3819/J XXII. GP
Eingelangt am 25.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Eichrecht: Betrug an Deutschlands Tanksäulen? Auch in Österreich geplant?
Presseberichten
zufolge befürchtet der Automobilclub von Deutschland (AvD) einen hohen
Schaden für Autofahrer, wenn Zapfsäulen an Tankstellen aufgrund der Umsetzung
der EU-
Messgeräterichtlinie künftig ungenauer sein
dürfen. Messanlagen für die Abgabe von Heizöl und
Treibstoffen (Benzin, Diesel) sollen durch eine Richtlinienumsetzung auf
größere Toleranzen
geeicht werden. Die bisher zulässige Toleranz soll verfünffacht werden. Bisher sind
in
Deutschland Abweichungen bis 0,2 % erlaubt. Derzeit müssen beim Tanken von 100
Liter
Benzin mindestens 99,8 Liter im Tank landen. Künftig müssen es nur mehr 99
Liter sein.
„Bei der geplanten Vereinfachung des Eichrechts in
Deutschland könnten Autofahrer jährlich um
bis zu 650
Millionen Liter Sprit betrogen werden, warnte der AvD am 7.01.2006 in
Frankfurt.
Derzeit müssen von 100 Litern Kraftstoff mindestens 99,8 Liter im Tank landen.
Künftig dürfte
die Differenz zwischen angezeigter und getankter Menge größer sein. Damit
könnten statt 100
Liter tatsächlich nur 99 Liter Sprit im Tank sein. "
Durch
eine „wirtschaftlichsfreundliche" Umsetzung dieser EU-Richtlinie drohen
KonsumentInnen verdeckte Preiserhöhungen. Das deutsche
Bundeswirtschaftsministerium
arbeitet zur Zeit an diesem
Gesetzesentwurf, der fehlerhafte Angaben bei Messgeräten erlaubt.
Trotz immer genauerer Messgeräte würde damit die Toleranzgrenze etwa für
Zapfanlagen von
0,2 Prozent auf ein Prozent angehoben.
Mit den neuen Regeln sollen Kontrollkosten bei
Herstellern und Anwendern der Geräte
gesenkt werden - zum Schaden der KonsumentInnen!
Brisant an dem Gesetzesentwurf ist, dass eine wichtige
konsumentenschützende Vorschrift
wegfallen könnte.
Bislang werden KonsumentInnen durch die „Einseitigkeitsbedingung"
geschützt,
die eine Ausnutzung der Mess-Ungenauigkeit zu Lasten der KonsumentInnen
verbietet. Die Folge wäre, dass bei der
Abgabe von 100 Liter Sprit die Zapfanlage um 1 Liter
ungenau sein dürfte - das sind 0,8
Liter mehr als bisher.
Das
ARD-Magazin Kontraste errechnete, dass die geplante Gesetzesänderung bei
gezielter
Ausnutzung der neuen Toleranzwerte allein
den Ölkonzernen in Deutschland Mehreinnahmen
von jährlich 660 Millionen Euro bringen würde.
Auch
der AvD befürchtet, dass bei der zum 30.Oktober 2006 geplanten Umsetzung der
Europäischen Messgeräterichtlinie von dem
in Deutschland jährlich rund 65 Milliarden Litern an
verkauftem Kraftstoff 650 Millionen Liter erst gar nicht in den Tanks der
Autofahrer landen.
„Das bedeutet, dass die Deutschen rund 750 Millionen Euro an den Tankstellen
bezahlen, ohne
dafür irgendeine Gegenleistung zu bekommen", erklärte der Automobilklub. Dies
stellt für die
43 Millionen Autofahrer eine verdeckte Preiserhöhung dar, weil Messgeräte
fehlerhafter
anzeigen dürfen.
Ähnlich die Situation bei der Abgabe oder Lieferung von
Heizöl. Die Umsetzung dieser EU-
Richtlinie muss 2006
auch in Österreich erfolgen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Wann
wird in Österreich die zit. Europäische Messgeräterichtlinie umgesetzt?
2.
Was soll sich konkret gegenüber der geltenden Rechtslage
ändern? Welche Toleranzen für
welche Produkte bzw.
Produktgruppen sollen geändert werden?
3.
Welche Toleranzen sind derzeit in Österreich bei der
Abgabe von Heizöl eichrechtlich
zulässig?
4.
Wie werden diese Toleranzen berechnet und wie sieht dies
konkret bei der Lieferung bzw.
Abgabe von 3.000 l Heizöl für ein Zweifamilienhaus
aus?
5.
Wie soll konkret eine Lieferung bzw. Abgabe von 3000 l Heizöl für ein Zweifamilienhaus
nach der
Richtlinienumsetzung aussehen? Welche Toleranzen sollen zulässig sein?
6.
Welche Toleranzen sind derzeit in Österreich bei der
Abgabe von Treibstoff (Benzin, Diesel)
an den Tankstellen eichrechtlich zulässig?
7.
Wie werden diese Toleranzen berechnet und wie sieht dies
konkret bei der Abgabe von 50 1
Treibstoff (Benzin, Diesel) an Tankstellen aus?
8.
Wie soll konkret aus Sicht des BM eine Abgabe von 50 1 Treibstoff an Tankstellen nach der
Richtlinienumsetzung aussehen? Welche Toleranzen sollen zulässig sein?