3777/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Politikerversorgung im Zukunftsfonds?

Seit Beginn des Jahres geistern unwidersprochene Gerüchte durch die Medien; so soll die
ehemalige Landeshauptmann Waltraud Klasnic von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel mit
einem prestigeträchtigen Job versorgt werden soll. Z.B. „Der Standard" vom 11.1.2006:

„Die Vorbereitungen für Waltraud Klasnics Teilübersiedlung nach Wien laufen auf
Hochtouren. Wolfgang Schüssel, der die ehemalige steirische Landeshauptfrau als Leiterin
des neuen Zukunftsfonds installieren will, soll inzwischen sogar nach einem Büro mit nobler
Adresse fahnden - und zwar in der Hofburg, dort, wo sich früher das Völkerrechtsbüro
befand. Auch ein Dienstwagen soll bereitgestellt werden, heißt es hinter vorgehaltener Hand."

Neben diesen Berichten wurde auch angedeutet, dass der ehemalige Bundesrat Herwig Hösele
in diesem Zuge ebenfalls ein neues Amt bekommen soll, das des Generalsekretärs des
Zukunftsfonds. News berichtet dazu am 12.1.2006:

„Wirbel um neuen Job für Exlandeshauptfrau
Zieht Exbüroleiter mit Klasnic in den ,Zukunftsfonds' ein?

Bei den Mitarbeitern des "Zukunftsfonds", gespeist aus rund 20 Millionen Euro, die bei der
NS-Entschädigung übrig geblieben sind und die nun für Projekte im Sinne des Friedens und
der Aufarbeitung der Vergangenheit eingesetzt werden sollen, herrscht derzeit helle
Aufregung. Nicht nur dass trotz Schweigens des Bundeskanzlers offenkundig wurde, dass die
ehemalige steirische Landesmutter Waltraud Klasnic - eigentlich gegen die gesetzlichen
Vorgaben einer Wahl durch das Kuratorium - als Fonds-Chefin durchgepeitscht werden soll.

Es geht auch um einen kolportierten, in der steirischen Landesregierung längst nicht mehr
dementierten Plan Klasnics: Ihr Exbüroleiter, der ehemalige Bundesratspräsident Herwig
Hösele, derzeit in einer Abteilung der VP-Landesrätin Edlinger-Ploder tätig, soll mit Klasnic
den Job wechseln.


Freilich: Während Klasnic ehrenamtlich werken wird, weil sie ab 2007 die Politikerpension
erhält, ist Hösele längst nicht so gut versorgt, dass er nur aus "Liebe zu Österreich" (so
Klasnic) arbeiten kann. Er soll, so mutmaßen Insider, Botschafter Reinhard Wotawa als -
wohldotierten - Generalsekretär des "Zukunftsfonds" beerben. Während der neue steirische
Landeshauptmann Franz Voves über den möglichen Abgang eines ihm kritisch
gegenüberstehenden Klasnic-Getreuen jubeln kann, ärgert man sich im "Zukunftsfonds": "Wir
sind doch kein Endlager für gescheiterte Politexistenzen."

Diese Vorgehensweisen sind auf der einen Seite politisch beschämend, geht es doch um einen
Fonds, dem durch das Zukunftsfonds-Gesetz bedeutsame und sensible Aufgaben zukommen
(Förderung von Projekten zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes
und Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem
Gebiet der heutigen Republik Österreich geschehen ist, sowie einer zukunftsorientierten
Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung), und der sicher nicht zur Versorgung
von ehemaligen und von der steirischen ÖVP fallengelassenen Politikern dienen soll. Auf der
anderen Seite ergeben sich auch rechtliche Bedenken durch diese Vorgangsweise des
Bundeskanzlers.

Gemäß § 6 Abs. 2 Zukunftsfonds-Gesetz sind jeweils zwei Mitglieder des Kuratoriums des
Fonds durch den Bundeskanzler und die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zu
bestellen. Gemäß Abs. 3 der zitierten Bestimmung haben diese nach ihrem Gewissen mit
Stimmenmehrheit als fünftes Mitglied einen Vorsitzenden aus einer Personenliste zu wählen,
die der Bundeskanzler zu erstellen hat. Durch die bisherige Berichterstattung in den Medien
ist jedenfalls ein politischer Druck auf die Kuratoriumsmitglieder durch den Bundeskanzler
entstanden, dies insbesondere, da der Bundeskanzler diese Medienberichte nicht dementierte.

Während die Mitglieder des Kuratoriums ihre Funktion ehrenamtlich ausüben und nur die
notwendigen Auslagen für ihre Tätigkeit ersetzt bekommen, kennt der Zukunftsfonds auch
einen Generalsekretär, der den Fonds nach Außen vertritt und die Geschäftsführung zu
besorgen hat. Für dessen Tätigkeit sieht das Gesetz keine Ehrenamtlichkeit vor, es handelt
sich daher um eine bezahlte Funktion. Zur Besorgung der Geschäfts des Generalsekretärs
steht diesem ein Sekretariat zur Verfügung.

Aus all den genannten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende

 

 


Anfrage:

1.                            Welche Mitglieder haben Sie gem. § 6 Abs. 2 Zukunftsfonds-Gesetz für das Kuratorium
wann auf fünf Jahre bestellt?

2.                            Welche Personen beinhaltet die Personenliste für den/die Vorsitzende/n des
Kuratoriums gem. § 6 Abs. 3 Zukunftsfonds-Gesetz, die vom Bundeskanzler zu
erstellen ist?

3.                            Wann haben Sie diese Personenliste den bestellten vier Kuratoriumsmitgliedern
vorgelegt?

4.             Welche Überlegungen haben Sie bei der Erstellung dieser Liste zugrunde gelegt?

5.                            Fällt unter die Bestimmung von § 6 Abs. 4 Zukunftsfonds-Gesetz (Ersatz der
notwendigen Auslagen zur Ausübung der Funktion) auch die Zurverfügungstellung
eines Dienstautos für den/die Vorsitzende/n des Kuratoriums?

Wenn ja, woraus ergibt sich das aus Ihrer Rechtsansicht?

6.       Gemäß § 7 Abs. 1 Z 11 Zukunftsfonds-Gesetz haben sie als Bundeskanzler dem
Kuratorium einen Vorschlag für die Bestellung des Generalsekretärs zu übermitteln.
Wann haben Sie diesen Vorschlag übermittelt?

Wenn er noch nicht übermittelt wurde: Wann werden sie den Vorschlag übermitteln?

7.                            Auf wen lautet dieser Vorschlag? (Auf wen wird dieser Vorschlag lauten?)

8.                            Haben Sie diese Funktion ausgeschrieben?
Wenn ja: Wie lautet diese Ausschreibung?
Wenn nein: Warum nicht?

9.                            Welches Gehalt bezieht der Generalsekretär des Zukunftsfonds?

10.                     Nach welchen Kriterien wurde diese Gehaltshöhe festgelegt?

11.                     Gemäß § 10 Abs. 2 Zukunftsfonds-Gesetz steht dem Generalsekretär zur Besorgung
aller Geschäfte ein Sekretariat zur Verfügung.

Aus wie vielen Personen besteht oder soll dieses Sekretariat in Zukunft bestehen?


12.                   Wie sind diese Personen gehaltsmäßig eingestuft?

13.                   Welche Büroräumlichkeiten stehen dem Sekretariat zur Verfügung?

14.                   Wo befinden sich diese und wie viele Quadratmeter umfassen sie?

15.                   Welche Kosten fallen dafür an?

16.                   Aus welchen Mitteln werden die Personalkosten und Sachaufwendungen des
Generalsekretärs und seines Sekretariates und der Auslagenersatz für die
Kuratoriumsmitglieder bereitgestellt?

17.                   Welche Schätzung für die Gesamtkosten, die jährlich entstehen, liegen dem
Bundeskanzleramt vor?

18.                   Warum haben Sie als Bundeskanzler den Personalspekulationen hinsichtlich der
Bestellung von Waltraud Klasnic zur Kuratoriumsvorsitzenden des Zukunftsfonds nicht
widersprochen, obwohl dadurch die freie Wahl durch die vier bestellten Mitglieder in
Frage gestellt wird?