3806/J XXII. GP

Eingelangt am 23.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend       Aushöhlung       arbeits-       und       sozialrechtlicher       Standards       durch

Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit)

Eine immer größer werdende Zahl von ArbeitnehmerInnen ist im Rahmen von
Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt, im Jahr 2000 waren 1,4% der unselbständig
Erwerbstätigen als Leiharbeitskräfte beschäftigt, Tendenz steigend. Verliehen z.B. 1995 542
Überlasser 12.503 Arbeitskräfte, so waren es 2000 bereits 999 Überlasser bzw. 30.120
Arbeitskräfte. Parallel dazu ist das Arbeitskräfteüberlassungs-Gewerbe ein aufstrebender
Bereich, manche Personalleasingfirmen erreichen große Wachstumsraten.

1988 wurde die gesetzliche Grundlage - das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)-
geschaffen. Das AÜG bezweckt primär den Schutz der überlassenen Arbeitskräfte, vor allem
in arbeitsvertraglicher, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.
Dennoch bestehen einige Lücken, die auch durch den Abschluss eines Kollektivvertrags für
das Arbeitskräfteüberlassungs-Gewerbe nicht zur Gänze geschlossen werden konnten.

Hiebei ist vor allem an die Problematik der Einkommenssituation von Leiharbeitskräften zu
denken: Auch nach Abschluss des oben erwähnten Kollektivvertrags bestehen teils spürbare
Unterschiede zum betrieblichen Lohnniveau.

Durch ihre zumeist nur kurzfristige Einbindung in den jeweiligen Betrieb fehlt es den
Leiharbeitskräften zumeist auch an einer schlagkräftigen Lobby zur Durchsetzung ihrer
Interessen, nicht zuletzt da sie gewissermaßen „zwischen den Fronten" stehen und von der
Belegschaft des Beschäftigerbetriebes bisweilen als Konkurrenz bzw. „Druckmittel" erlebt
werden. Auch sind sich gerade in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigte Personen oftmals ihrer
Rechte nicht bewusst.

Leiharbeitsfirmen sind außerdem überdurchschnittlich stark insolvenzgefährdet, wodurch den
Sozialversicherungen Beitragsleistungen in nicht unerheblicher Höhe vorenthalten werden.

Das Instrumentarium der Leiharbeit bedarf somit einer kritischen Evaluierung, um eventuelles
arbeits- und sozialrechtliches Dumping sowie volkswirtschaftliche Schäden hintanzuhalten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachfolgende

ANFRAGE

1.  Wie viele (Arbeitskräfte-)Überlasser waren jeweils mit Jahresende 2001, 2002, 2003,
2004 und 2005 tätig?

2.              Wie    viele    davon    entfalteten    nach    Ihren    Informationen   jeweils    regelmäßige
Geschäftstätigkeit?


3.            Wie viele der mit Jahresende 2001 konzessioniert tätigen Überlasser waren Ende 2002,
2003, 2004 und 2005 noch tätig?

4.            Wie viele Insolvenzen von Überlassern gab es jeweils 2001, 2002, 2003, 2004, 2005?

5.            Wie viele dieser Insolvenzen konnten jeweils durch Ausgleich bzw. Zwangsausgleich
abgewendet werden?

6.            Wie viele Konkursanträge von Überlassern mussten jeweils mangels kostendeckendem
Vermögen abgewiesen werden (§71 KO)?

7.            Liegt    die    Quote    der    in    Insolvenz    gegangenen    Betriebe    im    Bereich    des
Arbeitskräfteüberlassungsgewerbes höher oder niedriger als im gesamtwirtschaftlichen
Durchschnitt? Bitte um Belegung mit konkreten Zahlen.

8.            Wie   hoch   ist   jeweils   der   Betrag   der   durch   Insolvenzen   von   Überlassern
vorenthaltenen/uneinbringlichen Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2001, 2002, 2003,
2004 und 2005?

9.            Wie viele Arbeitskräfte waren jeweils per Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005
überlassen?

10.     Wie viele Beschäftiger nahmen jeweils per Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005
die Dienste von überlassenen Arbeitskräften in Anspruch?

11.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen Arbeitskräften
jeweils zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

12.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen männlichen
Arbeitskräften jeweils zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

13.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen weiblichen
Arbeitskräften jeweils zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

14.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen Arbeitern jeweils
zum Jahresende 2001, 2002,
2003, 2004 und 2005?

15.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen Arbeiterinnen
jeweils zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

16.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen männlichen
Angestellten jeweils zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

17.     Wie hoch lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen weiblichen
Angestellten jeweils zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

18.     Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen Arbeitskräften
im Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004
und 2005?


19.       Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen männlichen
Arbeitskräften im Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001,
2002, 2003, 2004 und 2005?

20.       Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen weiblichen
Arbeitskräften im Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001,
2002, 2003, 2004 und 2005?

21.  Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen Arbeitern im
Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004
und 2005?

22.  Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen Arbeiterinnen im
Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001, 2002, 2003, 2004
und 2005?

23.       Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen männlichen
Angestellten im Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001,
2002, 2003, 2004 und 2005?

24.  Wie hoch war das durchschnittliche Bruttoeinkommen von überlassenen weiblichen
Angestellten im Vergleich zur jeweiligen „Stammbelegschaft" zum Jahresende 2001,
2002, 2003, 2004 und 2005?

25.       Ist   Ihrer   Ansicht   nach   im   Verhältnis   von   Leiharbeitskräften   zur   jeweiligen
Stammbelegschaft eines Betriebes der Grundsatz,  wonach für gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt gebührt, ausreichend gewahrt?

26.  Sind  Sie  der  Ansicht,  dass  Leiharbeitskräfte  die  ihnen  arbeitsverfassungsrechtlich
zugestandenen Rechte auch effektiv ausreichend ausüben können?

27.       Wie beurteilen Sie den Umstand, dass Arbeitskräfte auch deshalb vermehrt mittels
Leiharbeit angestellt werden, um die gesetzlich vorgesehene Befristung der Probezeit zu
umgehen?

28.       Halten Sie es für gerechtfertigt, dass durch die vermehrte Inanspruchnahme gewerblicher
Arbeitskräfteüberlassung das Beschäftigungsrisiko zusehends von der Arbeitgeber- auf
die Arbeitnehmerseite verlagert wird?