3794/J XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Sicherheit in der Zivilluftfahrt - Sicherheit auf Zivilflughäfen (EU-VO

Nr. 2320/2002)"

In den AB Nr. 1985/XXII.GP vom 07.09.2004 und AB Nr. 193 l/XXII.GP vom 25.08.2004
wurden durch die beiden zuständigen Bundesminister die Fragen zur „Sicherheit in der
Zivilluftfahrt - Sicherheit auf Zivilflughäfen und Flugfeldern" einerseits nur teilweise bzw.
überhaupt nicht beantwortet. Anderseits müssen bestimmte Antworten gerade in Anbetracht der
abgeschlossenen Polizeireform Team 04 (z.B. Zusammenlegung von GREKO und PEST) und
neuer Sicherheitsrisiken (bzw. neuer Gefährdungspotentiale) hinterfragt werden. Zudem kommt,
dass immer wieder Sicherheitslücken auf Zivilflughäfen auftauchen bzw. nachgewiesen werden.

So wurden durch VK Hubert Gorbach beispielsweise die Fragen 28 bis 48, 51, 70 bis 76, sowie
79 bis 80 unter Hinweis auf die Zuständigkeit des BMI nicht beantwortet, obwohl das BMVIT als
zuständige Behörde für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung des nationalen
Sicherheitsprogramms zuständig und verantwortlich ist. Das BMI hat wiederum einen Teil der
gleichlautend gestellten Fragen unter Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit nicht behandelt (AB
Nr. 1931/XXII.GP).

So wurden durch das Innenressort u.a. nachstehende Fragen unter Hinweis auf die
Amtsverschwiegenheit nicht beantwortet:

1.   Gibt es von Ihnen bzw. Ihrem Ressort unmittelbar klare Weisungen, Erlässe etc. an die
jeweils zuständigen Bundespolizeidirektionen bzw. direkt an die Polizeieinsatzstellen auf den
österreichischen Zivilflughäfen?

2.                Wenn ja, wie lauten diese (Ersuche um Bekanntgabe im Wortlaut)?

3.                Wenn nein, warum nicht?

4.   Gibt es von Ihnen bzw. Ihrem Ressort unmittelbar klare Weisungen, Erlässe etc. an die
jeweils zuständigen Bundespolizeidirektionen bzw. Greko Einheiten?

5.                Wenn ja, wie lauten diese (Ersuche um Bekanntgabe im Wortlaut)?

6.                Wenn nein, warum nicht?


Nicht nachvollziehbar war weiters für die Fragesteller die Antwort des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie, dass der österreichische Nationalrat mit dem nationalen
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt nicht befasst werden muss und dafür keine Gesetze
und Verordnungen notwendig sind. Eine politisch nicht nachvollziehbare Darstellung, gerade im
Hinblick auf notwendige gesetzliche Regelungen (Sanktionen) gegenüber Airlines,
Flughafenbetreiber, privaten Sicherheitsunternehmen etc., durch die die Einhaltung der
Bestimmungen der EU-Verordnungen Nr. 2320/2002, Nr. 622/2003 etc.gewährleistet und
durchgesetzt werden sollen.

Aufgrund der vorliegenden Antworten (AB Nr. 1985/XXII.GP sowie Nr. 1931/XXII.GP) ist
somit für die Fragesteller bis heute nicht klar, ob alle europäischen Vorgaben in Österreich
legislativ, wie administrativ vollständig umgesetzt wurden. Einige Fragen müssen daher auch in
dieser Anfrage wieder gestellt werden.

Auch 2005 wurden wieder Vorfälle bekannt, in denen national wie international große
Sicherheitslücken auf Zivilflughäfen nachgewiesen wurden (z.B. Pressburg vor Bush-Besuch).
„Undercover Beamten" des BMI ist es überdies gelungen in Schwechat Waffen durch die
Kontrollen zu schmuggeln (z.B. Pfefferspray, Plastikpistole). Nach Presseberichten wurde der
Test der Sicherheitskontrollen am 12. Juli 2005 unter Aufsicht von Innen- und
Verkehrsministerium durchgeführt. Es handelte sich um einen Routinetest, der gemäß einer EU-
Verordnung regelmäßig unter normalen Betriebsbedingungen und natürlich ohne Wissen des
Sicherheitspersonals durchgeführt werden muss. Die Passagiere am Flughafen Wien zahlen zwar
mit acht € eine höhere Sicherheitsgebühr als am viel größeren Airport Frankfurt (7,21 €), vor
Pannen schützt diese scheinbar nicht.

§ 134a Luftfahrtgesetz regelt gesondert die Zuverlässigkeitsüberprüfung von
FlughafenmitarbeiterInnen, das sind auch MitarbeiterInnen von Sicherheitsunternehmen (VO
2320/2002). Diese müssen sich beim Betreiber des Zivilflughafens um Ausstellung eines
Flughafenausweises bewerben und eine Zustimmung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit geben.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird von den zuständigen Sicherheitsbehörden durchgeführt.

Anderseits gibt es auch Kritik von den Flughafenmanagern (Association of Airport Exekutives -
IAAE), die insbesondere eine Überregulierung beklagten. Große Sorgen bereite den Managern
die zu langen und aufwändigen Sicherheitskontrollen - sowohl für Passagiere als auch für das


Flugpersonal. Fluggäste könnten durch umständliche Sicherheitskontrollen die Freude am
Fliegen verlieren, besonders bei Kurz- und Mittelstrecken wird auf andere Verkehrsmittel
ausgewichen. Beim Board of Directors Meeting der IAAE wurde u.a. beschlossen, dass sich die
IAAE um eine Standardisierung der Sicherheitskontrollen beiderseits des Atlantiks im Rahmen
der Verhandlungen zwischen der EU und den USA kümmern soll. Gefordert wurde weiters von
den Flughafenmanagern der Einsatz modernster Technologien. Gedacht wurde beispielsweise an
Biometrie oder Einrichtungen, wo Passagiere innerhalb von Sekunden durchleuchtet werden.
Aus Sicht der Flughäfen ist es grundsätzlich nicht akzeptabel, dass Verantwortlichkeiten für
Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr auf die Airports verlagert werden und diese auch noch die
Kosten tragen sollen. Hoheitliche Aufgaben sollten beim Staat belassen werden, so die
Flughafenmanager.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.    Musste das Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt (Art. 5 EU-VO
Nr. 2320/2002) generell im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
überarbeitet werden?

Wenn ja, was soll bzw. musste geändert werden?

2.    Sind auf europäischer Ebene Abänderungen bzw. Ergänzungen der EU-VO Nr. 2320/2002
und Nr. 622/2003 in der gültigen Fassung geplant?

Wenn ja, welche?

3.             Sind für das Nationale Sicherheitsprogramm alle Verordnungen, Praktiken und Verfahren
erlassen und vollständig umgesetzt worden, um die Sicherheit der Zivilluftfahrt im
österreichischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten?

4.      Wenn nein, warum nicht?

Welche sind aus Sicht des BMI noch ausständig?

5.      Welche Rolle kommt hinsichtlich der Sicherheit in der Zivilluftfahrt dem staatlichen
Katastrophen- und Krisenmanagement im BMI (Einsatz- und Krisenkoordinationscenter-
EKC) zu?

6.   Wie sieht die Kompetenzabgrenzung zwischen der Behörde, die für die Koordinierung und
Überwachung der Durchführung des nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt
zuständig ist und dem eingerichteten staatlichen Katastrophen- und Krisenmanagement im
BMI aus?

Wer ist ab welchem Zeitpunkt für welche Bereiche zuständig?

7.   Welche Aufgaben kommen dem BVT bzw. den einzelnen LVT's zur Sicherung der

Sicherheit in der Zivilluftfahrt - gerade nun im Rahmen der österreichischen EU-
Ratspräsidentschaft - zu?

8.   Wie viele Personen umfasst derzeit die Behörde, die für die Koordinierung und
Überwachung der Durchführung des nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt
verantwortlich ist?

Wer sind diese Personen?
Welches Budget ist für diese Behörde im Jahr 2005 und 2006 vorgesehen (Ersuche um
Bekanntgabe der Summen samt der Budgetposten)?

9.   Wer sind die Mitglieder im Nationalen Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee für die

Zivilluftfahrt, das das „Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt" beschlossen
hat? (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

10.     Woraus ergibt sich die Rechtsgrundlage für das Nationale Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee,
das „Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt" - ohne Befassung der
gesetzgebenden Körperschaft, nämlich des Nationalrates - zu beschließen?

11. Mussten die Sicherheitsprogramme der einzelnen Zivilflughäfen, die dem Nationalen
Sicherheitsprogramm zu entsprechen haben, für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft
überarbeitet werden?
Wenn ja, was musste geändert werden (Aufschlüsselung auf Zivilflughäfen)?

12. Welche Ergebnisse erbrachten bislang die (regelmäßigen) Kontrollen seit Oktober 2004 auf
Einhaltung des nationalen Qualitätssicherheitsprogramms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
auf den österreichischen Zivilflughäfen?
Wie viele Kontrollen wurden auf den einzelnen Zivilflughäfen zu welchem Zeitpunkt
durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung der Kontrollen auf Flughäfen und Ergebnisse)?

13. Welche Budgetmittel standen für das innerstaatliche Fortbildungsprogramm für die

Sicherheit der Zivilluftfahrt 2004 und 2005 dafür zur Verfügung (Ersuche am Angabe der

Budgetposition)?

Welche Mittel werden 2006 zur Verfügung stehen?

14.    Werden in Österreich zurzeit Maßnahmen angewandt, die unter Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts strenger sind, als die Maßnahmen dieser zitierten Verordnung?
Wenn ja, welche Maßnahmen in welchen Bereichen?

15.    Wurden durch die EU-Kommission 2004 und 2005 weitere Inspektionen einschließlich einer

geeigneten Stichprobe von österreichischen Flughäfen durchgeführt (Art 7 Abs. 2)?

16.    Welche Zivilflughäfen waren von diesen Inspektionen betroffen?
Wenn ja, bei welchen Flughäfen wurden Mängel festgestellt?
Wurden diese Mängel in der Zwischenzeit schon behoben?
Wenn nein, warum nicht?

17.    Warum sind die Inspektionsberichte und die Antwort Österreichs (Art 7 Abs. 4 der VO) nach

Meinung des BMVIT dem Nationalrat (z.B. Innenausschuss; Ständiger Unterausschuss des
Innenausschusses) bzw. Mitgliedern des Nationalrates selbst nicht zugänglich?

18. Welche Konsequenzen hatte der im 12. Juli 2005 durchgeführte Sicherheitstest von

MitarbeiterInnen des BVT am Airport Schwechat?

Welche Maßnahmen mussten durch das betroffene Sicherheitsunternehmen ergriffen

werden?

19. Wurden durch die EU-Kommission Sanktionen wegen Verstöße gegen die Vorschriften der
Verordnung 2320/2002 gegenüber Österreich bzw. einzelnen Flughafenbetreiber erlassen


(Art 12)?

Wenn ja, worin bestanden diese?

20.  Welche konkreten Sanktionen sind in welchen Gesetzen vorgesehen, wenn gegen die
Bestimmungen der EU-VO 2320/2002 EWG bzw. gegen das Nationale
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt durch Airlines, Sicherheitsunternehmen,
Flughafenbetreiber etc. verstoßen wird?

21.      Wo sind diese Sanktionen konkret geregelt (Ersuche um Bekanntgabe der einzelnen Gesetze
bzw. Gesetzesbestimmungen)?

22.  Was hat sich aus Sicht des BMI mit der Polizeireform (Team) 04 bei den
Rahmenbedingungen für die Polizei und die Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Sicherheit
in der Zivilluftfahrt geändert?

23.      Sind nach dieser Polizeireform neue Probleme im Vollzug der EU-VO 2320/2002 usw. auf
den Zivilflughäfen aufgetreten?

Wenn ja, welche?

24.  Welcher finanzielle Betrag musste für Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt zur
Durchführung der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft aufgewendet werden (z.B. für
Airports)?

Welche technischen und baulichen Maßnahmen waren notwendig (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Zivilflughäfen)?

25. Für welche Kosten mussten die einzelnen Flughafenbetreiber selbst aufkommen

(Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Zivilflughäfen)?

26. Sind die österreichischen Zivilflughäfen baulich und technisch so ausgestattet, dass sie die
EU-VO 2320/2002 erfüllen?

Wenn nein, welche technischen Einrichtungen fehlen?

27. Welche Investitionen für Sicherheitsmaßnahmen (Avation Security) sind noch notwendig?


28. Welche Beträge wurden 2005 durch die Sicherheitsabgabe nach dem Luftfahrtgesetz
eingenommen (Aufschlüsselung auf einzelne Zivilflughäfen)?

29.      In welchem Umfang wurden diese Geldmittel 2005 tatsächlich für die einzelnen
Zivilflughäfen verwendet (Aufschlüsselung auf Zivilflughäfen)?

30.    In wie weit wurden Investitionsleistungen von Zivilflughäfen für Maßnahmen der Sicherheit
(Safety und Security) 2004 und 2005 vom Bund rückvergütet (Aufschlüsselung der Beträge
auf Zivilflughäfen und Jahre)?
Welcher Anteil soll 2006 rückvergütet werden?

31.  Wie viele Flughafeninspektionen gibt es seit der Polizeireform auf Österreichs

Zivilflughäfen?

Wie war der systemisierte Personalstand bei den einzelnen Flughafeninspektionen mit

Stichtag 1.1.2006?

Wie viele dieser Planstellen waren tatsächlich besetzt?(Aufschlüsselung der tatsächlich

besetzten Personalstände auf die einzelnen Zivilflughäfen)

32.  Welcher Personalstand sowie welche zusätzliche Maßnahmen sind aus Sicht des Ressorts auf

Österreichs Zivilflughäfen notwendig, um die Vorgaben der zitierten EU-Verordnungen und
des Nationalen Sicherheitsprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu erfüllen?

33.      Welcher Personalstand und Mindeststand an Exekutivbeamten (Flughafeninspektionen) ist
nun nach der Polizeireform an den einzelnen Österreichischen Zivilflughäfen derzeit
festgelegt (Ersuche um Aufschlüsselung des jeweiligen Mindeststandes der
Flughafeninspektionen für die einzelnen österreichischen Zivilflughäfen sowohl für Tag- als
auch für den Nachtdienst)?

34.  Gab bzw. gibt es Personalprobleme bei den neu geschaffenen Flughafeninspektionen nach
der Polizeireform Team 04?

Was hat sich mit dieser Reform für den Dienst der Exekutivbeamten der
Flughafeninspektionen (Zivilflughäfen) geändert?


35.  Wie viele Überstunden sind bei den Polizeieinsatzstellen (PEST) und bei den GREKO-
Einheiten auf den österreichischen Zivilflughäfen 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
angefallen (Aufschlüsselung der Überstunden auf Jahre, die einzelnen Einheiten und nach
Zivilflughäfen)?

36.  Wie viele Überstunden sind 2005 bei den Flughafeninspektionen (jeweils PEST und GREKO
bis 30.6. sowie danach Flughafeninspektionen) insgesamt angefallen (Aufschlüsselung auf
die einzelnen Flughafeninspektionen)?

37.      Wie hoch wurden die Überstunden während der EU-Ratspräsidentschaft in den

Flughafeninspektionen veranschlagt (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Flughafeninspektionen)?

38.      Wird auf Österreichs Zivilflughäfen die „Flughafensicherheit" (Zugangskontrolle,
Durchsuchung von Personal, mitgefühlten Gegenständen und Fahrzeugen, Objektschutz und
Streifengänge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten
Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 2 der Anlage)?

39.  Wer ist für die „Flughafensicherheit" verantwortlich?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

40. Wie und durch wen werden die Abfertigungsgebäudebereiche, die der Öffentlichkeit

zugänglich sind, auf Österreichs Zivilflughäfen ständig überwacht?

Wie und durch wen werden die Abfertigungsgebäude durch Streifen gesichert?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

41. Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!


42. Wie werden andere öffentliche Bereiche, die eine Überwachung erfordern (unter anderem,

Einrichtungen, die sich immer auf der Landseite befinden, darunter reservierte Parkplätze

und sonstige öffentliche Parkplatzbereiche, Zufahrten zu Abfertigungsgebäuden und

öffentliche Zufahrtsstraßen, Aussichtsplattformen, Einrichtungen von Autovermietungen,

Taxistandplätze und Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie alle Hotelanlagen

auf dem Flughafengelände) durch die Exekutive kontrolliert?

Wie und durch wen sowie in welchem Umfang werden diese Bereiche durch Streifengänge

gesichert, solange sie der Öffentlichkeit zugänglich sind?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

43. Werden Technik- und Instandhaltungsbereiche auf Österreichs Zivilflughäfen durch Zäune
und Streifen geschützt?

Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Umzäunung und von flughafeneigenen Anlagen

wie Anlagen zur Stromversorgung, Umspannstationen, Navigationseinrichtungen,

Kontrolltürmen und anderen Gebäuden, die von der Flugsicherung genutzt werden, sowie

von Kraftstoffversorgungsanlagen und Kommunikationseinrichtungen getroffen worden?

Welche besonderen Maßnahmen sind zur Abwehr von Anschlägen gegen Kraftstoff- und

Kommunikationseinrichtungen getroffen worden?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

44. Wird die „Sicherheit von Luftfahrzeugen" (Luftfahrzeugdurchsuchungs- und -prüfung,

Sicherung der Luftfahrzeuge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten

Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 3 der Anlage)?

Wer ist für die Sicherheit von Luftfahrzeugen verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der


österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!

45. Wie und durch wen werden Luftfahrzeuge, die nicht im Dienst sind, einer Luftfahrzeug-

Sicherheitsdurchsuchung unterzogen?

Wie und durch wen werden die Luftfahrzeuge bis zum weiteren Abflug gesichert und

bewacht?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

46. Wie und durch wen wird auf Österreichs Zivilflughäfen sichergestellt, dass die Flugzeuge die

im Dienst sind, überwacht werden, die ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu

entdecken?

Ist dies Auftrag der Exekutive des Flughafenbetreibers oder privater

Sicherheitsunternehmen?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

47. Wie und durch wen wird der Zugang zu Luftfahrzeugen, die nicht im Dienst sind von

Fußstreifen oder motorisierten Streifen kontrolliert oder unter Überwachung zu stellen, die

ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu entdecken?

Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen

verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

48. Wird die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck" (Kontrolle von Fluggästen, Trennung
von Fluggästen, Kontrolle von Handgepäck, Kontrolle von Diplomaten) von der Exekutive,
dem Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 4 der


Anlage)?

Wer ist für die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck" verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

49. Wird die Zuordnung und Kontrolle von „aufgegebenem Gepäck" (Zuordnung, Kontrolle und

Schutz von aufgegebenem Gepäck) von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen, dem

Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 5 der

Anlage)?

Wer ist für die Kontrolle von aufgegebenem Gepäck verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

50. Wird die Kontrolle von „Fracht, Kurier- und Expresssendungen" (Sicherheitskontrollen etc.)
von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen, reglementierten
Beauftragten oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 6 der Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle des gesamten Fracht-, Kurier-, Transfer- und Expressgut auf
Österreichs Zivilflughäfen (inkl. dieser Abfertigungsgebäude) zuständig?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?
Wenn ja, welche!

51. Wird die Kontrolle der „Post" (Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive,

Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, reglementierten Postbehörden/Verwaltungen

oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 7 der Anlage)?

Wer ist für die Kontrolle von „Post" verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

52. Wird die Kontrolle über die „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen"
(Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber


oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 8 der Anlage)?

Wer ist für die Kontrolle von „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen"

verantwortlich?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

53. Werden die Sicherheitskontrollen für die „Allgemeine Luftfahrt" von der Exekutive,

Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen

vorgenommen (Punkt 11 der Anlage)?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!

54. Wie oft wurden 2003, 2004 und 2005 bei den Sicherheitskontrollen - gleichgültig von wem

durchgeführt - verbotene Gegenstände (i.S. der Anlage zur VO) beschlagnahmt (Ersuche um
Bekanntgabe der Anzahl der beschlagnahmten verbotenen Gegenstände auf Jahre und
Flughäfen)?

55. Wie viele und welche privaten Sicherheitsunternehmen sind in Österreich auf Zivilflughäfen

eingesetzt bzw. mit Sicherheitsaufgaben beauftragt?

56. Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtgesetz wurden 2005 für

FlughafenmitarbeiterInnen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden durchgeführt?

57. Wie viele dieser Überprüfungen betrafen MitarbeiterInnen von privaten

Sicherheitsunternehmen (Aufschlüsselung der Anzahl auf die Sicherheitsunternehmen)?

58. In wie vielen Fällen fiel die Zuverlässigkeitsprüfung 2005 negativ aus?

Wie viele davon waren MitarbeiterInnen von privaten Sicherheitsunternehmen
(Aufschlüsselung auf Sicherheitsunternehmen)?

59. Wie wird die Zuverlässigkeitsprüfung bei Nicht-ÖsterreicherInnen (z.B. Deutschland,

Holland, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn oder Slowenien) durchgeführt?


In welcher Form gibt es diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
(z.B. Datenaustausch)?

60.  Welche Kosten fallen für das BMI durch den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen auf

Österreichs Zivilflughäfen jährlich an (Aufschlüsselung der Kosten pro Unternehmen und

Zivilflughafen)?

Wo sind diese für das Jahr 2006 budgetiert (Ersuche um Bekanntgabe der Budgetposition)?

61.  Welche Kosten sind 2004 und 2005 für das BMI durch die tägliche Fachaufsicht auf

Österreichs Zivilflughäfen angefallen (Aufschlüsselung der Kosten pro Unternehmen und

Zivilflughafen)?

Welche Kosten werden 2006 anfallen?

62.  Welche Kosten sind bislang durch die Einschulung bzw. Ausbildung der MitarbeiterInnen

der einzelnen Sicherheitsunternehmen für das BMI angefallen (Aufschlüsselung der Kosten
pro Unternehmen und Zivilflughafen)?

63.     Wie wird konkret die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässlichkeit der MitarbeiterInnen der
beauftragten Sicherheitsunternehmen auf Zivilflughäfen nach § 134a Luftfahrtgesetz
überprüft (Aufschlüsselung der konkreten Überprüfungsmaßnahmen)?

64.     Gibt es dafür Erlässe oder Verordnungen?
Wenn ja, wie lauten diese?

65.  Welche Befähigungszeugnisse muss das Sicherheitspersonal auf Zivilflughäfen besitzen
(Punkt 12.2.3 der Anlage)?

66.      Wie viele Passagier- bzw. Personenkontrollen wurden auf den österreichischen
Zivilflughäfen 2005 durchgeführt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Zivilflughäfen)?

67.    Hat es 2005 besondere Probleme bei den Passagierkontrollen auf den Zivilflughäfen
gegeben?
Wenn ja, bei welchen?


68. Gab es Beschwerden über die nach der EU-VO 2320/2002 etc. durchgeführten
Passagierkontrollen?

Wenn ja, wie viele?
Was war Inhalt dieser Beschwerden (Aufschlüsselung der Beschwerden auf Zivilflughäfen)?

69. Gab es Beschwerden über die nach der EU-VO 2320/2002 durchgeführten
Gepäckskontrollen?

Wenn ja, wie viele?

Was war Inhalt dieser Beschwerden (Aufschlüsselung der Beschwerden auf Zivilflughäfen)?

70. Wie viele Anzeigen nach dem Luftfahrtsicherheitsgesetz (LSG) (BG über den Schutz vor

Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrten) mussten 2005 erstattet werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

71. Wie beurteilen Sie die zitierte Kritik der Flughafenmanager an den vorgeschriebenen

Sicherheitsmaßnahmen?

72. Welche Maßnahmen hat das BMVIT nach Übermittlung der Unterlagen durch das BMI

(ortsbezogene Risikobewertung) für Kleinflughäfen ergriffen?

73. Gibt es derzeit bereits Sicherheitskonzepte für alle „Kleinflughäfen" bzw. „Flugfeldern" (z.B.
für Sportflugzeuge, Segelflugzeuge, Rettungshubschrauber etc.) oder nur ortsbezogene
Risikobewertungen durch die Sicherheitsdirektionen?

Seit wann liegen die Sicherheitskonzepte vor?

74.     Worin besteht der Unterschied zwischen security- und safety-relevanter Sachverhalten?

75.    Welche Ergebnisse erbrachten die stichprobenartigen Sicherheitskontrollen auf den kleinen
Flughäfen (Flugfeldern)?
Wie viele Kontrollen wurden 2003, 2004 und 2005 durchgeführt?
Durch wen wurden diese durchgeführt?

76. Welche weiteren Maßnahmen sind noch notwendig, um die notwendigen Sicherheitskonzept

für „Kleinflughäfen" bzw. „Flugfelder" - die von der EU-Verordnung nicht erfasst sind - in


Österreich umzusetzen bzw. durchzusetzen?

Wird es aus Sicht des BMI Änderungen oder besondere Maßnahmen für die Zeit der

österreichischen EU-Ratspräsidentschaft geben müssen?

Wenn ja, welche!