3801/J XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend ARGE Schubhaft Tirol

Nach den vorliegenden Informationen wurde ab 01.01.2006 der Verein Menschenrechte Österreich, anstatt des bisher tätigen Vereins ARGE Schubhaft Tirol die Schubhaftbetreuung im Polizeianhaltezentrum Innsbruck durchführen. Der Verein ARGE Schubhaft gilt als etabliert, kompetent und ist langjähriger Vertragspartner des BMI in der Schubhaftbetreuung. Die Entscheidungsfindung und die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Nichtverlängerung des Schubhaftbetreuungsvertrags ist nicht nachvollziehbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

Für die Nichtverlängerung des Vertrages wurden drei Gründe kolportiert (Preis/Zusatzangebot Rückkehrberatung/Unzufriedenheit der BPD Innsbruck mit dem Verein ARGE Schubhaft)

1. Wie hoch ist die Preisdifferenz zwischen den beiden Anbietern?

2. Welche Leistung(en) im Rahmen des abzuschließenden Schubhaftbetreuungsvertrages werden vom Verein Menschenrechte Österreich unter dem Titel Rückkehrberatung angeboten?

3. Waren Auskünfte/Hilfestellungen an rückkehrwillige KlientInnen seitens der Schubhaftbetreuung bisher schon Vertragsinhalt?

4. War es Gegenstand der Vertragsverhandlungen zur Schubhaftbetreuung 2006, dass ein Zusatzangebot in Rückkehrberatung die Vertragsverlängerungschancen erhöht? Wenn ja, wem gegenüber war davon die Rede?

5. Wie lautet der genaue Wortlaut der Stellungnahme der BPDI zur Vertragsverlängerung und wann erfolgte sie?

6. Worauf gründet sich diese Unzufriedenheit?

7. Wer wurde in die Meinungsbildung seitens der BPD Innsbruck eingebunden?

9. Wurde die Unzufriedenheit dem Verein gegenüber in Arbeitsgesprächen mitgeteilt?

10. Wenn ja, wann und welche Vereinbarungen zur Beseitigung allfälliger Kritikpunkte wurden getroffen.

11. Wie lauteten jeweils die Stellungnahme der BPD Innsbruck in den zurückliegenden Jahren ab 1998?   

12. Wurden andere relevante Behörden (Bezirkshauptmannschaften, Asylamt Innsbruck),  mit denen die Schubhaftbetreuung vernetzt arbeitet, in die Entscheidungsfindung miteinbezogen?

13. Die Vereine in der Schubhaftbetreuung werden jährlich zu einem Evaluierungsgespräch von der zust. Fachabteilung des BMI (Abtlg. II/3) eingeladen. Wurde dem Verein Arge Schubhaft dabei die Nichtverlängerung des Vertrages eröffnet?

14. Was war das Ergebnis der Evaluierung der Fachabteilung bezogen auf die ARGE Schubhaft und ihre Betreuungstätigkeit 2004 und 2005?

15. Hat die zuständige Fachabteilung des BMI die Vertragsverlängerung befürwortet?

16. Wenn ja, wann und, mit welchem Wortlaut?

17. Wenn ja, warum wurde der Meinung der Fachabteilung nicht Rechnung getragen?

Zum Verein Menschenrechte Österreich

18. Wie viele Sprachen deckt der neue Verein Menschenrechte Österreich mit seinem Betreuungsangebot ab?

19. Wie viele Personaleinheiten werden eingesetzt?

20. Beinhaltet das Betreuungskonzept einen Pool von Ehrenamtlichen?

21. Wenn ja, wie viele Personen mit ca. wie vielen Wochenstunden?

22. Bietet der Verein psychologische Betreuung an?

23. Bietet der Verein psychotherapeutische Betreuung an?

24. Ist der Verein bereits in Tirol tätig?

25. Erscheint es dem BMI unter den vorliegenden Voraussetzungen (unbegründete Mitteilung vom 21.12.05, dass der Vertrag nicht verlängert wird) vertretbar, die Schließungskosten (z.B. Gehälter während der Kündigungsfrist) einer sozialen Einrichtung wie der ARGE Schubhaft zur Zahlung aufzubürden?

26. Warum erfolgte die Mitteilung überhaupt erst am 21.12.2005?

27. Müssten sie als langjähriger redlicher Vertragspartner hier eine Nichtverlängerung nicht entsprechend und zeitgerecht ankündigen?

28. Gedenken sie in Hinkunft die Vertragsmuster so zu gestalten, dass soziale Vereine im Falle einer Nichtverlängerung von Förderverträgen nicht vor dem finanziellen Ruin stehen?