3795/J XXII. GP
Eingelangt am 17.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Posch und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Erlassung eines Durchführungserlasses zur „Zwangsernährung"
Wichtiger Bestandteil des Fremdenrechtspakets 2005 ist die
Schaffung der Möglichkeit zur
zwangsweisen Ernährung von
hungerstreikenden in Schubhaft angehaltenen Personen. In § 78
Abs. 6 und 7 Fremdenpolizeigesetz wurden hiebei die gesetzlichen
Grundlagen für diese Art
der - euphemistisch als
„Heilbehandlung" bezeichneten - Vorgangsweise geschaffen.
Laut Medienberichten vom 7. Jänner wurde nunmehr zur
Präzisierung der oben genannten
Gesetzesbestimmungen ein Durchführungserlass ausgearbeitet, der seit Anfang des
Jahres in
Kraft steht.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
nachfolgende
ANFRAGE
1.
Wie
lauten die Geschäftszahl und der genaue Wortlaut des oben erwähnten Erlasses?
2.
Entspricht
es den Tatsachen, dass dieser Erlass seit 1.1.2006 in Kraft ist?
3.
In welcher Form ist die Zusammenarbeit mit der für die
Durchführung der
Zwangsernährung
zuständigen Justizanstalt Josefstadt geregelt? Wie lautet der genaue
Wortlaut
der diesbezüglichen Vereinbarung(en)?
4.
Wurde
im Jahr 2006 bereits
eine
Zwangsernährung
im Vollzugsbereich des
Fremdenpolizeigesetzes
angeordnet bzw. durchgeführt?
5.
Mit
wie vielen Fällen von Zwangsernährung gem. FPG rechnen Sie für das heurige
Jahr?