3775/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Reiseinformation gültig vom 12.12.04 bis 9.12.2006

 


Ihre Aussagen zur ÖBB und barrierefreier Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen strotzen vor Eigenlob und stehen dabei in einem krassen Gegensatz zu Ihrem deutlichen Versagen bei allen Themen.

Für Menschen mit Behinderungen sind neben dem Zynismus Ihre Hilf- und Ahnungslosigkeit die größten Schäden. Sie haben mit eigenen großen Getöse vor mittlerweile über 2 Jahren eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere bei den ÖBB, auf ein erträgliches Niveau bringen sollte. Bisher ohne Ergebnisse!!

 

Bis dato gibt es KEINERLEI FORTSCHRITT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN!

Immer wieder wird die behindertenFEINDLICHE SONDERVARIANTE des Talent als tauglich oder barrierefrei bezeichnet.


Wer den behindertenFEINDLICHEN Talent als, für Menschen mit Behinderungen, brauchbar bezeichnet, ist entweder ahnungslos oder unaufrichtig!

Die Firma Bombardier baut an sich hervorragende Fahrzeuge, nur die von den Bestellern gewünschten und angekauften Mängel machen das Fahrzeug unbrauchbar!

Die größten Mängel im Angebot der ÖBB sind alle seit Jahren, bald Jahrzehnten

bekannt.

 

Am  12.12. 2005 gab es den 2. Fahrplanwechsel der ÖBB seit Einrichtung Ihrer mittlerweile entschlafenen Arbeitsgruppe barrierefreier Verkehr. Nach dem Studium des Angebotes dieses Fahrplanes zeigt sich wieder einmal, dass sich nichts verbessert hat.

Bei der Abfrage von Zugsverbindungen auf der Homepage der ÖBB ergab sich auch für die Reise von und nach barrierefreien Bahnhöfen die Auskunft "Fehler". Weiters wird man darüber informiert, dass "..nicht mit dem gewählten Verkehrsmittel angefahren werden" kann.  Grotesk ist, dass für Menschen mit Behinderungen unerreichbare ÖBB-Bahnhöfe zuvor auch von Ihrem Haus als barrierefrei und als Fortschritt für behinderte Menschen bejubelt wurden.

 

 



Der Wortlaut der Auskunft auf die Frage nach einer Reise zu einem als barrierefrei bejubelten Bahnhof:

"Fehler
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
leider konnte zu Ihrer Anfrage keine Verbindung gefunden werden. Möglicherweise ist Ihr Reisewunsch an einem Datum, an dem Start oder Ziel gar nicht oder nicht mit dem gewählten Verkehrsmittel angefahren werden (Haltestellen werden z. B. am Wochenende manchmal nicht bedient).  Dies können Sie anhand der Ankunfts-/Abfahrts-Tafeln von LINZ/DONAU und BAD SCHALLERBACH prüfen.
Vielen Dank"
(Reiseinformationen gültig vom 12.12.04 bis 09.12.06.
Softwareversion/Datenstand: HAFAS 5.06.OEBB.4.7/5.06.OEBB.4.7d/t-6.04 -
18.12.05
© 1996-2005 ÖBB Personenverkehr / HaCon Ingenieurgesellschaft mbH. Gewähr
gemäß Impressum und AGB.")


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Verschärfung für Menschen mit Behinderungen - Diskriminierung auf der Strecke Linz – Graz. Die direkte barrierefreie Verbindung Linz - Graz wird seit Jahren, bald Jahrzehnten gefordert. Zwischendurch gab es auch Ankündigungen der ÖBB, diese Diskriminierung endlich zu beseitigen. Nun sind die Bahnhöfe in Linz und Graz wenigstens barrierefrei beroll und benutzbar, wie es sich für die zweit- und die drittgrößte Stadt der Republik gehört.

   Der Blick in den Fahrplan zeigt, dass sich nichts zum Positiven verändert hat.

 
Es gibt nur mehr eine Verbindung, bei der man nur 1 Mal umsteigen muss. Bei alle anderen von der Fahrplanauskunft auf www.oebb.at gezeigten Verbindungen muss nach wie vor 2 mal umgestiegen werden und die Fahrten dauern bis zu annähernd 8 Stunden.

              

Werden Sie nun entsprechend Ihren gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten als Eigentümervetreter eingreifen, um endlich einen erträglichen Zustand auf der Strecke Linz-Graz zu ermöglichen?

 

Wenn ja:      Bis wann wird sich die  Situation auf der oben genannten Strecke für Menschen mit Behinderungen wesentlich verbessern? 

     Wenn nein:  Warum nicht?

 

 

2.             Beispiel von Diskriminierungen für Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich:
Die Bahnhöfe Lambach, Schwanenstadt, Andorf, Frankenmarkt und im Kurort Bad Schallerbach sind für RollstuhlfahrerInnen gut brauchbar. Nur können  Menschen mit Behinderungen an diesen Bahnhöfen keinen einzigen Zug benutzen, da dort nur Züge ankommen und abfahren, die eine barrierefreie Berollung nicht ermöglichen.

 

3.             Ist Ihnen bekannt, dass Bad Schaller Bach ein Kurort mit vielen

Rehabilitations-Angeboten ist und dort auch Menschen mit Behinderungen

sich aufhalten?

Wenn ja:

1.1.          Warum werden dann auf dieser Strecke noch immer Wagen

eingesetzt, die nicht barrierefrei berollbar und benutzbar sind?

1.2.          Wie lange müssen Menschen mit Behinderungen noch warten, bis

Sie Ihre gesetzlichen Rechte als Eigentümervertreter endlich wahrnehmen und den ÖBB ein erträgliches Niveau bei der Verbindung Linz - Bad Schallerbach vorschreiben?

 

Wenn nein: Werden Sie jetzt, wo Ihnen das bekannt ist, handeln und bis wann wird es für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreies Angebot geben?

 

 

4.             Umsetzung Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz Eisenbahnen sind durch

das an sich misslungene Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz 2 Mal gefordert. Einmal als Anbieter von öffentlichem Verkehr und andererseits als Bezieher von vielen Förderungen.

Gemäß dem Bundesvoranschlag 2006, Teilheft Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie, erhalten neben den ÖBB auch andere Eisenbahnunternehmen Förderungen:
1. Verlustabdeckung Graz-Köflacher-Eisenbahn GmbH
2. Inv. Fördg. Beitr. an Stmk Landesbahnen
3. Sonstige Inv. Fördg. Beitr. an Stmk Landesbahnen
4. Inv. Fördg. Beitr. an d. GKE Sonderanlagen
5. Inv. Fördg. Beitr. an Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn-NSB
6. Inv. Fördg. Beitr. an AG d Wiener Lokalbahnen
7. Inv. Fördg. Beitr. an Achenseebahn AG Jenbach
8. Inv. Fördg. Beitr. an Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG Gmunden
9. Inv. Fördg. Beitr. an Lambach-Haag
10. Inv. Fördg. Beitr. an Linzer Lokalbahn AG Linz
11. Inv. Fördg. Beitr. an Lokalbahn Mixnitz-StErhard AG Wien
12. Inv. Fördg. Beitr. an Montafonerbahn AG Schruns
13. Inv. Fördg. Beitr. für Straßenbahnen u Obuslinien
14. Invest Fördg Beitr Schienenverbindung Hall/Tirol
15. Inv. Fördg. Beitr. an Lokalbahn Salzburg-Lamprechtshausen
16. Inv. Fördg. Beitr. an Stubaitalbahn AG Innsbruck
17. Inv. Fördg. Beitr. an LokalbVöcklamarkt-Attersee AG Gmunden
18. Inv. Fördg. Beitr. an Zillertaler Verkehrsbetriebe AG Jenbach
19. Sonstige Inv. Fördg. Beitr. an AG d. Wiener Lokalbahnen
20. Inv. Fördg. Beitr. an Südburgenländische Regionalbahn GesmbH
21. Inv. Förd. Beitrag an ROeEE AG
22. Inv. Fördg. Beitr. an die GKE Fahrzeuge

1.          Welche konkreten Maßnahmen der Eisenbahnen für Etappenpläne gemäß dem Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz sind Ihnen bekannt?

2.             Das Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetz und seine Inhalte sind

schon sehr lange bekannt. Welche Informationen wurden von Ihrem Haus

über Umsetzungsmaßnahmen an Eisenbahnen oder die Bundeswirtschaftskammer gesandt?
(Bitte Unterlagen über Information an obige Stellen und deren  Beantwortung beilegen)