3799/J XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Täterbeschreibung "Zigeunertyp"

 

Am 22.12. 2005 erschien im Standard (Steiermark Ausgabe) unter Länderchronik folgender Artikel:

Graz - Eine ungewöhnliche Täterbeschreibung schickte das Stadtpolizeikommando Graz am Montag aus. Im Falle eines Trickdiebstahls in einem Innenstadtlokal wurden zwei mutmaßliche Täter als „Ausländer, Zigeunertyp, ca. 25 – 35 Jahre alt“ beschrieben. Auf die Frage des Standard, wie ein Zigeunertyp aussehe, meinte der verantwortliche Beamte Alexander Gaisch:“ Soweit ich weiß haben alle Kollegen das gleiche Bild. Und zwar das typische dunkelschwarze Haar und dunkle Augen, wobei manche sogar gut ausschauen und gepflegt sein können. Meist haben sie eine leicht dunklere Hautfarbe als der typische Vertreter der europiden Menschenrasse. Und sie sind in ihrer gesamten Gestalt meist etwas kleiner, haben etwas vom südländischen Menschenschlag. Außerdem tragen sie Kleider, die der typische Durchschnittsgrazer nicht trägt – eher legere Kleidung. Zu finden wäre ein solcher Typ oft musizierend in der Innenstadt oder bei Mülltonnen, so Gaisch weiter, der einräumt:“ Natürlich können manchmal auch Grazer so aussehen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.  Erachten Sie die  Täterbeschreibung lautend auf „Zigeunertyp“ für vertretbar?

 

2.  § 5 RLV BGBl. Nr. 266/1993 (Richtlinien für das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes lautet: „ Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen, das geeignet ist, den Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken oder als Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der Rasse oder Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses, der politischen Auffassung oder der sexuellen Orientierung empfunden zu werden.

     Verstößt diese Täterbeschreibung gegen die zitierte Bestimmung?

 

3.  Wenn ja, welche Konsequenzen wurden im konkreten Fall gezogen?

 

4.  Halten Sie das als Erklärung gedachte und wörtlich zitierte Statement eines Ihrer

     Beamten  für angemessen?

 

5.  Wenn nein, gab es Konsequenzen? (Ermahnung, Dienstanweisung,..)

 

6.  Deutet das Statement („Soweit ich weiß, haben alle Kollegen das selbe Bild“) nicht auch auf strukturelle Mängel im Bereich Antidiskriminierungsschutz und polizeiliches Handeln hin?

 

7.  Wie stellen Sie sicher, dass solche Entgleisungen nicht mehr vorkommen?