3793/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Lapp
und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Werbekampagne „Nachrichten aus der Zukunft"

Seit dem 1.1.2006 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz, das behinderten Menschen
Gleichstellung bringen soll. Aus diesem Anlass gibt es nun eine Werbe- und PR-Kampagne
des Ministeriums. Diese Kampagne beschäftigt sich mit „Nachrichten aus der Zukunft".
Dabei erzählen behinderte Menschen aus dem Jahr 2016, dass sie Karriere machen konnten
und gesellschaftlich akzeptiert sind, weil es seit 2006 das Gleichstellungsgesetz gäbe.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.              Welche Firma wurde mit der Erstellung der Werbe- und PR-Kampagne zu den
„Nachrichten aus der Zukunft" betraut?

2.              Wer hat die Entscheidung für diese Kampagne getroffen?

3.              Wurden auch betroffene Menschen mit einbezogen?

4.      Auf welcher Budgetsteile werden die Ausgaben für die Kampagne verbucht?

5.              Wie hoch sind die Kosten für die Kampagne?

6.      Wie lange dauert diese?

7.              Wie ist die Streuung und Verteilung auf Medien?

8.              Werden auch zielgruppenspezifische Medien mit dieser Kampagne bestückt?

9.              Wie hoch sind die so genannten Schaltungskosten in den Medien?