3855/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

 

betreffend Bestellung Behindertenanwalt

 

 

Bei der Bekanntgabe der Entscheidung, Ihren Parteikollegen und Vorgänger Mag. Herbert Haupt zum Behindertenanwalt zu bestellen, haben Sie gesagt, eine Expertenkommission habe sich einstimmig für Mag. Haupt entschieden.

 

Ihre Aussage entspricht jedoch nicht der Wahrheit, da es nachweislich Ihre alleinige und persönliche Entscheidung war, Ihren Parteikollegen für diese Funktion zu bestellen, was seit Monaten ohnehin bereits bekannt war.

 

Es gab keine Expertenkommission, sondern nur eine Gruppe von drei Personen,  namentlich

 

Diese drei Personen haben die Bewerbungen nur nach Formalgesichtspunkten begutachtet, eine Empfehlung an die Ministerin gab es nicht. (Aussage Dr. Voget im „Standard“)

 

Die Ausschreibung zur Bewerbung als Behindertenanwalt ist deshalb nur als „Farce“ zu bezeichnen denn alle anderen BewerberInnen hätten sich eigentlich ihre Bewerbungsunterlagen für die Funktion des Behindertenanwaltes sparen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie lautete der exakte Text der Ausschreibung für die Funktion des Behindertenanwaltes / der Behindertenanwältin?

 

  1. Wie viele Personen haben sich für diese Funktion beworben?

 

  1. Welche Voraussetzungen für diese Funktion konnte die jeweilige Bewerberin/der jeweilige Bewerber vorweisen?

(Beilage: Anonymisierte Bewerbungsunterlagen d. jeweiligen BewerberIn)

 

  1. Wurden die anderen BewerberInnen zu persönlichen Gesprächen eingeladen?

Wenn ja:  Wann fanden diese Bewerbungsgespräche statt und durch wen wurden sie geführt?

 

  1. Aufgrund welcher fehlenden Qualifikation war die jeweilige BewerberIn nicht für diese Funktion geeignet?

(Detaillierte Darstellung der fehlenden fachlichen Qualifikation d. jeweiligen BewerberIn)

 

  1. Welche, für diese Funktion notwendige fachliche Qualifikation konnte Ihr Parteikollege Mag. Haupt vorweisen, die alle anderen BewerberInnen nicht hatten (ausgenommen der Tatsache, ihr Parteikollege zu sein)?

 

  1. In welcher Form erhielten die BewerberInnen aufgrund der durch Sie festgestellten fehlenden Qualifizierung  eine Absage?

 

  1. Wie viele der BewerberInnen waren Frauen bzw. Männer?

 

  1. Wie viele der BewerberInnen waren davon als „begünstigte Behinderte“ anerkannt (davon Frauen bzw. Männer)?