3803/J XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Inseratenkampagnen der Bundesregierung

Im vergangenen Dezember wurden von der Bundesregierung zwei
„Informationskampagnen" in Printmedien durchgeführt.
Seit Jahren kritisieren Oppositionsparteien und Rechnungshof einmütig Art und
Weise der Werbe- und Informationsaufwendungen der Bundesregierung. Erst im
letzten Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes im Dezember 2005 wurden diese Kritik
und die daraus abgeleiteten Empfehlungen wiederholt. Dass im selben Monat die
Empfehlungen gleich bei zwei Kampagnen ignoriert werden, kann nur mehr als
Provokation bezeichnet werden.

Der Rechnungshof empfiehlt, dass die Öffentlichkeitsarbeit sparsam, wirtschaftlich
und zweckmäßig sein soll. Es ist wohl alles andere als sparsam und wirtschaftlich,
wenn wie in der Kampagne „Unternehmen Arbeitsplatz" die Information über die
Förderung der Lehrlingseinstellung, die sich an ausbildende Gewerbebetriebe richtet,
statt in einem Informationsblatt der Wirtschaftskammer flächendeckend in
Tageszeitungen inseriert wird.

Der Rechnungshof fordert auch, dass der Informationsgehalt nicht hinter die
werbende Form zurücktritt. Eine Forderung, der mit einem Inserat, das zu rund fünf
sechstel aus einem Foto, das einmal Bundeskanzler Schüssel, einmal Vizekanzler
Gorbach zeigt, mit Sicherheit nicht erfüllt wird.

Der Rechnungshof empfiehlt auch, dass die Öffentlichkeitsarbeit eine Einflussnahme
zugunsten einer Partei vermeiden solle. Soll dieser Forderung etwa dadurch
nachgekommen werden, dass die Bilder, die Bundeskanzler und Vizekanzler in
einem etwas verstaubten Wahlplakatstil, umgeben von sie bewundernden Bürgern
zeigen, eine Einflussnahme nicht zugunsten einer, sondern zweier
Regierungsparteien bezwecken?

Völlig skurril ist das, was den Österreichern zum Jahreswechsel von der Regierung
unter dem Titel „Österreich hat es besser" mitgeteilt wird. Ein Informationsgehalt, der
sich, wie vom Rechnungshof empfohlen, auf die vergangene, gegenwärtige oder
aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung bezieht, ist hier bei bestem Willen
nicht auszumachen. Da wird die vereitelte Attacke des Finanzministers auf die
Trinkgelder zur Leistung der Bundesregierung unter „Trinkgeld steuerfrei"
umgedeutet. Da findet sich die Kürzung der Ökostromförderung als „Neue
Ökostromförderung" wieder. Da findet sich Österreich plötzlich außerhalb der
Eurozone wieder („Österreich hat das stärkste Wachstum außerhalb der Eurozone"),


usw. Die in diesem Inserat haufenweise durch die Grafik purzelnden
„Glücksschwammerl" passen ungewollt zu diesen Botschaften. Es handelt sich
schließlich um Fliegenpilze, die nicht nur giftig sind, sondern denen man auch eine
gewisse halluzinogene Wirkung nachsagt...

In diesem Zusammenhang stellt sich unter anderem die Frage, wie viel diese
„Informationskampagnen" den Steuerzahler kosten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.                     Welche Kosten entstanden für die Inseratenkampagne „Unternehmen
Arbeitsplatz" hinsichtlich Konzipierung, Grafik, Layout, Bildrechte etc.?

2.                     In welchen Medien wurden für diese Kampagne wann Inserate geschalten und
was waren die jeweiligen Kosten?

3.                     Gab es bei Erstellung der Kampagne oder bei den Inseraten-Schaltungen eine
Kostenbeteiligung von österreichischen Unternehmen oder von anderer Seite
und wie hoch war diese?

4.                     Welche Kosten entstanden für die Inseratenkampagne „Österreich hat es
besser" zum Jahreswechsel 2005 hinsichtlich Konzipierung, Grafik, Layout,
Bildrechte etc.?

5.                     In welchen Medien wurden für diese Kampagne Inserate wann geschalten und
was waren die jeweiligen Kosten?