3859/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend ausstehende Zahlungen aus dem Härtefonds für mit Hepatitis-C infizierte Personen („Hepatitis-C-Fonds“)

 

Es erreichen uns immer wieder Briefe von Menschen, die sich beim Plasmaspenden mit Hepatitis C angesteckt haben und Begünstigte aus dem Härtefonds für mit Hepatitis-C infizierte Personen sind. Die Schreiben beinhalten meist Klagen über nicht erfolgte Zahlungen des Fonds.

Offenbar kursieren sogar Gerüchte, wonach der Hepatits-C-Fonds zahlungsunfähig sei.

In der Anfragebeantwortung 3244/AB vom 6.September 2005 berichteten Sie von einer Einstellung der Auszahlungen an Begünstigte der Stufe 3 ab August 2004.  Im Jahr 2004 gab es für diese Personen eine Einmalzahlung. Die Klärung der Vorgangsweise für das Jahr 2005 sollte erst gegen Jahresende vom Fondsvorstand festgelegt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)     Wie viele Personen haben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 Leistungen aus dem Unterstützungsfonds für Personen, die durch eine Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, erhalten?

(aufgeschlüsselt nach Auszahlungs-Stufe und Jahr)

 

2)     Wieviele Personen haben in den Jahren 2004 und 2005 keine Leistung aus dem Fonds bekommen und warum nicht?

 

3)     Werden die Begünstigten der Stufe 3 für das Jahr 2005 die ausstehenden Zahlungen in voller Höhe erhalten? Welche Vorgangsweise wurde vom Fondsvorstand festgelegt?

 

4)     Planen Sie eine Aufstockung der Bundesmittel für den Hepatitis-C-Fonds?

 

5)     In welcher Form werden Sie die Bundesländer an ihre Subventionszusage an den Hepatitis-C-Fonds „erinnern“?