3821/J XXII. GP

Eingelangt am 25.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Broukal, Mag. Moser

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „zusätzliche" Forschungsmilliarde

„Die Bundesregierung investiert bis 2010 zusätzlich 1 Milliarde Euro in die Forschung.
Davon fließen 125 Millionen Euro bereits in den Jahren 2005 und 2006, verkündete
Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach beim Arbeitsmarktgipfel der
Bundesregierung am 1. Mai 2005.

Am 7. Juli 2005 wurde in der Sitzung der Nationalrates im Rahmen des Wirtschafts- und
Beschäftigungspakets 2005 die sogenannte „Forschungsmilliarde" beschlossen. 2005 sollten
aus diesem Titel noch 50 Millionen Euro und 2006 75 Millionen Euro in die Forschung
fließen.

Entgegen den ursprünglichen Ankündigungen der Regierung, die „Forschungsmilliarde" über
eine „Volksanleihe" zu finanzieren, wird sie nun im Rahmen des normalen
Schuldenmanagements über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)
finanziert.

Im ÖIAG-Gesetz 2000, welches im Rahmen des „Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes
2005" novelliert wurde, ist fixiert, dass „die nach Schuldentilgung ausgeschütteten Gewinne
unter anderem zur Finanzierung der Forschungsanleihe für die Jahre 2005 bis 2010 verwendet
werden".

Anläßlich des Beschlusses des Ministerrats am 11. Jänner 2006 die ÖIAG mit dem Börsegang
der Post zu beauftragen, wurde gleichzeitig verkündet, dass mit dem Post-Privatisierungserlös
unter anderem die sogenannte „Forschungsmilliarde" mitfinanziert werden soll.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.                           Welche Forschungsaufgaben waren bis zum Jahr 2010 geplant, bevor die
„zusätzliche" Forschungsmilliarde beschlossen worden ist?

2.                           Welche schriftlichen Unterlagen gibt es über die geplanten Forschungsausgaben und
den entsprechenden Forschungsaufgaben vor dem Beschluss der sogenannten
„Forschungsrnilliarde"?

3.                           Welche Forschungsaufgaben wurden im Jahr 2005 aus der sogenannten
„Forschungsmilliarde" finanziert und welche sind für das Jahr 2006 vorgesehen?

4.             Nach welchen Kriterien werden die Forschungsmittel aus der sogenannten
„Forschungsmilliarde" in den Jahren 2007 bis 2010 eingesetzt und welche
Schwerpunkte finanziert werden?

5.                           Warum wurde von der Idee, eine „Volksanleihe" aufzulegen, wieder Abstand
genommen?

6.                           Wie soll 2010 das Forschungsquotenziel von 3% erreicht werden, nachdem die Mittel
aus der Forschungsmilliarde im Zeitraum 2007 bis 2010 mehr oder weniger nur die
bisher gewährten Offensivmittel ersetzen, das heißt, keine wirklich zusätzlichen
Mittel darstellen?

7.                           Sollte die „Forschungsmilliarde" nicht ausreichen, das Forschungsquotenziel von
3% zu erreichen, welche Finanzierungsmaßnahmen werden von der Regierung in
welchem Umfang geplant?

8.                           Welche weiteren Privatisierungschritte sind aufgrund der Änderung des ÖIAG-
Gesetzes 2000 im Rahmen des „Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes 2005" und
der damit Verbundenen Finanzierung der „Forschungsmilliarde" geplant?