3819/J XXII. GP

Eingelangt am 25.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Eichrecht: Betrug an Deutschlands Tanksäulen? Auch in Österreich geplant?

Presseberichten zufolge befürchtet der Automobilclub von Deutschland (AvD) einen hohen
Schaden für Autofahrer, wenn Zapfsäulen an Tankstellen aufgrund der Umsetzung der EU-
Messgeräterichtlinie künftig ungenauer sein dürfen. Messanlagen für die Abgabe von Heizöl und
Treibstoffen (Benzin, Diesel) sollen durch eine Richtlinienumsetzung auf größere Toleranzen
geeicht werden. Die bisher zulässige Toleranz soll verfünffacht werden. Bisher sind in
Deutschland Abweichungen bis 0,2 % erlaubt. Derzeit müssen beim Tanken von 100 Liter
Benzin mindestens 99,8 Liter im Tank landen. Künftig müssen es nur mehr 99 Liter sein.

„Bei der geplanten Vereinfachung des Eichrechts in Deutschland könnten Autofahrer jährlich um
bis zu 650 Millionen Liter Sprit betrogen werden, warnte der AvD am 7.01.2006 in Frankfurt.
Derzeit müssen von 100 Litern Kraftstoff mindestens 99,8 Liter im Tank landen. Künftig dürfte
die Differenz zwischen angezeigter und getankter Menge größer sein. Damit könnten statt 100
Liter tatsächlich nur 99 Liter Sprit im Tank sein. "

Durch eine „wirtschaftlichsfreundliche" Umsetzung dieser EU-Richtlinie drohen
KonsumentInnen verdeckte Preiserhöhungen. Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium
arbeitet zur Zeit an diesem Gesetzesentwurf, der fehlerhafte Angaben bei Messgeräten erlaubt.
Trotz immer genauerer Messgeräte würde damit die Toleranzgrenze etwa für Zapfanlagen von
0,2 Prozent auf ein Prozent angehoben.

Mit den neuen Regeln sollen Kontrollkosten bei Herstellern und Anwendern der Geräte
gesenkt werden - zum Schaden der KonsumentInnen!

Brisant an dem Gesetzesentwurf ist, dass eine wichtige konsumentenschützende Vorschrift
wegfallen könnte. Bislang werden KonsumentInnen durch die „Einseitigkeitsbedingung"


geschützt, die eine Ausnutzung der Mess-Ungenauigkeit zu Lasten der KonsumentInnen
verbietet. Die Folge wäre, dass bei der Abgabe von 100 Liter Sprit die Zapfanlage um 1 Liter
ungenau sein dürfte - das sind 0,8 Liter mehr als bisher.

Das ARD-Magazin Kontraste errechnete, dass die geplante Gesetzesänderung bei gezielter
Ausnutzung der neuen Toleranzwerte allein den Ölkonzernen in Deutschland Mehreinnahmen
von jährlich 660 Millionen Euro bringen würde.

Auch der AvD befürchtet, dass bei der zum 30.Oktober 2006 geplanten Umsetzung der
Europäischen Messgeräterichtlinie von dem in Deutschland jährlich rund 65 Milliarden Litern an
verkauftem Kraftstoff 650 Millionen Liter erst gar nicht in den Tanks der Autofahrer landen.
„Das bedeutet, dass die Deutschen rund 750 Millionen Euro an den Tankstellen bezahlen, ohne
dafür irgendeine Gegenleistung zu bekommen", erklärte der Automobilklub. Dies stellt für die
43 Millionen Autofahrer eine verdeckte Preiserhöhung dar, weil Messgeräte fehlerhafter
anzeigen dürfen.

Ähnlich die Situation bei der Abgabe oder Lieferung von Heizöl. Die Umsetzung dieser EU-
Richtlinie muss 2006 auch in Österreich erfolgen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.            Wann wird in Österreich die zit. Europäische Messgeräterichtlinie umgesetzt?

2.            Was soll sich konkret gegenüber der geltenden Rechtslage ändern? Welche Toleranzen für
welche Produkte bzw. Produktgruppen sollen geändert werden?

3.            Welche Toleranzen sind derzeit in Österreich bei der Abgabe von Heizöl eichrechtlich
zulässig?

4.            Wie werden diese Toleranzen berechnet und wie sieht dies konkret bei der Lieferung bzw.
Abgabe von 3.000 l Heizöl für ein Zweifamilienhaus aus?


5.             Wie soll konkret eine Lieferung bzw. Abgabe von 3000 l Heizöl für ein Zweifamilienhaus
nach der Richtlinienumsetzung aussehen? Welche Toleranzen sollen zulässig sein?

6.             Welche Toleranzen sind derzeit in Österreich bei der Abgabe von Treibstoff (Benzin, Diesel)
an den Tankstellen eichrechtlich zulässig?

7.             Wie werden diese Toleranzen berechnet und wie sieht dies konkret bei der Abgabe von 50 1
Treibstoff (Benzin, Diesel) an Tankstellen aus?

8.             Wie soll konkret aus Sicht des BM eine Abgabe von 50 1 Treibstoff an Tankstellen nach der
Richtlinienumsetzung aussehen? Welche Toleranzen sollen zulässig sein?