär in der Anfrage 3759/J nicht erwähnt wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten diese Anfrage nochmals mit der Erweiterung um Ihren Staatssekretär:

 

Obwohl in den letzten Jahren in mehreren Anfrageserien von Abgeordneten versucht wurde, einen  Überblick über die Dienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. der einzelnen Ressorts zu erhalten, waren die Antworten der Ressortverantwortlichen von sehr unterschiedlicher Qualität bzw. teilweise ausweichend.

So wurden in einzelnen Anfragebeantwortungen zwar die Dienstreisen der ressortverantwortlichen Minister, nicht aber die der Staatssekretäre angeführt. In einigen Anfragebeantwortungen wurden bei Dienstreisen, die  im Rahmen der EU-Ministerratstätigkeit absolviert wurden, die Kosten ohne bzw. mit Abzug der pauschalierten Ersätze durch die EU angegeben.

Während die überwiegende Mehrheit der Ressorts sich durchaus imstande sah,  die Fragen nach den Kosten  für Dienstreisen aller Personen des Ressorts zu beantworten, gab es einzelne Ressorts, die trotz Kostenstellenrechnung sich außerstande sahen, diese Fragen zu beantworten, was die Frage aufwirft, nach  welchen buchhalterischen Grundsätzen diese Ressorts geführt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Welche Auslandsdienstreisen wurden von Ihnen bzw. Ihrem Staatssekretär absolviert

a)     im Jahr 2005

b)     im Jahr 2004

c)      im Jahr 2003?

 

2). Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Dienstreisen

a)     ohne

b)     mit allfälliger Refundierung durch die EU?

 

3). Wieviele Mitglieder Ihres Kabinetts bzw. des Kabinetts Ihres Staatsekretärs haben Sie bzw. Ihr Staatssekretär bei den einzelnen Auslandsdienstreisen in den Jahren 2005, 2004 und 2003 begleitet?

 

4). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel ,Verpflegungs- und Übernachtungskosten) für diese KabinettsmitarbeiterInnen, getrennt nach einzelnen Dienstreisen?

 

5). Wieviele sonstigen MitarbeiterInnen Ihres Ressorts haben Sie bzw. Ihren Staatssekretär bei den einzelnen Dienstreisen begleitet?

 

6). Wie hoch waren die Reisekosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) bei den einzelnen Dienstreisen für diese MitarbeiterInnen?

 

7). Wieviele sonstigen Personen außerhalb Ihres Ressorts haben an Ihren Dienstreisen bzw. denen Ihres Staatssekretärs teilgenommen, für die Ihrem Ressort Kosten erwachsen sind?

 

8). Wie hoch waren die Reisekosten /inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) bei den einzelnen Dienstreisen für diese Personen?

 

9). Wie hoch sind die Gesamtkosten (Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) innerhalb Ihres Ressorts  jeweils für die Jahre 2003. 2004 und 2005 aufgegliedert nach

a)     Dienstreisen

b)     Auslandsdienstreisen (exkl. bzw. inkl. allfälliger Refundierung durch die EU)?

 

10). Falls Sie die Frage 9 unter Hinweis darauf, dass die Beantwortung dieser Frage einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde, zu umgehen versucht haben:

a)     welche Kostenstellenrechnung wird in Ihrem Ressort angewendet, die eine diesbezügliche Antwort verunmöglicht?

b)     warum können andere Ressorts die Frage 9 beantworten und Sie nicht?

c)      wie stellen Sie sich vor, dass Abgeordnete von ihrem Recht auf Kontrolle der Administration Gebrauch machen können, wenn Sie grundlegende Auskünfte über die sparsame und effiziente Verwendung von Steuermitteln verweigern?