3797/J XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend blamable Vorgehensweise des Innen- und Justizministeriums bei der

Vorbereitung des Anti-Stalking-Gesetzes

Der Streit zwischen Justizministerium und Innenministerium über den Entwurf zu
einem Anti-Stalking-Gesetz und über die Frage, wer dieses Gesetz infolge zu
vollziehen hätte, ist unerträglich und blamabel. Es ist ein Schlag ins Gesicht der von
Stalking Betroffenen, insbesondere von Frauen, die zumeist von Männern verfolgt
werden und deren Lebensführung unzumutbar und beharrlich beeinträchtigt wird.

Es ist auch unverständlich, dass ein neuer gerichtlich strafbarer Tatbestand nicht von
der Polizei vollzogen werden soll, sondern dass hiefür Gerichtsvollzieher zuständig
sein sollen. Diese Aussage des Innenministeriums ist eine Provokation gegenüber
den von Stalking Betroffenen. Gänzlich unverständlich aber sind die Aussagen von
Ministerin Prokops persönlichem Pressesprecher, der den Tatbestand des Stalkings
mit der Zuschickung von Rosen vergleicht.

Aus den erwähnten Gründen richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.            Wann wurde Ihnen oder Ihren Mitarbeiterinnen zum ersten Mal der Entwurf des
Justizministeriums betreffend Schaffung eines Straftatbestandes Stalking
bekannt?

2.            Welche Stellungnahme haben Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen dazu abgegeben,
wann erfolgte die Stellungnahme und wie lautet sie wörtlich?


3.   Hat es zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium zu diesem
Gegenstand Koordinierungssitzungen gegeben?

Wenn ja, wer hat daran teilgenommen, wann haben diese stattgefunden und
welches konkretes Ergebnis brachten sie jeweils?
Wenn nein, warum war aus Sicht der betroffenen Ministerien keine
Koordinierung notwendig?

4.      Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass für die Vollziehung dieses
Straftatbestandes nicht die sonst dafür zuständige Exekutive, sondern Organe
des Justizministeriums (wie in den Medien genannt: Gerichtsvollzieher)
zuständig sein sollen?

5.             War der Vergleich von Stalking mit dem Überbringen von Rosen, den Ihr
persönlicher Sprecher in der Öffentlichkeit machte, mit Ihnen abgesprochen?
Wenn ja, woraus lässt sich dieser Vergleich begründen?

Wenn nein, wie ist Ihre persönliche Meinung wirklich dazu?

6.             Gibt es in Ihrem Ressort Erhebungen, wie viele dieser Delikte in Österreich im
Jahr ungefähr gesetzt werden?

7.             Was werden Sie als Innenministerin unternehmen, um den von Stalking
Betroffenen, also im Regelfall Frauen, zu helfen?

8.             Sind Sie bereit, sich für Aussagen Ihres persönlichen Sprechers öffentlich zu
distanzieren und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen?