3855/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Bestellung Behindertenanwalt
Bei der Bekanntgabe der Entscheidung, Ihren Parteikollegen und Vorgänger Mag. Herbert Haupt zum Behindertenanwalt zu bestellen, haben Sie gesagt, eine Expertenkommission habe sich einstimmig für Mag. Haupt entschieden.
Ihre Aussage entspricht jedoch nicht der Wahrheit, da es nachweislich Ihre alleinige und persönliche Entscheidung war, Ihren Parteikollegen für diese Funktion zu bestellen, was seit Monaten ohnehin bereits bekannt war.
Es gab keine Expertenkommission, sondern nur eine Gruppe von drei Personen, namentlich
Diese drei Personen haben die Bewerbungen nur nach Formalgesichtspunkten begutachtet, eine Empfehlung an die Ministerin gab es nicht. (Aussage Dr. Voget im „Standard“)
Die Ausschreibung zur Bewerbung als Behindertenanwalt ist deshalb nur als „Farce“ zu bezeichnen denn alle anderen BewerberInnen hätten sich eigentlich ihre Bewerbungsunterlagen für die Funktion des Behindertenanwaltes sparen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
(Beilage: Anonymisierte Bewerbungsunterlagen d. jeweiligen BewerberIn)
Wenn ja: Wann fanden diese Bewerbungsgespräche statt und durch wen wurden sie geführt?
(Detaillierte Darstellung der fehlenden fachlichen Qualifikation d. jeweiligen BewerberIn)