3797/J XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend blamable Vorgehensweise des Innen- und Justizministeriums bei der
Vorbereitung des Anti-Stalking-Gesetzes
Der
Streit zwischen Justizministerium und Innenministerium über den Entwurf zu
einem Anti-Stalking-Gesetz und über die Frage, wer dieses Gesetz infolge zu
vollziehen hätte, ist unerträglich und
blamabel. Es ist ein Schlag ins Gesicht der von
Stalking Betroffenen, insbesondere von Frauen, die zumeist von Männern
verfolgt
werden und deren Lebensführung unzumutbar und beharrlich beeinträchtigt wird.
Es ist auch unverständlich, dass ein neuer gerichtlich
strafbarer Tatbestand nicht von
der Polizei vollzogen
werden soll, sondern dass hiefür Gerichtsvollzieher zuständig
sein sollen. Diese Aussage des Innenministeriums ist eine Provokation gegenüber
den von Stalking Betroffenen. Gänzlich unverständlich aber sind die Aussagen
von
Ministerin Prokops persönlichem
Pressesprecher, der den Tatbestand des Stalkings
mit der Zuschickung von Rosen vergleicht.
Aus den erwähnten Gründen richten daher die unterzeichneten
Abgeordneten an die
Bundesministerin für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wann wurde Ihnen oder Ihren Mitarbeiterinnen zum ersten
Mal der Entwurf des
Justizministeriums
betreffend Schaffung eines Straftatbestandes Stalking
bekannt?
2.
Welche Stellungnahme haben Sie oder Ihre
Mitarbeiterinnen dazu abgegeben,
wann erfolgte die
Stellungnahme und wie lautet sie wörtlich?
3. Hat
es zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium zu diesem
Gegenstand Koordinierungssitzungen gegeben?
Wenn ja, wer hat daran teilgenommen, wann haben diese
stattgefunden und
welches konkretes
Ergebnis brachten sie jeweils?
Wenn nein, warum war aus Sicht der betroffenen Ministerien keine
Koordinierung notwendig?
4.
Wie
stehen Sie zu dem Vorschlag, dass für die Vollziehung dieses
Straftatbestandes nicht die sonst dafür
zuständige Exekutive, sondern Organe
des Justizministeriums (wie in den Medien genannt: Gerichtsvollzieher)
zuständig sein sollen?
5.
War
der Vergleich von Stalking mit dem Überbringen von Rosen, den Ihr
persönlicher Sprecher in der Öffentlichkeit
machte, mit Ihnen abgesprochen?
Wenn ja, woraus lässt sich dieser Vergleich begründen?
Wenn nein, wie ist Ihre persönliche Meinung wirklich dazu?
6.
Gibt es in Ihrem Ressort Erhebungen, wie viele dieser
Delikte in Österreich im
Jahr ungefähr gesetzt
werden?
7.
Was werden Sie als Innenministerin unternehmen, um den
von Stalking
Betroffenen, also im
Regelfall Frauen, zu helfen?
8.
Sind Sie bereit, sich für Aussagen Ihres persönlichen
Sprechers öffentlich zu
distanzieren und sich
bei den Betroffenen zu entschuldigen?