3805/J XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin in Inneres
betreffend „Variete- und Revueveranstaltungen - Menschen- und Frauenhandel?"
Bereits
in der Anfrage 1490/J XXII.GP wurde vom Fragesteller darauf hingewiesen, dass in den
letzten Jahren österreichweit Variete- und Revueveranstaltungen (z.B. Table
Dancing, Go-Go-
Barbetrieb, Erotikaufführungen, Erotik-Shows, Lack und Leder, Teilstreaptease
etc.) in
gastgewerblichen Betriebsstätten
(Konzession: Nachtlokal bzw. Bar) zugenommen haben. Dies
gilt insbesondere auch für Tourismusgebiete (z.B. Skizentren).
Rechtsgrundlage für die
Genehmigung und Durchführung dieser Veranstaltungen sind neun unterschiedliche
Landesgesetze (Kompetenztatbestand: „Veranstaltungswesen").
Diese
Variete- und Revueveranstaltungen werden meist in Form von
„Table-Dancing", als
"Go-Go-Bar-Betrieb" oder ähnlichem geführt. Mitunter handelt es sich
aber dabei um
bordellartige Betriebe (mit Tanzmöglichkeiten etc.) wobei durch Zuhälter
und/oder den
Veranstalter gegenüber den Frauen auch Gewalt und brutale Mittel angewendet
werden (z.B.
Nötigung, Vergewaltigung und
Körperverletzung). Auch Schlepperei und Frauenhandel können
in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden. Derartige Ansuchen
auf Genehmigung
nach dem jeweiligen Veranstaltungsgesetz werden in den Ländern oft dann
gestellt, wenn eine
Bordellgenehmigung durch die zuständigen
Behörden versagt wird (z.B. Saalbach Hinterglemm,
Bad Vigaun bei Hallein).
Diese Entwicklung ist nicht nur sicherheitspolitisch,
sondern auch gesundheitspolitisch nicht
unbedenklich.
In Betrieben mit derartigen Veranstaltungen findet beispielsweise eine
regelmäßige
Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten bzw. die Durchführung eines
regelmäßigen Aids-Tests
nicht statt. Dies führt zu nicht unterschätzenden Risiken für
die Frauen und deren Kunden.
Insbesondere dann, wenn die Frauen dort gezwungen werden ohne Kondome zu
arbeiten.
Erschwert wird diese Situation dadurch, dass dort viele Frauen (insbes. aus
Drittstaaten) als
sogenannte „Selbständige" tätig sind und damit bestimmte
Behördenkontrollen ausgeschlossen
sind.
Medienberichten zufolge, gab es im Dezember 2005
diesbezügliche erfolgreiche Ermittlungen
durch die Polizei gegen derartige Veranstalter in Kärnten. „Nach einer Reihe
von Erfolgen ist
Kärntner Ermittlern erneut ein Schlag gegen die Rotlichtszene gelungen:
Fünf mutmaßliche
Drahtzieher der Szene wurden verhaftet. Ihnen wird Menschenhandel, Nötigung und
Vergewaltigung vorgeworfen. Vier Bars in Klagenfurt, Villach, Maria Elend und
Treibach-
Althofen
waren von den Kriminalbeamten durchsucht worden, ebenso die Wohnungen der fünf
Hauptverdächtigen. Für die Aktion „
Schneerose " waren insgesamt 85 Beamte im Einsatz, es gab
13 Hausdurchsuchungen in Kärnten und
eine in Salzburg." (SN 14.12.2005).
Aus beschäftigungsrechtlicher Sicht lautet natürlich eine
der zentralen Fragen, ob diese Frauen bei
derartigen
Veranstaltungen „selbständig" oder „unselbständig" tätig sind.
Besonders Bedeutung
hat diese Rechtsstellung für Frauen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten und
Drittstaaten, die in
Österreich eine dieser Veranstaltungstätigkeiten ausüben.
Bedauerlicherweise wurden in der AB 1508 die gestellten
Fragen nicht vollständig beantwortet.
Unabhängig
von der Zuständigkeit ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass die Fragen
1 und
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(die sich entgegen der Antwort nicht auf Bewilligungsentscheidungen und deren
Gründe
bezogen haben) generell nicht beantwortet wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele von derartigen genehmigten
„Veranstaltungen" gab es mit Stichtag 1.1.2006 in
Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele gab es mit Stichtag 01.01. 2002, 01.01.2003, 01.01.2004 und 01.01.2005?
2. Welche
Sicherheitsprobleme insbesondere Probleme nach dem Fremdengesetz,
Niederlassungsgesetz, Asylgesetz etc. sind
der Exekutive bzw. Sicherheitsbehörden in diesen
Jahren bei derartigen Veranstaltungen bzw. in diesen Lokalen bekannt geworden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
Wie
viele Ermittlungen und Einsätze der Exekutive gab es in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003, 2004 und 2005 gegen Betriebe mit derartigen Veranstaltungen bzw. gegen
die
Veranstalter
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
4.
Wie viele Ermittlungen bzw. Kontrollen nach dem
Fremdengesetz gab es in diesen Jahren in
Betrieben mit derartigen Veranstaltungen? Wie viele Hausdurchsuchungen wurden
dabei in
diesen Jahren
durchgeführt? In wie vielen Fällen ergab sich der Verdacht von Kinder- oder
Frauenhandel? Zu wie vielen Abschiebungen
kam es aufgrund dieser Kontrollen? Wie viele
Scheinehen konnten nachgewiesen werden (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre und
Bundesländer)?
5.
Welche konkreten Gesetzesverletzungen (z.B. nach dem
Fremdenrecht) konnten bei diesen
Ermittlungen oder Einsätzen den Veranstaltern und deren MitarbeiterInnen in
diesen Jahren
nachgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
6. Wie viele (gerichtliche) Anzeigen
oder sonstige Verfolgungshandlungen mussten
durch die Exekutive bzw. Sicherheitsbehörden in diesen
Jahren erstattet oder vorgenommen
werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
7.
Wie beurteilen Sie aus sicherheitspolizeilichen
Überlegungen die höchst unterschiedliche
Genehmigungspraxis derartiger Veranstaltungen durch die zuständigen Behörden in
den
Bundesländern?
8.
Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf auf Länder-
oder Bundesebene (z.B. Art 15 a
BVG-Vereinbarung)?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was soll geregelt werden?
9.
Wie
beurteilen Sie die Tatsache, dass in derartigen Betrieben „TänzerInnen"
bzw.
„KünstlerInnen" in Wirklichkeit - ohne entsprechende Schutzmaßnahmen und
Kontrollen -
u.a. auch der Prostitution nachgehen?
10.
Sind diese „TänzerInnen" in diesen Lokalen aus
Sicht des Ressorts „selbständig" oder
„unselbständig"
tätig?
11.
Wie beurteilen Sie die weitere Entwicklung von
derartigen „Veranstaltungen", gerade in
Anbetracht des
Beitritts weiterer Staaten zur EU (Bulgarien und Rumänien)?
12.
Wie ist der Stand der Ermittlungen in dem im
Einleitungstext geschilderten Einsatz gegen die
Köpfe der „Kärntner
Go-Go-Szene"(Aktion Schneerose)? Wie viele Veranstalter waren
davon betroffen? In welchen Bundesländern wurde ermittelt?