3815/J XXII. GP
Eingelangt am 24.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Büro des Behindertenanwaltes
In
der Ausgabe Nr. 4 der Zeitschrift „profil" wurde am 23. Jänner 2006
darüber berichtet,
dass hochrangige Mitarbeiter aus BZÖ-Ministerien im Büro des
Behindertenanwaltes nach
der kommenden Nationalratswahl versorgt werden sollen. Drei Planposten im Büro
des
Anwaltes stünden zur Verfügung. Es wird die Antwort eines BZÖ-Funktionärs
zitiert, der
meint "Diese Spekulationen gibt es
immer wieder, richtig sind sie deshalb noch lange nicht."
Dieser Funktionär ist ebenfalls im Sozialministerium beschäftigt, zwar
nicht in der
Personalabteilung, sondern als Pressereferent. Dadurch erheben sich viele
Fragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für soziale
Sicherheit und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
viele Planposten sind dem Büro des Behindertenanwaltes zugeteilt?
2.
Woher kommen diese Planposten? Musste eine andere
Abteilung auf Dienstposten
verzichten?
3.
Wie
viele Personen arbeiten jetzt im Büro des Behindertenanwaltes?
4.
Wie viele Personen werden im Dezember 2006 im Büro des
Behindertenanwaltes
beschäftigt sein?
5.
Welche Kriterien müssen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des
Behindertenanwaltes
erfüllen?
6.
Sind
behinderte Menschen im Büro des Behindertenanwaltes tätig?
7.
Welche Dienstverträge haben die Beschäftigten im Büro
des Behindertenanwaltes?