3781/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Informations- und Werbemaßnahmen 2005

Das Jahr 2005 ging zu Ende, so wie es begonnen hat: Die Arbeitslosigkeit stieg in bisher nicht
gekannte Höhen. Ende Dezember waren rund 350.000 Österreicherinnen und Österreicher
ohne Job. „Österreich hat es besser“, inserierte demgegenüber die Bundesregierung zum
Jahreswechsel in den Tageszeitungen. „2005 war für Österreich ein gutes Jahr. Wir haben
sehr viel weitergebracht. Die Österreicherinnen und Österreicher können mit Zuversicht in
die Zukunft blicken“, hieß es da etwa. Ob das die rund 290.000 Österreicherinnen und
Österreicher auch so sehen, die im Jahresdurchschnitt arbeitslos waren, muss wohl bezweifelt
werden. Sie werden die Selbstbeweihräucherungsversuche der Bundesregierung als
Provokation empfinden - eine mit Steuergeldern finanzierte Provokation.

Zwei verschiedene Welten also: Hier eine durch Einschnitte in das sozialstaatliche Netz und
Rekordarbeitslosigkeit geprägte neoliberale Politik der Bundesregierung, die dazu führt, dass
es immer mehr Menschen immer schlechter geht, da der Versuch der Bundesregierung, eben
diese Realität mittels Werbekampagnen in ihr Gegenteil zu verkehren. Geld spielt dabei keine
Rolle. Alleine die vom Bundeskanzleramt zu den Jahreswechseln 2003 und 2004
geschaltenen Inseratenkampagnen kosteten laut zweier Anfragebeantwortungen 2030/AB
bzw. 2776/AB
XXII. GP € 918.619. 2003 waren es rund € 498.501, 2004 beliefen sich die
Kosten auf €420.118.

Wie sich für das Jahr 2004 aus zahlreichen Anfragebeantwortungen feststellen lässt, war es
der Bundeskanzler, der mit rund € 2,58 Mio. mit Abstand am meisten für
Inseratenschaltungen ausgegeben hat. Auch was die Gesamtkosten der einzelnen Ministerien
im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Information anbelangt, rangiert selbiger
an einsamer erster Stelle. Mit € 5,27 Mio. von € 17,74 Mio. entfiel etwas weniger als ein
Drittel der Gesamtausgaben der Ministerien auf das Bundeskanzleramt.


Dass es dabei mit der Einhaltung der vom Rechnungshof eingeforderten Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit nicht weit her ist, wundert nicht. Erst
jüngst war es wieder der Rechnungshof, der in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004
(Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187 d.B.) erneut dieses
Außerachtlassen der von ihm erarbeiteten „generellen Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit
bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung“ kritisierte. Abgesehen
von den oben erwähnten Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
insistierte dieser u.a. darauf, dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen und unzulässigen
Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und Werbemaßnahmen
dann
erreicht seien, „wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt“. Ein
Kriterium, das bei der eingangs angeführten Inseratenkampagne des Bundeskanzlers zum
Jahreswechsel mit Sicherheit nicht eingehalten wurde.

Da weder die Kosten dieser die österreichische Bevölkerung hinters Licht führenden
Regierungswerbung noch die Gesamtkosten der einzelnen Ministerien hinsichtlich deren
Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen des letzten Jahres bekannt sind, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.              Wie hoch waren die Kosten (inkl. Steuern) der Inseratenkampagne „Österreich hat es
besser“
zum Jahreswechsel (bitte nach Schaltungskosten und Kosten für Layout,
Nutzungsrechte für Bildmaterial sowie Erstellung des Schaltplanes auflisten)?

2.              Von wem wurde die Inseratenkampagne „Österreich hat es besser“ vorbereitet und
umgesetzt?

3.              Welches Vergabeverfahren kam bei der Entscheidung für den allenfalls unter 2.
genannten Werkvertragsnehmer zur Anwendung?

4.              Inwieweit fanden die vom Rechnungshof erarbeiteten „Richtlinien für staatliche
Informations- und Werbemaßnahmen“, die von ihm zuletzt in seinem Tätigkeitsbericht
für das Jahr 2004 (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13,
III-187 d.B.)


erneut bekräftigt wurden, im Zuge der Durchführung der Informationskampagne
„Österreich hat es besser Berücksichtigung?

5.              In welchen Publikationen wurden von Ihrem Ressort im Jahr 2005 welche Inserate
geschaltet?

6.              Wie hoch waren die Kosten (inkl. Steuern) für die unter 5. beauskunfteten Inserate?

7.              Wie hoch waren die Gesamtausgaben (inkl. Steuern) Ihres Ressorts für
Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen im Jahr 2005?

8.              Welche von Ihrem Ressort im Jahr 2005 in Auftrag gegebenen Informations- und
Werbemaßnahmen wurden von anderen Ministerien mit welchen Beträgen
mitfinanziert?

9.              An welchen Informations- und Werbekampagnen welcher Ministerien hat sich Ihr
Ressort im Jahr 2005 mit welchen Beträgen beteiligt?

10.       Welche Informations- und Werbemaßnahmen (bitte geordnet nach Medium und
Inhalt) planen Sie für das Jahr 2006?

11.       Mit welchen Kosten (inkl. Steuern) ist für die unter 10. beauskunfteten Informations-
und Werbemaßnahmen zu rechnen?