3794/J XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Sicherheit in der Zivilluftfahrt - Sicherheit auf Zivilflughäfen (EU-VO
Nr. 2320/2002)"
In
den AB Nr. 1985/XXII.GP vom 07.09.2004 und AB Nr. 193 l/XXII.GP vom 25.08.2004
wurden durch die beiden zuständigen Bundesminister die Fragen zur „Sicherheit
in der
Zivilluftfahrt - Sicherheit auf Zivilflughäfen
und Flugfeldern" einerseits nur teilweise bzw.
überhaupt nicht beantwortet.
Anderseits müssen bestimmte Antworten gerade in Anbetracht der
abgeschlossenen Polizeireform Team 04 (z.B. Zusammenlegung von GREKO und
PEST) und
neuer Sicherheitsrisiken (bzw. neuer
Gefährdungspotentiale) hinterfragt werden. Zudem kommt,
dass immer wieder Sicherheitslücken auf Zivilflughäfen auftauchen bzw.
nachgewiesen werden.
So
wurden durch VK Hubert Gorbach beispielsweise die Fragen 28 bis 48, 51, 70 bis
76, sowie
79 bis 80 unter Hinweis auf die
Zuständigkeit des BMI nicht beantwortet, obwohl das BMVIT als
zuständige Behörde für die Koordinierung und Überwachung der
Durchführung des nationalen
Sicherheitsprogramms zuständig und verantwortlich ist. Das BMI hat wiederum
einen Teil der
gleichlautend gestellten Fragen unter
Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit nicht behandelt (AB
Nr. 1931/XXII.GP).
So wurden durch das Innenressort u.a. nachstehende
Fragen unter Hinweis auf die
Amtsverschwiegenheit
nicht beantwortet:
1. Gibt
es von Ihnen bzw. Ihrem Ressort unmittelbar klare Weisungen, Erlässe etc. an
die
jeweils zuständigen Bundespolizeidirektionen bzw. direkt an die
Polizeieinsatzstellen auf den
österreichischen Zivilflughäfen?
2.
Wenn ja, wie lauten diese (Ersuche um Bekanntgabe im Wortlaut)?
3.
Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es von Ihnen bzw. Ihrem Ressort unmittelbar
klare Weisungen, Erlässe etc. an die
jeweils zuständigen
Bundespolizeidirektionen bzw. Greko Einheiten?
5.
Wenn ja, wie lauten diese (Ersuche um Bekanntgabe im Wortlaut)?
6.
Wenn nein, warum nicht?
Nicht
nachvollziehbar war weiters für die Fragesteller die Antwort des
Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie, dass der österreichische Nationalrat mit
dem nationalen
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt nicht befasst werden muss und dafür
keine Gesetze
und Verordnungen notwendig sind. Eine
politisch nicht nachvollziehbare Darstellung, gerade im
Hinblick auf notwendige gesetzliche Regelungen (Sanktionen) gegenüber
Airlines,
Flughafenbetreiber, privaten Sicherheitsunternehmen etc., durch die die
Einhaltung der
Bestimmungen der EU-Verordnungen Nr. 2320/2002, Nr. 622/2003 etc.gewährleistet
und
durchgesetzt werden sollen.
Aufgrund
der vorliegenden Antworten (AB Nr. 1985/XXII.GP sowie Nr. 1931/XXII.GP) ist
somit für die Fragesteller bis heute nicht klar, ob alle europäischen Vorgaben
in Österreich
legislativ, wie administrativ vollständig
umgesetzt wurden. Einige Fragen müssen daher auch in
dieser Anfrage wieder gestellt werden.
Auch
2005 wurden wieder Vorfälle bekannt, in denen national wie international große
Sicherheitslücken auf Zivilflughäfen nachgewiesen wurden (z.B. Pressburg vor
Bush-Besuch).
„Undercover Beamten" des BMI ist es überdies gelungen in Schwechat Waffen
durch die
Kontrollen zu schmuggeln (z.B. Pfefferspray, Plastikpistole). Nach
Presseberichten wurde der
Test der Sicherheitskontrollen am 12. Juli 2005 unter Aufsicht von Innen- und
Verkehrsministerium durchgeführt. Es
handelte sich um einen Routinetest, der gemäß einer EU-
Verordnung regelmäßig unter normalen Betriebsbedingungen und natürlich
ohne Wissen des
Sicherheitspersonals durchgeführt werden
muss. Die Passagiere am Flughafen Wien zahlen zwar
mit acht € eine höhere Sicherheitsgebühr als am viel größeren Airport
Frankfurt (7,21 €), vor
Pannen schützt diese scheinbar nicht.
§
134a Luftfahrtgesetz regelt gesondert die Zuverlässigkeitsüberprüfung von
FlughafenmitarbeiterInnen, das sind auch
MitarbeiterInnen von Sicherheitsunternehmen (VO
2320/2002). Diese müssen sich beim Betreiber des Zivilflughafens um
Ausstellung eines
Flughafenausweises bewerben und eine
Zustimmung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit geben.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird von den zuständigen
Sicherheitsbehörden durchgeführt.
Anderseits
gibt es auch Kritik von den Flughafenmanagern (Association of Airport
Exekutives -
IAAE), die insbesondere eine Überregulierung beklagten. Große Sorgen bereite
den Managern
die zu langen und aufwändigen Sicherheitskontrollen
- sowohl für Passagiere als auch für das
Flugpersonal.
Fluggäste könnten durch umständliche Sicherheitskontrollen die Freude am
Fliegen verlieren, besonders bei Kurz- und Mittelstrecken wird auf andere Verkehrsmittel
ausgewichen. Beim Board of Directors Meeting der IAAE wurde u.a. beschlossen,
dass sich die
IAAE um eine Standardisierung der Sicherheitskontrollen beiderseits des
Atlantiks im Rahmen
der Verhandlungen zwischen der EU und den USA kümmern soll. Gefordert wurde
weiters von
den Flughafenmanagern der Einsatz
modernster Technologien. Gedacht wurde beispielsweise an
Biometrie oder Einrichtungen, wo Passagiere innerhalb von Sekunden
durchleuchtet werden.
Aus Sicht der Flughäfen ist es grundsätzlich nicht akzeptabel, dass
Verantwortlichkeiten für
Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr auf die
Airports verlagert werden und diese auch noch die
Kosten tragen sollen. Hoheitliche Aufgaben sollten beim Staat belassen
werden, so die
Flughafenmanager.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Musste
das Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt (Art. 5 EU-VO
Nr. 2320/2002) generell im Rahmen der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
überarbeitet werden?
Wenn ja, was soll bzw. musste geändert werden?
2. Sind auf europäischer Ebene Abänderungen bzw.
Ergänzungen der EU-VO Nr. 2320/2002
und Nr. 622/2003 in der gültigen Fassung geplant?
Wenn ja, welche?
3.
Sind für das Nationale Sicherheitsprogramm alle
Verordnungen, Praktiken und Verfahren
erlassen
und vollständig umgesetzt worden, um die Sicherheit der Zivilluftfahrt im
österreichischen
Hoheitsgebiet zu gewährleisten?
4.
Wenn
nein, warum nicht?
Welche sind aus Sicht des BMI noch ausständig?
5.
Welche Rolle kommt hinsichtlich der Sicherheit in der
Zivilluftfahrt dem staatlichen
Katastrophen- und Krisenmanagement im BMI (Einsatz- und
Krisenkoordinationscenter-
EKC) zu?
6. Wie
sieht die Kompetenzabgrenzung zwischen der Behörde, die für die Koordinierung
und
Überwachung der Durchführung des nationalen
Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt
zuständig ist und dem eingerichteten staatlichen Katastrophen- und
Krisenmanagement im
BMI aus?
Wer ist ab welchem
Zeitpunkt für welche Bereiche zuständig?
7. Welche Aufgaben kommen dem BVT bzw. den einzelnen LVT's zur Sicherung der
Sicherheit
in der Zivilluftfahrt - gerade nun im Rahmen der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft - zu?
8. Wie
viele Personen umfasst derzeit die Behörde, die für die Koordinierung und
Überwachung der Durchführung des nationalen
Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt
verantwortlich ist?
Wer sind diese
Personen?
Welches Budget ist
für diese Behörde im Jahr 2005 und 2006 vorgesehen (Ersuche um
Bekanntgabe der
Summen samt der Budgetposten)?
9. Wer sind die Mitglieder im Nationalen Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee für die
Zivilluftfahrt, das das „Nationale Sicherheitsprogramm
für die Zivilluftfahrt" beschlossen
hat? (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?
10.
Woraus ergibt sich die Rechtsgrundlage für das Nationale
Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee,
das
„Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt" - ohne Befassung
der
gesetzgebenden Körperschaft, nämlich des Nationalrates - zu beschließen?
11.
Mussten die Sicherheitsprogramme der einzelnen
Zivilflughäfen, die dem Nationalen
Sicherheitsprogramm zu entsprechen haben, für die österreichische
EU-Ratspräsidentschaft
überarbeitet werden?
Wenn ja, was musste geändert werden (Aufschlüsselung auf Zivilflughäfen)?
12.
Welche Ergebnisse erbrachten bislang die (regelmäßigen)
Kontrollen seit Oktober 2004 auf
Einhaltung des nationalen Qualitätssicherheitsprogramms für die Sicherheit der
Zivilluftfahrt
auf den österreichischen Zivilflughäfen?
Wie viele Kontrollen wurden auf den einzelnen Zivilflughäfen zu welchem
Zeitpunkt
durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung der Kontrollen auf Flughäfen und
Ergebnisse)?
13. Welche Budgetmittel standen für das innerstaatliche Fortbildungsprogramm für die
Sicherheit der Zivilluftfahrt 2004 und 2005 dafür zur Verfügung (Ersuche am Angabe der
Budgetposition)?
Welche Mittel werden 2006 zur Verfügung stehen?
14.
Werden
in Österreich zurzeit Maßnahmen angewandt, die unter Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts strenger sind, als die
Maßnahmen dieser zitierten Verordnung?
Wenn ja, welche Maßnahmen in welchen Bereichen?
15. Wurden durch
die EU-Kommission 2004 und 2005 weitere Inspektionen einschließlich einer
geeigneten Stichprobe von österreichischen Flughäfen durchgeführt (Art 7 Abs. 2)?
16.
Welche Zivilflughäfen waren von diesen Inspektionen
betroffen?
Wenn ja, bei welchen
Flughäfen wurden Mängel festgestellt?
Wurden diese Mängel in der Zwischenzeit schon behoben?
Wenn nein, warum nicht?
17.
Warum sind die Inspektionsberichte und die Antwort
Österreichs (Art 7 Abs. 4 der VO) nach
Meinung des BMVIT dem Nationalrat (z.B. Innenausschuss;
Ständiger Unterausschuss des
Innenausschusses)
bzw. Mitgliedern des Nationalrates selbst nicht zugänglich?
18. Welche Konsequenzen hatte der im 12. Juli 2005 durchgeführte Sicherheitstest von
MitarbeiterInnen des BVT am Airport Schwechat?
Welche Maßnahmen mussten durch das betroffene Sicherheitsunternehmen ergriffen
werden?
19. Wurden durch die EU-Kommission Sanktionen wegen
Verstöße gegen die Vorschriften der
Verordnung 2320/2002 gegenüber Österreich bzw. einzelnen
Flughafenbetreiber erlassen
(Art 12)?
Wenn ja, worin bestanden diese?
20.
Welche konkreten Sanktionen sind in welchen Gesetzen
vorgesehen, wenn gegen die
Bestimmungen der
EU-VO 2320/2002 EWG bzw. gegen das Nationale
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt durch Airlines,
Sicherheitsunternehmen,
Flughafenbetreiber etc. verstoßen wird?
21.
Wo sind diese Sanktionen konkret geregelt (Ersuche um
Bekanntgabe der einzelnen Gesetze
bzw.
Gesetzesbestimmungen)?
22.
Was
hat sich aus Sicht des BMI mit der Polizeireform (Team) 04 bei den
Rahmenbedingungen für die Polizei und die
Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Sicherheit
in der Zivilluftfahrt geändert?
23.
Sind
nach dieser Polizeireform neue Probleme im Vollzug der EU-VO 2320/2002 usw. auf
den Zivilflughäfen aufgetreten?
Wenn ja, welche?
24. Welcher
finanzielle Betrag musste für Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt zur
Durchführung der österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft aufgewendet werden (z.B. für
Airports)?
Welche technischen und baulichen Maßnahmen waren
notwendig (Aufschlüsselung auf die
einzelnen
Zivilflughäfen)?
25. Für welche Kosten mussten die einzelnen Flughafenbetreiber selbst aufkommen
(Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Zivilflughäfen)?
26. Sind die österreichischen Zivilflughäfen baulich
und technisch so ausgestattet, dass sie die
EU-VO 2320/2002 erfüllen?
Wenn nein, welche
technischen Einrichtungen fehlen?
27. Welche Investitionen für Sicherheitsmaßnahmen (Avation Security) sind noch notwendig?
28. Welche Beträge wurden 2005 durch die Sicherheitsabgabe
nach dem Luftfahrtgesetz
eingenommen (Aufschlüsselung auf einzelne Zivilflughäfen)?
29.
In welchem Umfang wurden diese Geldmittel 2005
tatsächlich für die einzelnen
Zivilflughäfen
verwendet (Aufschlüsselung auf Zivilflughäfen)?
30.
In wie weit wurden Investitionsleistungen von
Zivilflughäfen für Maßnahmen der Sicherheit
(Safety und Security) 2004 und 2005 vom Bund rückvergütet (Aufschlüsselung der
Beträge
auf Zivilflughäfen
und Jahre)?
Welcher Anteil soll 2006 rückvergütet werden?
31. Wie viele Flughafeninspektionen gibt es seit der Polizeireform auf Österreichs
Zivilflughäfen?
Wie war der systemisierte Personalstand bei den einzelnen Flughafeninspektionen mit
Stichtag 1.1.2006?
Wie viele dieser Planstellen waren tatsächlich besetzt?(Aufschlüsselung der tatsächlich
besetzten Personalstände auf die einzelnen Zivilflughäfen)
32. Welcher Personalstand sowie welche zusätzliche Maßnahmen sind aus Sicht des Ressorts auf
Österreichs Zivilflughäfen notwendig, um die Vorgaben
der zitierten EU-Verordnungen und
des Nationalen
Sicherheitsprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu erfüllen?
33.
Welcher
Personalstand und Mindeststand an Exekutivbeamten (Flughafeninspektionen) ist
nun nach der Polizeireform an den einzelnen Österreichischen Zivilflughäfen
derzeit
festgelegt (Ersuche um Aufschlüsselung des jeweiligen Mindeststandes der
Flughafeninspektionen für die einzelnen
österreichischen Zivilflughäfen sowohl für Tag- als
auch für den Nachtdienst)?
34.
Gab bzw. gibt es Personalprobleme bei den neu
geschaffenen Flughafeninspektionen nach
der Polizeireform
Team 04?
Was hat sich mit dieser Reform für den Dienst der
Exekutivbeamten der
Flughafeninspektionen
(Zivilflughäfen) geändert?
35.
Wie
viele Überstunden sind bei den Polizeieinsatzstellen (PEST) und bei den GREKO-
Einheiten auf den österreichischen Zivilflughäfen 2000, 2001, 2002, 2003 und
2004
angefallen (Aufschlüsselung der Überstunden
auf Jahre, die einzelnen Einheiten und nach
Zivilflughäfen)?
36.
Wie viele Überstunden sind 2005 bei den
Flughafeninspektionen (jeweils PEST und GREKO
bis
30.6. sowie danach Flughafeninspektionen) insgesamt angefallen (Aufschlüsselung
auf
die einzelnen
Flughafeninspektionen)?
37. Wie hoch wurden die Überstunden
während der EU-Ratspräsidentschaft in den
Flughafeninspektionen veranschlagt (Aufschlüsselung auf
die einzelnen
Flughafeninspektionen)?
38.
Wird
auf Österreichs Zivilflughäfen die „Flughafensicherheit"
(Zugangskontrolle,
Durchsuchung von Personal, mitgefühlten Gegenständen und Fahrzeugen,
Objektschutz und
Streifengänge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten
Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 2 der Anlage)?
39.
Wer
ist für die „Flughafensicherheit" verantwortlich?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
40. Wie und durch wen werden die Abfertigungsgebäudebereiche, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind, auf Österreichs Zivilflughäfen ständig überwacht?
Wie und durch wen werden die Abfertigungsgebäude durch Streifen gesichert?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
41. Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder
besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
42. Wie werden andere öffentliche Bereiche, die eine Überwachung erfordern (unter anderem,
Einrichtungen, die sich immer auf der Landseite befinden, darunter reservierte Parkplätze
und sonstige öffentliche Parkplatzbereiche, Zufahrten zu Abfertigungsgebäuden und
öffentliche Zufahrtsstraßen, Aussichtsplattformen, Einrichtungen von Autovermietungen,
Taxistandplätze und Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie alle Hotelanlagen
auf dem Flughafengelände) durch die Exekutive kontrolliert?
Wie und durch wen sowie in welchem Umfang werden diese Bereiche durch Streifengänge
gesichert, solange sie der Öffentlichkeit zugänglich sind?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
43. Werden Technik- und Instandhaltungsbereiche auf
Österreichs Zivilflughäfen durch Zäune
und Streifen geschützt?
Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Umzäunung und von flughafeneigenen Anlagen
wie Anlagen zur Stromversorgung, Umspannstationen, Navigationseinrichtungen,
Kontrolltürmen und anderen Gebäuden, die von der Flugsicherung genutzt werden, sowie
von Kraftstoffversorgungsanlagen und Kommunikationseinrichtungen getroffen worden?
Welche besonderen Maßnahmen sind zur Abwehr von Anschlägen gegen Kraftstoff- und
Kommunikationseinrichtungen getroffen worden?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
44. Wird die „Sicherheit von Luftfahrzeugen" (Luftfahrzeugdurchsuchungs- und -prüfung,
Sicherung der Luftfahrzeuge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten
Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 3 der Anlage)?
Wer ist für die Sicherheit von Luftfahrzeugen verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn
ja, welche!
45. Wie und durch wen werden Luftfahrzeuge, die nicht im Dienst sind, einer Luftfahrzeug-
Sicherheitsdurchsuchung unterzogen?
Wie und durch wen werden die Luftfahrzeuge bis zum weiteren Abflug gesichert und
bewacht?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
46. Wie und durch wen wird auf Österreichs Zivilflughäfen sichergestellt, dass die Flugzeuge die
im Dienst sind, überwacht werden, die ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu
entdecken?
Ist dies Auftrag der Exekutive des Flughafenbetreibers oder privater
Sicherheitsunternehmen?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
47. Wie und durch wen wird der Zugang zu Luftfahrzeugen, die nicht im Dienst sind von
Fußstreifen oder motorisierten Streifen kontrolliert oder unter Überwachung zu stellen, die
ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu entdecken?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
48. Wird die Kontrolle von „Fluggästen und
Handgepäck" (Kontrolle von Fluggästen, Trennung
von Fluggästen, Kontrolle von Handgepäck, Kontrolle von Diplomaten) von
der Exekutive,
dem Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt
4 der
Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck" verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
49. Wird die Zuordnung und Kontrolle von „aufgegebenem Gepäck" (Zuordnung, Kontrolle und
Schutz von aufgegebenem Gepäck) von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen, dem
Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 5 der
Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle von aufgegebenem Gepäck verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
50. Wird die Kontrolle von „Fracht, Kurier- und
Expresssendungen" (Sicherheitskontrollen etc.)
von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen,
reglementierten
Beauftragten oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 6 der
Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle des gesamten
Fracht-, Kurier-, Transfer- und Expressgut auf
Österreichs Zivilflughäfen (inkl. dieser Abfertigungsgebäude) zuständig?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere
Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
51. Wird die Kontrolle der „Post" (Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive,
Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, reglementierten Postbehörden/Verwaltungen
oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 7 der Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle von „Post" verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
52. Wird
die Kontrolle über die „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen"
(Sicherheitskontrollen etc.) von der
Exekutive, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber
oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 8 der Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle von „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen"
verantwortlich?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
53. Werden die Sicherheitskontrollen für die „Allgemeine Luftfahrt" von der Exekutive,
Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen
vorgenommen (Punkt 11 der Anlage)?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!
54. Wie oft wurden 2003, 2004 und 2005 bei den Sicherheitskontrollen - gleichgültig von wem
durchgeführt
- verbotene Gegenstände (i.S. der Anlage zur VO) beschlagnahmt (Ersuche um
Bekanntgabe der Anzahl der beschlagnahmten verbotenen Gegenstände auf Jahre und
Flughäfen)?
55. Wie viele und welche privaten Sicherheitsunternehmen sind in Österreich auf Zivilflughäfen
eingesetzt bzw. mit Sicherheitsaufgaben beauftragt?
56. Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtgesetz wurden 2005 für
FlughafenmitarbeiterInnen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden durchgeführt?
57. Wie viele dieser Überprüfungen betrafen MitarbeiterInnen von privaten
Sicherheitsunternehmen (Aufschlüsselung der Anzahl auf die Sicherheitsunternehmen)?
58. In wie vielen Fällen fiel die Zuverlässigkeitsprüfung 2005 negativ aus?
Wie
viele davon waren MitarbeiterInnen von privaten Sicherheitsunternehmen
(Aufschlüsselung auf Sicherheitsunternehmen)?
59. Wie wird die Zuverlässigkeitsprüfung bei Nicht-ÖsterreicherInnen (z.B. Deutschland,
Holland, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn oder Slowenien) durchgeführt?
In welcher Form gibt es diesbezüglich eine
Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
(z.B.
Datenaustausch)?
60. Welche Kosten fallen für das BMI durch den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen auf
Österreichs Zivilflughäfen jährlich an (Aufschlüsselung der Kosten pro Unternehmen und
Zivilflughafen)?
Wo sind diese für das Jahr 2006 budgetiert (Ersuche um Bekanntgabe der Budgetposition)?
61. Welche Kosten sind 2004 und 2005 für das BMI durch die tägliche Fachaufsicht auf
Österreichs Zivilflughäfen angefallen (Aufschlüsselung der Kosten pro Unternehmen und
Zivilflughafen)?
Welche Kosten werden 2006 anfallen?
62. Welche Kosten sind bislang durch die Einschulung bzw. Ausbildung der MitarbeiterInnen
der einzelnen Sicherheitsunternehmen für das BMI
angefallen (Aufschlüsselung der Kosten
pro Unternehmen und
Zivilflughafen)?
63.
Wie
wird konkret die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässlichkeit der
MitarbeiterInnen der
beauftragten Sicherheitsunternehmen auf Zivilflughäfen nach § 134a
Luftfahrtgesetz
überprüft (Aufschlüsselung der konkreten Überprüfungsmaßnahmen)?
64.
Gibt es dafür Erlässe oder Verordnungen?
Wenn ja, wie lauten
diese?
65. Welche Befähigungszeugnisse muss das
Sicherheitspersonal auf Zivilflughäfen besitzen
(Punkt 12.2.3 der Anlage)?
66.
Wie
viele Passagier- bzw. Personenkontrollen wurden auf den österreichischen
Zivilflughäfen 2005 durchgeführt
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Zivilflughäfen)?
67.
Hat es 2005 besondere Probleme bei den
Passagierkontrollen auf den Zivilflughäfen
gegeben?
Wenn ja, bei welchen?
68. Gab es Beschwerden über die nach der EU-VO
2320/2002 etc. durchgeführten
Passagierkontrollen?
Wenn ja, wie viele?
Was
war Inhalt dieser Beschwerden (Aufschlüsselung der Beschwerden auf
Zivilflughäfen)?
69. Gab es Beschwerden über die nach der EU-VO
2320/2002 durchgeführten
Gepäckskontrollen?
Wenn ja, wie viele?
Was war Inhalt dieser Beschwerden (Aufschlüsselung der Beschwerden auf Zivilflughäfen)?
70. Wie viele Anzeigen nach dem Luftfahrtsicherheitsgesetz (LSG) (BG über den Schutz vor
Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrten)
mussten 2005 erstattet werden
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
71. Wie beurteilen Sie die zitierte Kritik der Flughafenmanager an den vorgeschriebenen
Sicherheitsmaßnahmen?
72. Welche Maßnahmen hat das BMVIT nach Übermittlung der Unterlagen durch das BMI
(ortsbezogene Risikobewertung) für Kleinflughäfen ergriffen?
73. Gibt es derzeit bereits Sicherheitskonzepte für
alle „Kleinflughäfen" bzw. „Flugfeldern" (z.B.
für Sportflugzeuge, Segelflugzeuge, Rettungshubschrauber etc.) oder nur
ortsbezogene
Risikobewertungen durch die Sicherheitsdirektionen?
Seit wann liegen die
Sicherheitskonzepte vor?
74. Worin besteht der Unterschied
zwischen security- und safety-relevanter Sachverhalten?
75.
Welche Ergebnisse erbrachten die stichprobenartigen
Sicherheitskontrollen auf den kleinen
Flughäfen
(Flugfeldern)?
Wie viele Kontrollen wurden 2003,
2004 und 2005 durchgeführt?
Durch wen wurden diese durchgeführt?
76. Welche weiteren Maßnahmen sind noch notwendig, um die notwendigen Sicherheitskonzept
für „Kleinflughäfen" bzw. „Flugfelder" - die von der EU-Verordnung nicht erfasst sind - in
Österreich umzusetzen bzw. durchzusetzen?
Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!