3856/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Nachrichten aus der Zukunft  - „Dr. Bernhard“

 

Unter dem Titel: „Behindertengleichstellung“ wird im ORF seit Tagen der Spot „Nachrichten aus der Zukunft - 18. Dez. 2013“ gesendet.

 

Lauftext:

„18. Dez. 2013

Hallo, mein Name ist Bernhard.

Ich bin 35 Jahre und gehörlos.

Die meiste Zeit verbringe ich im Krankenhaus.

Ich bin aber nicht Patient.

Sondern Oberarzt.“

 

Der obige Spot soll offensichtlich ein Beispiel dafür sein, wie sich die Situation in  8 Jahren für Menschen mit Behinderung darstellt, die eine Medizinische Universität absolviert haben.

 

Wenn die Aussagen Ihres Spots der Realität entsprechen, dann muss Dr. Bernhard sein Studium spätestens im Jahr 2001 begonnen und dieses im Jahr 2007 abgeschlossen haben. Gleichzeitig ist notwendig, dass er im Anschluss an sein Studium, also spätestens ab 17.12.07  einen Anstellungsvertrag zur Ausbildung als Facharzt  erhält, denn nur dann kann er nach weiteren 6 Jahren und im Alter von 35 Jahren, also ab 18.12.2013, Oberarzt sein. 

 

Wenn der Inhalt des Spots der tatsächlichen Realität von Dr. Bernhard entspricht, hat er zwischen 1984/ 1985 seine Schulzeit begonnen. Gleichzeitig wurden während seiner gesamten Schul- und Ausbildungszeit (29 Jahre) alle behinderungsbedingten Rahmenbedingungen sichergestellt.

 

Um die in Ihrem Spot dargestellte Laufbahn tatsächlich erreichen zu können, braucht man nicht nur sehr viel Glück auf allen Ebenen, sondern es müssen auch alle Rahmenbedingungen stimmen. Sowohl die Behinderung wie auch die fehlenden Rahmenbedingungen im Bildungssystem lassen es kaum zu, solch eine Laufbahn hinzulegen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche Ausbildung absolvierte Dr. Bernhard in der Zeit von 1984 bis

Ende 2005 um sicherzustellen, dass er im Jahr 2013 eine Facharztstelle innehaben kann?

     

2.      Wer konnte ihm diese Stelle sicherstellen und in welchem

Krankenhaus wird Dr. Bernhard ab 2013 Facharzt sein? 

(Detaillierte Beantwortung)

 

3.      Wurde Dr. Bernhard während seiner gesamten Schul- und Ausbildung in

Gebärdensprache unterrichtet und wer hat die GebärdensprachdolmetscherInnen sichergestellt und finanziert?

 

     4.   Welche Schulausbildung hat Dr. Bernhard wann absolviert?

Auflistung lt. folgendem Beispiel:

1984 – 1988 Volksschule in 1070 Wien, Neustiftgasse100,  

1988 – 1992 Hauptschule in 1070 Wien, Neustiftgasse 100,

1992 – 1997 Handelsakademie in 1010 Wien, Schellinggasse 13

Matura am:

1997 – 2006  Studium an der Uni Wien – Medizin

ab 2007 – Facharztausbildung im AKH Wien, Fachrichtung Orthopädie

ab 2013 Oberarzt im AKH Wien

 

4.      Wie viele andere gehörlose Menschen gibt es noch, die derzeit eine

Facharztausbildung absolvieren?

(Auflistung nach Anzahl der gehörlosen MedizinerInnen, die bereits  in

Ausbildung zum Facharzt stehen und Name der Krankenhäuser, an denen diese stattfindet?)

 

5.      Wie vielen dieser gehörlosen MedizinerInnen (Punkt 4) ist bereits eine Anstellung als Oberarzt bzw. Oberärztin in welcher Klinik zugesichert worden?

(Auflistung  nach Anzahl der bereits fixen Zusagen für eine Stelle als Oberarzt bzw. Oberärztin, Name des Krankenhauses)

 

6.      In welchem Zusammenhang steht die bereits jetzt schon sichergestellte Anstellung als Oberarzt mit dem Behindertengleichstellungsgesetz?

 

7.      In welchem Kapitel und unter welchem Paragrafen des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Sicherstellung der Nichtdiskriminierung im Bereich Bildung und Ausbildung festgeschrieben?

 

8.      Auf welche Bestimmungen im Behindertengleichstellungsgestz können sich z.B.: Frau Müller und Herr Berger seit 1. Jänner 2006 bei ihrer Begründung der Klage wegen Diskriminierung berufen, weil:

a)     der barrierefreie Zugang (aufgrund baulicher Barrieren) zu den Hörsälen für Frau Müller, die Rollstuhlfahrerin ist, nicht ermöglicht wird?

b)     für Herrn Müller, der gehörlos ist, die Vorlesungen nicht in Gebärdensprache gedolmetscht werden?

 

c)      Ab wann müssen alle bestehenden Diskriminierungen unterlassen und beseitigt werden?

(Auflistung der bereits bekannten bestehenden Diskriminierungen und Zeitraum, bis wann diese beseitigt und unterlassen werden müssen)

 

 

d)     Wie hoch sind die Gesamtkosten, die für diesen Spot ausgegeben wurden und aus welchen Budgetposten wurde er finanziert?

(Detaillierte Aufstellung der Kosten)