3864/J XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner,
betreffend die Zahlungsrückstände bei der Rückerstattung der NOVA an Menschen mit
Behinderung.
Nach geltender Rechtslage erhalten
Menschen ab einer mehr als 50%-en Behinderung nach
dem Kauf eines Autos die Normverbrauchsabgabe (NOVA) teilweise oder ganz
rückerstattet.
Dazu
ist ein Antrag an das zuständige Bundessozialamt zu stellen, wo abhängig vom
Kaufpreis und dem Grad der Behinderung, der rückzuerstattende Betrag ermittelt,
per
Bescheid mitgeteilt
und nach Ablauf einer Einspruchsfrist ausbezahlt wird.
Dieser Betrag kann in manchen Fällen
zwischen 1.000 und 2.000. Euro ausmachen, - eine
Summe also, auf deren rasche Erstattung viele Menschen dringend
angewiesen sind.
In Niederösterreich
wurde nun die Erstattung der NOVA schon seit einigen Monaten
gestoppt. Auf Anfrage
beim Bundessozialamt in St. Pölten, erhielt man die Auskunft, dass
derzeit (November 2005) schlicht kein Geld
vorhanden sei, um die bereits zur
Rückerstattung bewilligten Beträge
auch auszuzahlen.
Durch diese Vorgehensweise könnten
Menschen mit Behinderungen, die wie bisher mit einer
raschen Abwicklung
Ihres Ansuchen rechnen durften, in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
nachstehende
ANFRAGE
1.
Halten Sie die Auskunft, dass für eine bescheidmäßig
bewilligte Rückerstattung, die der
Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen dienen soll, einfach kein Geld da sei,
für akzeptabel ?
2.
Was ist der Grund für die derzeitige Inliquidität des
Bundessozialamtes St. Pölten ? Wer
ist dafür verantwortlich ?
3.
Sind österreichweit auch noch andere Bundessozialämter
von Zahlungsunfähigkeit
betroffen
?
4.
Ab welchem Zeitpunkt können Sie verbindlich die
Auszahlung der zu erstattenden
Beträge zusichern ?