3795/J XXII. GP

Eingelangt am 17.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Posch und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Erlassung eines Durchführungserlasses zur „Zwangsernährung"

Wichtiger Bestandteil des Fremdenrechtspakets 2005 ist die Schaffung der Möglichkeit zur
zwangsweisen Ernährung von hungerstreikenden in Schubhaft angehaltenen Personen. In § 78
Abs. 6 und 7 Fremdenpolizeigesetz wurden hiebei die gesetzlichen Grundlagen für diese Art
der - euphemistisch als „Heilbehandlung" bezeichneten - Vorgangsweise geschaffen.

Laut Medienberichten vom 7. Jänner wurde nunmehr zur Präzisierung der oben genannten
Gesetzesbestimmungen ein Durchführungserlass ausgearbeitet, der seit Anfang des Jahres in
Kraft steht.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
nachfolgende

ANFRAGE

1.              Wie lauten die Geschäftszahl und der genaue Wortlaut des oben erwähnten Erlasses?

2.              Entspricht es den Tatsachen, dass dieser Erlass seit 1.1.2006 in Kraft ist?

3.              In welcher Form ist die Zusammenarbeit mit der für die Durchführung der
Zwangsernährung zuständigen Justizanstalt Josefstadt geregelt? Wie lautet der genaue
Wortlaut der diesbezüglichen Vereinbarung(en)?

4.              Wurde   im   Jahr   2006   bereits   eine   Zwangsernährung   im   Vollzugsbereich   des
Fremdenpolizeigesetzes angeordnet bzw. durchgeführt?

5.              Mit wie vielen Fällen von Zwangsernährung gem. FPG rechnen Sie für das heurige Jahr?