3815/J XXII. GP

Eingelangt am 24.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Büro des Behindertenanwaltes

In der Ausgabe Nr. 4 der Zeitschrift „profil" wurde am 23. Jänner 2006 darüber berichtet,
dass hochrangige Mitarbeiter aus BZÖ-Ministerien im Büro des Behindertenanwaltes nach
der kommenden Nationalratswahl versorgt werden sollen. Drei Planposten im Büro des
Anwaltes stünden zur Verfügung. Es wird die Antwort eines BZÖ-Funktionärs zitiert, der
meint "Diese Spekulationen gibt es immer wieder, richtig sind sie deshalb noch lange nicht."
Dieser Funktionär ist ebenfalls im Sozialministerium beschäftigt, zwar nicht in der
Personalabteilung, sondern als Pressereferent. Dadurch erheben sich viele Fragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Planposten sind dem Büro des Behindertenanwaltes zugeteilt?

2.              Woher kommen diese Planposten? Musste eine andere Abteilung auf Dienstposten
verzichten?

3.              Wie viele Personen arbeiten jetzt im Büro des Behindertenanwaltes?

4.              Wie viele Personen werden im Dezember 2006 im Büro des Behindertenanwaltes
beschäftigt sein?

5.              Welche Kriterien müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Behindertenanwaltes erfüllen?

6.              Sind behinderte Menschen im Büro des Behindertenanwaltes tätig?

7.              Welche Dienstverträge haben die Beschäftigten im Büro des Behindertenanwaltes?