3803/J XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Inseratenkampagnen der Bundesregierung
Im
vergangenen Dezember wurden von der Bundesregierung zwei
„Informationskampagnen" in Printmedien durchgeführt.
Seit Jahren kritisieren Oppositionsparteien und Rechnungshof einmütig Art und
Weise der Werbe- und
Informationsaufwendungen der Bundesregierung. Erst im
letzten Tätigkeitsbericht des
Rechnungshofes im Dezember 2005 wurden diese Kritik
und die daraus abgeleiteten Empfehlungen wiederholt. Dass im selben
Monat die
Empfehlungen gleich bei zwei Kampagnen ignoriert werden, kann nur mehr als
Provokation bezeichnet werden.
Der
Rechnungshof empfiehlt, dass die Öffentlichkeitsarbeit sparsam, wirtschaftlich
und zweckmäßig sein soll. Es ist wohl alles andere als sparsam und
wirtschaftlich,
wenn wie in der Kampagne „Unternehmen Arbeitsplatz" die Information über
die
Förderung der Lehrlingseinstellung, die
sich an ausbildende Gewerbebetriebe richtet,
statt in einem Informationsblatt der
Wirtschaftskammer flächendeckend in
Tageszeitungen inseriert wird.
Der
Rechnungshof fordert auch, dass der Informationsgehalt nicht hinter die
werbende Form zurücktritt. Eine Forderung, der mit einem Inserat, das zu rund
fünf
sechstel aus einem Foto, das einmal Bundeskanzler
Schüssel, einmal Vizekanzler
Gorbach zeigt, mit Sicherheit nicht erfüllt wird.
Der Rechnungshof empfiehlt auch, dass die
Öffentlichkeitsarbeit eine Einflussnahme
zugunsten einer
Partei vermeiden solle. Soll dieser Forderung etwa dadurch
nachgekommen werden, dass die Bilder, die Bundeskanzler und Vizekanzler in
einem etwas verstaubten Wahlplakatstil, umgeben von sie bewundernden Bürgern
zeigen, eine Einflussnahme nicht zugunsten
einer, sondern zweier
Regierungsparteien bezwecken?
Völlig
skurril ist das, was den Österreichern zum Jahreswechsel von der Regierung
unter dem Titel „Österreich hat es
besser" mitgeteilt wird. Ein Informationsgehalt, der
sich, wie vom Rechnungshof empfohlen,
auf die vergangene, gegenwärtige oder
aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung bezieht, ist hier bei
bestem Willen
nicht auszumachen. Da wird die vereitelte Attacke des Finanzministers auf die
Trinkgelder zur Leistung der Bundesregierung unter „Trinkgeld steuerfrei"
umgedeutet. Da findet sich die Kürzung der Ökostromförderung als „Neue
Ökostromförderung" wieder. Da findet sich Österreich plötzlich außerhalb
der
Eurozone wieder („Österreich hat das
stärkste Wachstum außerhalb der Eurozone"),
usw. Die
in diesem Inserat haufenweise durch die Grafik purzelnden
„Glücksschwammerl" passen ungewollt zu diesen Botschaften. Es handelt sich
schließlich um Fliegenpilze, die nicht nur
giftig sind, sondern denen man auch eine
gewisse halluzinogene Wirkung nachsagt...
In diesem Zusammenhang stellt sich unter anderem die
Frage, wie viel diese
„Informationskampagnen"
den Steuerzahler kosten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Kosten entstanden für die Inseratenkampagne
„Unternehmen
Arbeitsplatz" hinsichtlich Konzipierung, Grafik, Layout, Bildrechte etc.?
2.
In welchen Medien wurden für diese Kampagne wann
Inserate geschalten und
was waren die
jeweiligen Kosten?
3.
Gab es bei Erstellung der Kampagne oder bei den
Inseraten-Schaltungen eine
Kostenbeteiligung von
österreichischen Unternehmen oder von anderer Seite
und wie hoch war diese?
4.
Welche Kosten entstanden für die Inseratenkampagne
„Österreich hat es
besser"
zum Jahreswechsel 2005 hinsichtlich Konzipierung, Grafik, Layout,
Bildrechte etc.?
5.
In welchen Medien wurden für diese Kampagne Inserate
wann geschalten und
was waren die
jeweiligen Kosten?