3825/J XXII. GP
Eingelangt am 25.01.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Broukal, Mag. Moser
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „zusätzliche“ Forschungsmilliarde
„Die Bundesregierung investiert bis 2010 zusätzlich 1
Milliarde Euro in die Forschung.
Davon fließen 125
Millionen Euro bereits in den Jahren 2005 und 2006, verkündete
Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach beim Arbeitsmarktgipfel
der
Bundesregierung am 1. Mai 2005.
Am 7. Juli 2005 wurde in der Sitzung der Nationalrates
im Rahmen des Wirtschafts- und
Beschäftigungspakets 2005 die sogenannte „Forschungsmilliarde“ beschlossen.
2005 sollten
aus diesem Titel noch 50 Millionen Euro und 2006 75 Millionen Euro in die
Forschung
fließen.
Entgegen den ursprünglichen Ankündigungen der Regierung,
die „Forschungsmilliarde“ über
eine „Volksanleihe“
zu finanzieren, wird sie nun im Rahmen des normalen
Schuldenmanagements über die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)
finanziert.
Im ÖIAG-Gesetz 2000, welches im Rahmen des „Wachstums-
und Beschäftigungsgesetzes
2005“ novelliert
wurde, ist fixiert, dass „die nach Schuldentilgung ausgeschütteten Gewinne
unter anderem zur Finanzierung der
Forschungsanleihe für die Jahre 2005 bis 2010 verwendet
werden“.
Anläßlich des Beschlusses des
Ministerrats am 11. Jänner 2006 die ÖIAG mit dem Börsegang
der Post zu beauftragen, wurde gleichzeitig verkündet, dass mit dem Post-Privatisierungserlös
unter
anderem die sogenannte „Forschungsmilliarde“ mitfinanziert werden soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Forschungsaufgaben waren bis zum Jahr 2010
geplant, bevor die
„zusätzliche“
Forschungsmilliarde beschlossen worden ist?
2.
Welche schriftlichen Unterlagen gibt es über die
geplanten Forschungsausgaben und
den entsprechenden
Forschungsaufgaben vor dem Beschluss der sogenannten
„Forschungsmilliarde“?
3.
Welche
Forschungsaufgaben wurden im Jahr 2005 aus der sogenannten
„Forschungsmilliarde“ finanziert und welche
sind für das Jahr 2006 vorgesehen?
4.
Nach welchen Kriterien werden die Forschungsmittel aus
der sogenannten
„Forschungsmilliarde“
in den Jahren 2007 bis 2010 eingesetzt und welche
Schwerpunkte finanziert werden?
5.
Warum wurde von der Idee, eine „Volksanleihe“
aufzulegen, wieder Abstand
genommen?
6.
Wie soll 2010 das Forschungsquotenziel von 3% erreicht
werden, nachdem die Mittel
aus der
Forschungsmilliarde im Zeitraum 2007 bis 2010 mehr oder weniger nur die
bisher gewährten Offensivmittel ersetzen, das heißt, keine wirklich
zusätzlichen
Mittel darstellen?
7.
Sollte
die „Forschungsmilliarde“ nicht ausreichen, das Forschungsquotenziel von
3% zu erreichen, welche
Finanzierungsmaßnahmen werden von der Regierung in
welchem Umfang geplant?
8.
Welche
weiteren Privatisierungschritte sind aufgrund der Änderung des ÖIAG-
Gesetzes 2000 im Rahmen des „Wachstums- und
Beschäftigungsgesetzes 2005“ und
der damit Verbundenen Finanzierung der „Forschungsmilliarde“ geplant?