3781/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Informations- und Werbemaßnahmen 2005
Das Jahr 2005 ging
zu Ende, so wie es begonnen hat: Die Arbeitslosigkeit stieg in bisher nicht
gekannte
Höhen. Ende Dezember waren rund 350.000 Österreicherinnen und Österreicher
ohne Job. „Österreich
hat es besser“, inserierte demgegenüber die Bundesregierung zum
Jahreswechsel in den Tageszeitungen. „2005
war für Österreich ein gutes Jahr. Wir haben
sehr viel weitergebracht. Die Österreicherinnen und Österreicher können mit
Zuversicht in
die Zukunft blicken“, hieß es da etwa. Ob das die rund 290.000
Österreicherinnen und
Österreicher auch so sehen, die im
Jahresdurchschnitt arbeitslos waren, muss wohl bezweifelt
werden. Sie werden die
Selbstbeweihräucherungsversuche der Bundesregierung als
Provokation empfinden - eine mit Steuergeldern finanzierte Provokation.
Zwei verschiedene Welten also: Hier eine durch Einschnitte
in das sozialstaatliche Netz und
Rekordarbeitslosigkeit geprägte neoliberale
Politik der Bundesregierung, die dazu führt, dass
es immer mehr Menschen immer schlechter geht, da der Versuch der
Bundesregierung, eben
diese Realität mittels Werbekampagnen in
ihr Gegenteil zu verkehren. Geld spielt dabei keine
Rolle. Alleine die vom
Bundeskanzleramt zu den Jahreswechseln 2003 und 2004
geschaltenen Inseratenkampagnen
kosteten laut zweier Anfragebeantwortungen 2030/AB
bzw. 2776/AB XXII. GP € 918.619. 2003 waren es rund € 498.501, 2004 beliefen
sich die
Kosten
auf €420.118.
Wie sich für das Jahr 2004 aus
zahlreichen Anfragebeantwortungen feststellen lässt, war es
der
Bundeskanzler, der mit rund € 2,58 Mio. mit Abstand am meisten für
Inseratenschaltungen
ausgegeben hat. Auch was die Gesamtkosten der einzelnen Ministerien
im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Information anbelangt,
rangiert selbiger
an
einsamer erster Stelle. Mit € 5,27 Mio. von € 17,74 Mio. entfiel etwas weniger
als ein
Drittel der
Gesamtausgaben der Ministerien auf das Bundeskanzleramt.
Dass es dabei mit der
Einhaltung der vom Rechnungshof eingeforderten Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit nicht weit her ist, wundert
nicht. Erst
jüngst
war es wieder der Rechnungshof, der in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr
2004
(Bericht
des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187 d.B.)
erneut dieses
Außerachtlassen
der von ihm erarbeiteten „generellen Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit
bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung“ kritisierte.
Abgesehen
von den oben
erwähnten Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
insistierte dieser u.a. darauf, dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen
und unzulässigen
Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und
Werbemaßnahmen“ dann
erreicht seien, „wenn der Sachinhalt
eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt“. Ein
Kriterium, das bei der eingangs
angeführten Inseratenkampagne des Bundeskanzlers zum
Jahreswechsel mit Sicherheit nicht eingehalten wurde.
Da weder die Kosten dieser die
österreichische Bevölkerung hinters Licht führenden
Regierungswerbung noch die Gesamtkosten der
einzelnen Ministerien hinsichtlich deren
Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen des letzten Jahres bekannt
sind, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
hoch waren die Kosten (inkl. Steuern) der Inseratenkampagne „Österreich hat
es
besser“ zum Jahreswechsel (bitte nach Schaltungskosten und Kosten für Layout,
Nutzungsrechte für Bildmaterial sowie Erstellung des Schaltplanes
auflisten)?
2.
Von wem wurde die Inseratenkampagne „Österreich hat es
besser“ vorbereitet und
umgesetzt?
3.
Welches Vergabeverfahren kam bei der Entscheidung für den
allenfalls unter 2.
genannten
Werkvertragsnehmer zur Anwendung?
4.
Inwieweit fanden die vom Rechnungshof erarbeiteten „Richtlinien
für staatliche
Informations-
und Werbemaßnahmen“, die von ihm zuletzt in seinem Tätigkeitsbericht
für das Jahr 2004 (Bericht des
Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187 d.B.)
erneut bekräftigt wurden, im Zuge der
Durchführung der Informationskampagne
„Österreich hat es besser“ Berücksichtigung?
5.
In welchen Publikationen wurden von Ihrem Ressort im Jahr
2005 welche Inserate
geschaltet?
6.
Wie
hoch waren die Kosten (inkl. Steuern) für die unter 5. beauskunfteten Inserate?
7.
Wie hoch waren die Gesamtausgaben (inkl. Steuern) Ihres
Ressorts für
Öffentlichkeitsarbeit
bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen im Jahr 2005?
8.
Welche von Ihrem Ressort im Jahr 2005 in Auftrag gegebenen
Informations- und
Werbemaßnahmen
wurden von anderen Ministerien mit welchen Beträgen
mitfinanziert?
9.
An welchen Informations- und Werbekampagnen welcher
Ministerien hat sich Ihr
Ressort im Jahr 2005
mit welchen Beträgen beteiligt?
10. Welche
Informations- und Werbemaßnahmen (bitte geordnet nach Medium und
Inhalt) planen Sie
für das Jahr 2006?
11. Mit welchen
Kosten (inkl. Steuern) ist für die unter 10. beauskunfteten Informations-
und Werbemaßnahmen zu
rechnen?